Wenn es um die finanzielle Planung und das Ausfüllen der Steuererklärung geht, spielt die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen eine entscheidende Rolle. Diese Belastungen entstehen durch ungewöhnliche Lebenssituationen, die zu höheren Ausgaben führen, die weit über das Gewöhnliche hinausgehen. Sie sind nicht nur unvermeidlich, sondern müssen auch im Rahmen des Angemessenen bleiben und dürfen gewisse finanzielle Grenzen nicht überschreiten.
Je nach Umstand kommen unterschiedliche Kategorien zum Einsatz: insbesondere die allgemeinen und die besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Ihre rechtlichen Grundlagen finden wir im Einkommensteuergesetz (EStG) namentlich in den Paragrafen 33 und 33a. Noch spezifischer ist der Paragraf 33b EStG, welcher Pauschbeträge für bestimmte Gruppen wie behinderte oder pflegebedürftige Personen festlegt.
Zu diesen Belastungen zählen verschiedenste Posten: Kosten für Krankheiten für nötige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, nicht von der Krankenversicherung gedeckte Medikamente, aber auch Kurkosten, Pflegekosten, Aufwendungen für Bestattungen und Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen gehören dazu.
Diese Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden, indem sie in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen innerhalb der Steuererklärung eingetragen werden, was zu einer Verringerung der Steuerlast führen kann.
Feinheiten der außergewöhnlichen Belastungen
Dieses weitreichende Konzept unterteilt sich in allgemeine und besondere Kategorien von Belastungen, entsprechend den Richtlinien der Paragrafen 33 und 33a EStG. Interessant sind hier die speziellen Regelungen zu Themen wie dem Ausbildungsfreibetrag für außerhalb wohnende Kinder oder den Pauschbeträgen für Schwerbehinderte.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen decken dabei ein breites Feld ab und bieten Spielraum bei der Absetzbarkeit, sobald diese Belastungen eine individuelle Zumutbarkeitsschwelle überschreiten. Sie können steuerlich geltend machen für Kosten wie selbst getragene Krankheitskosten, die wegen ihrer medizinischen Notwendigkeit und aufgrund einer ärztlichen Verordnung entstanden sind.
Die Mathematik hinter den außergewöhnlichen Belastungen
Der Berechnungsweg für außergewöhnliche Belastungen hat seine Grundlage im Einkommensteuergesetz (EStG). Entscheidend ist die Differenzierung zwischen normalen Lebenshaltungskosten und solchen, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Im Vergleich zu alltäglichen Aufwendungen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben, zeichnen sich außergewöhnliche Belastungen durch ihre Besonderheit und Zwangsläufigkeit aus.
Abhängig von Faktoren wie Familienstand variieren auch die Grenzen der Zumutbarkeit seit einer Gesetzesneuerung im Jahr 2017. Ein praxisnahes Beispiel aus dem Jahr 2021 zeigt, wie strategisch es sein kann, verschiedene Ausgaben innerhalb eines Steuerjahrs zu bündeln, um von den außergewöhnlichen Belastungen profitieren zu können. Zudem gibt es spezielle Regelungen für Ausbildungskosten von Kindern und besondere Arbeits- oder Ausbildungssituationen.
Quelle: www.steuertipps.de
Was qualifiziert als außergewöhnliche Belastung?
Die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen fußt auf der Grundlage, dass die damit verbundenen Ausgaben unausweichlich und angemessen sind. Gesetze trennen zwischen allgemeinen und besonderen Belastungen, mit jeweils eigenen Anforderungen. Bei Krankheitskosten etwa sind nur jene absetzbar, welche von der Krankenversicherung nicht übernommen werden und medizinisch notwendig sind.
- Ärztliche Atteste und Gutachten können entscheidend sein, um Krankheitskosten steuermindernd geltend zu machen.
- Chronisch Kranke oder Personen, die spezielle Behandlungen benötigen, können von vereinfachten Nachweisverfahren profitieren.
Wichtig: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Bei spezifischen Anfragen sollte das Finanzamt oder ein Steuerberater konsultiert werden.
Zumutbare und absetzbare Kosten
Eine Vielzahl von Kostenarten kann unter den außergewöhnlichen Belastungen subsumiert werden. Dazu zählen Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten und nicht zu vergessen, Wiederbeschaffungskosten im Falle von Katastrophen. Außerdem ist die Unterstützung von Bedürftigen ebenfalls ein Teil dieser Kategorie.
Im Rahmen der Krankheitskosten werden diverse Ausgaben berücksichtigt, wobei immer eine ärztliche Verordnung Grundvoraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist. Erleichterungen bei der Nachweispflicht existieren für spezielle Krankheitskosten wie etwa bei Augen-Laser-Operationen oder chronischen Krankheiten.
- Fahrtkosten zum Krankenhaus, die aufgrund des Besuches von Angehörigen anfallen, können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.
- Entscheidend ist die Differenzierung zwischen allgemeinen und besonderen Belastungen, welche die steuerliche Absetzbarkeit bestimmt.
Es gibt festgelegte Pausch- oder Höchstbeträge, ab denen diese Kosten absetzbar sind, doch kann bereits ab dem ersten Euro der entstandenen Kosten ein Abzug erfolgen.
Das Procedere bei außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung
Um außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen, ist die korrekte Dokumentation und Antragstellung entscheidend. Es ist von Bedeutung, dass sich die Aufwendungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vermeiden lassen und nachweislich notwendig sowie angemessen sind.
- Die spezielle Anlage für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung bietet die Möglichkeit, entsprechende Kosten einzutragen und steuerlich zu berücksichtigen.
- Kosten für Diätverpflegung gelten beispielsweise als nicht abzugsfähig.
Steuerentlastung durch außergewöhnliche Belastungen
Betroffene Steuerzahler in Deutschland können durch das korrekte Ansetzen von außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung unter Umständen eine nennenswerte finanzielle Entlastung erzielen. Neben der medizinischen Notwendigkeit spielen gesetzliche Nachweispflichten eine entscheidende Rolle für die steuerliche Anerkennung.
Begrenzungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen
Das deutsche Steuerrecht sieht klar definierte Höchstgrenzen für außergewöhnliche Belastungen vor, die überschritten werden müssen, um als unvermeidlich und notwendig anerkannt zu werden. Besondere Einschränkungen gelten für allgemeine Belastungen, die nur dann absetzbar sind, wenn sie über der persönlich zumutbaren Grenze liegen.
Nachweisführung entscheidet über Anerkennung
Wer von den steuerlichen Erleichterungen durch außergewöhnliche Belastungen profitieren möchte, muss entsprechende Belege und Nachweise einreichen. Amtliche Atteste und Nachweise für nicht erstattete Ausgaben durch Krankenkassen sind hier von enormer Wichtigkeit für eine erfolgreiche Anerkennung und steuerliche Absetzbarkeit.