Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die den Müttern und Vätern in Deutschland zur Verfügung steht, die sich entscheiden, nach der Geburt ihres Kindes zeitweilig auf die Arbeit zu verzichten oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Ziel ist es, den Eltern einen Ausgleich für den dabei entstehenden Einkommensverlust zu bieten und ihnen ermöglichen, sich auf die Betreuung und Erziehung ihres Neugeborenen zu konzentrieren.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Hierbei gilt, dass Besserverdienende tendenziell einen geringeren Prozentsatz ihres Einkommens durch das Elterngeld erstattet bekommen als Geringverdiener. Im Schnitt liegt die Ersatzrate bei 67% des Nettoeinkommens, wobei der Höchstsatz pro Monat bei 1.800 Euro angesetzt ist.
Die Beantragung des Elterngeldes erfolgt durch den Antragsteller direkt bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Kind gemeldet ist.
Die Auszahlung des Elterngeldes setzt üblicherweise mit dem Geburtsmonat des Kindes ein. Für Frühgeburten oder bei stationärer Behandlung des Neugeborenen kann sich der Beginn der Zahlung auf das Entlassungsdatum aus der Klinik verschieben.
Was ist Elterngeld und wie wird es berechnet?
Das Elterngeld ist eine soziale Leistung, die Eltern zeitweise finanzielle Sicherheit bietet, wenn Sie sich nach der Geburt eines Kindes gegen eine volle Erwerbstätigkeit entscheiden. Es basiert auf einem monatlichen Zahlungsmodell und orientiert sich am vorherigen Einkommen der Eltern.
Die Berechnungsbasis des Elterngeldes ist das sogenannte “Elterngeld-Netto“, welches aus dem Brutto-Einkommen des Bemessungszeitraums hergeleitet wird. Dabei findet ein vereinfachtes Berechnungsverfahren Anwendung, das von dem realen Nettoeinkommen abweichen kann.
Für das Elterngeld-Netto werden folgende Schritte vollzogen:
- Division des Gesamt-Brutto-Einkommens im Bemessungszeitraum durch zwölf, um das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen zu ermitteln.
- Abzug von Pauschalsteuern inklusive Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Abzug pauschaler Sozialabgaben, die sich auf 9% für Kranken- und Pflegeversicherung, 10% für Rentenversicherung und 2% für Arbeitslosenversicherung belaufen.
- Das ermittelte Elterngeld-Netto, wobei der Höchstbetrag von 2.770 Euro berücksichtigt wird.
Zu beachten ist, dass Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld nicht als Einkommen gewertet werden. Auch werden bei der Berechnung verschiedene Faktoren, wie Steuerklasse, Kirchensteuersatz, Rentenversicherungspflicht und Kinder-Freibeträge, mit einbezogen. Für Mini-Jobs bis 520 Euro werden keine Steuern oder Sozialabgaben gefordert, während bei Midi-Jobs geringere Abgaben anfallen.
Diese Informationen bieten einen grundlegenden Einblick in die komplexen Berechnungsmodalitäten des Elterngeldes in Deutschland.
Änderungen beim Elterngeld 2023
Ab dem 1. Januar 2024 könnten sich die Rahmenbedingungen beim Elterngeld nochmals ändern. Geplant sind unter anderem, die Einkommensobergrenzen für Paare auf 150.000 Euro und für Alleinerziehende auf denselben Wert zu senken. Diese angestrebten Anpassungen sind im politischen Diskurs nicht unumstritten und noch nicht final beschlossen.
Seit dem 1. September 2021 können Eltern bis zu 32 Stunden wöchentlicher Teilzeitarbeit nachgehen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird – eine Erweiterung im Vergleich zur vorherigen Grenze von 30 Stunden. Der Partnerschaftsbonus, der einen Anreiz für eine ausgeglichene Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern darstellt, ist im Rahmen dieser Regelung ebenfalls auf 24 bis 32 Stunden angehoben worden. Nachweise zur Arbeitszeit sind nur in Ausnahmefällen nachträglich notwendig.
Die Elterngeldregelung zieht zudem in Betracht, andere Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld nicht auf das Elterngeld anzurechnen, was seit dem 1. September 2021 umgesetzt wird. Ebenfalls erhalten Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, je nach Dauer der Frühgeburt einen erhöhten Elterngeldanspruch zwischen einem und vier zusätzlichen Monaten.
Es existieren verschiedene Formen des Elterngeldes: Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Während das Basis-Elterngeld bis zu 14 Monate lang und maximal bis zu 65% des vorherigen Nettoeinkommens beträgt, bietet das ElterngeldPlus die Option, diese Leistung über einen längeren Zeitraum zu beziehen, wenn zugleich einer Teilzeitarbeit nachgegangen wird, wobei das Elterngeld entsprechend anteilig ausgezahlt wird. Der Partnerschaftsbonus ist ein Anreiz für Eltern, sich die Betreuungszeit und Erwerbstätigkeit gleichmäßiger zu teilen, indem bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus gewährt werden können, sofern beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.
Anspruch auf Elterngeld besteht für Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bis voraussichtlich 1. Januar 2024 gelten als Grenzen weniger als 250.000 Euro für Alleinerziehende und weniger als 300.000 Euro Jahreseinkommen für Paare.
Wie wird das Elterngeld in Deutschland berechnet?
Die Berechnung des Elterngeldes in Deutschland orientiert sich am “Elterngeld-Netto”, was auf Grundlage eines vereinfachten Verfahrens aus dem Brutto-Einkommen errechnet wird, ohne dabei Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld einfließen zu lassen.
Der Berechnungsprozess des Elterngeld-Nettos besteht aus mehreren Schritten. Zunächst wird das Brutto-Einkommen im gesamten Bemessungszeitraum durch zwölf geteilt, womit das Durchschnittseinkommen ermittelt wird. Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit wird zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Abzugsposten berücksichtigt.
Von diesem durchschnittlichen Brutto-Monats-Einkommen erfolgt ein Abzug von pauschalen Steuern und Sozialabgaben. Die Berechnungsgrundlage umfasst dabei individuelle Daten, die ebenso für den steuerlichen Freibetrag Gültigkeit besitzen, wie Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, etc. Bei den Sozialabgaben werden, wenn eine Versicherungspflicht vorliegt, pauschal 9% für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 10% für Rentenversicherung und 2% für Arbeitslosenversicherung abgezogen. Für Mini-Jobs fallen hierbei keine Abgaben an, und Midi-Jobs ziehen einen niedrigeren Sozialabgabenanteil nach sich.
Es sollte bedacht werden, dass die hier genannten Zahlen und Prozentsätze Änderungen unterliegen können und daher immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden sollten.
Unterlagen für Elterngeldantrag 2023
Wer 2023 Elterngeld beantragen möchte, benötigt hierfür spezifische Unterlagen, welche die Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original.
- Personalausweise der Eltern in Kopie.
- Aktuelle Einkommensnachweise des jeweils vergangenen Jahres vor der Geburt des Kindes.
- Steuerbescheid aus dem Vorjahr, insbesondere notwendig für Selbstständige.
Der Antrag kann persönlich oder postalisch eingereicht werden, allerdings nicht per Fax oder E-Mail. Um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die notwendigen Unterlagen vollständig bereitzuhalten.
Elterngeld wird rückwirkend für maximal drei Monate ausgezahlt, daher sollte der Antrag unmittelbar nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Diese Informationen sollen als Basis dienen, es wird empfohlen, stets die offiziellen Quellen oder zuständigen Behörden zu Rate zu ziehen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Elterngeld 2023 Antragstellung: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Für die Beantragung des Elterngeldes im Jahr 2023 folgen Sie diesen Schritten:
- Schritt 1: Stellen Sie den Antrag unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes.
- Schritt 2: Es wird geraten, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen, da Elterngeld maximal für drei Monate rückwirkend gewährt wird.
- Schritt 3: Der Antrag ist bei der Elterngeldstelle einzureichen, die für den Wohnsitz des Kindes zuständig ist. Informationen zur Elterngeldstelle finden Sie unter der Rubrik “Beratung vor Ort”.
- Schritt 4: In einigen Bundesländern ist auch eine Online-Beantragung über “Elterngeld Digital” möglich.
- Schritt 5: Sie benötigen das für Ihr Bundesland spezifische Antragsformular. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle, Kommunalverwaltungen, vielen Krankenkassen oder Krankenhäusern mit Geburtsstationen.
- Schritt 6: Jeder Elternteil kann nur einen Antrag je Kind stellen, auch bei Mehrlingsgeburten.
- Schritt 7: Ist der andere Elternteil ebenfalls anspruchsberechtigt, muss er den Antrag mitunterschreiben.
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Schritt 8: Zu den einzureichenden Dokumenten gehören unter anderem:
- – Offizielle Geburtsurkunde des Kindes
- – Nachweise über das Einkommen vor der Geburt: Gehaltsabrechnungen bzw. Steuerbescheid für Selbstständige
- – Nachweis der Mutterschaftsleistungen
- – Eventuelle Bescheinigungen des Arbeitgebers über Zuschüsse zu Mutterschaftsleistungen.
Beachten Sie, dass je nach individuellem Fall weitere Unterlagen erforderlich sein können und die zuständige Stelle Ihnen diese zur Verfügung stellen muss.
Bitte beachten Sie, dass sich Informationen ändern können und es ratsam ist, sich an offizielle Quellen zu wenden.
Elterngeld 2023 für Selbstständige
Auch Selbstständige können das Elterngeld in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht für alle Eltern, die unterhalb der Einkommensgrenzen von 250 TEUR für Alleinerziehende bzw. 300 TEUR für gemeinsam verdienende Elternteile im Vorjahr liegen. Für Selbstständige, die kein Einkommen nachweisen können, ist ein Mindestelterngeld von 300 EUR vorgesehen.
Für Selbstständige wird das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres berechnet. Dokumente wie eine Einnahmeüberschussrechnung, ein Steuervorauszahlungsbescheid oder eine Bilanz können als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, sofern kein aktueller Steuerbescheid verfügbar ist; dieser muss jedoch später nachgereicht werden.
Sollten weiterhin Einnahmen erzielt werden, ergibt sich das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen des Vorjahres und den aktuellen Einnahmen. Der Prozentsatz für die Berechnung des Elterngeldes bleibt aber unverändert.
Das Elterngeld für Selbstständige variiert zwischen 300 und 1.800 EUR monatlich, je nach Verdienst. Beträgt das Einkommen mehr als 1.240 EUR, erhalten Selbstständige 65 Prozent als Elterngeld. Liegt das Einkommen zwischen 1.200 und 1.239 EUR, beträgt dieses 66 Prozent, und zwischen 1.000 und 1.199 EUR sind es 67 Prozent. Über den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums lässt sich der Anspruch vorab online berechnen. Zudem kann ein Elterngeld-Geschwisterbonus für Selbstständige in Betracht kommen.
Elterngeld 2023: Auswirkungen auf andere Sozialleistungen
Das Elterngeld ist zwar eine bedeutsame Unterstützung für junge Eltern, allerdings kann es Einfluss auf den Bezug anderer Sozialleistungen haben. Im Folgenden werden einige dieser Konstellationen kurz umrissen:
- Einkommensabhängige Leistungen: Bei Bezug von Elterngeld kann das Einkommen während dieser Zeit Einfluss auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe haben, indem die Ansprüche auf diese Leistungen eventuell reduziert werden.
- Kindergeld: Das Elterngeld beeinflusst den Anspruch auf Kindergeld nicht. Beide Leistungen können parallel bezogen werden, wobei das Kindergeld unabhängig vom Elterngeld ist.
- Wohngeld und Kinderzuschlag: Auch hier kann der Bezug von Elterngeld die Ansprüche auf die Leistungen beeinträchtigen, da sie einkommensabhängig sind und durch Elterng