Eine Schwangerschaft während der Elternzeit bringt für Mütter in Deutschland einige Besonderheiten mit sich. Grundsätzlich gilt: Die Elternzeit endet nicht automatisch mit der Geburt eines weiteren Kindes oder dem Eintritt des Mutterschutz. Die Mutter hat jedoch die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzeiten in Anspruch zu nehmen. Diese Schutzfristen beginnen in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen danach.
Es existiert keine Frist für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit aufgrund von Mutterschutzzeiten. Es ist sogar möglich, die Elternzeit auch dann vorzeitig zu beenden, wenn die Mutterschutzzeit bereits begonnen hat. Rückwirkend kann Elternzeit jedoch normalerweise nicht beendet werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vom Ende der Elternzeit in Kenntnis gesetzt wird, bevor dies geschieht.
Die Beendigung der Elternzeit bedeutet für die Mutter, dass das Arbeitsverhältnis zu den gleichen Bedingungen fortgesetzt wird, die vor der Elternzeit galten. Dazu zählen auch alle Bestimmungen zum Mutterschutz sowie der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich nach dem Einkommen, das die Mutter ohne den Mutterschutz nach der Elternzeit bezogen hätte, unabhängig davon, ob sie tatsächlich bereits wieder gearbeitet hat oder nicht.
Sollte die Mutter sich dazu entscheiden, ihre Elternzeit nicht vorzeitig zu beenden, besteht für sie nur ein Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, das sie von ihrer Krankenversicherung erhält, jedoch nicht auf den Arbeitgeberzuschuss. Bei einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit könnte der Arbeitgeberzuschuss geringer ausfallen, da er sich nach dem Teilzeiteinkommen richtet. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, die Elternzeit frühzeitig zu beenden, damit der Zuschuss sich nach dem Vollzeiteinkommen vor der Elternzeit berechnet.
Elterngeld in Deutschland: Definition und Berechnungsgrundlagen
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern in Deutschland, die darauf abzielt, den Einkommensverlust während der Elternzeit teilweise zu kompensieren. So soll Eltern die Chance gegeben werden, sich intensiver um die Betreuung und Erziehung ihres Nachwuchses zu kümmern. Das Elterngeld basiert auf dem sogenannten “Elterngeld-Netto”, das aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Elterngeburt berechnet und um Steuern und Sozialabgaben bereinigt wird.
In diesem Berechnungsprozess wird zunächst das Bruttoeinkommen des bemessungsrelevanten Zeitraums festgestellt und durch 12 geteilt, um das monatliche Durchschnittseinkommen zu ermitteln. Von diesem Betrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, um das relevante Elterngeld-Netto zu ermitteln. Hierfür wird maximal ein Betrag von 2.770 Euro berücksichtigt.
Bei den Steuerabzügen werden Daten herangezogen, die auch für die Finanzämter maßgeblich sind, dazu zählen Steuerklasse, der Faktor bei Steuerklasse IV, Kirchensteuerpflicht, Rentenversicherungspflicht sowie Anzahl der Kinderfreibeträge. Andere Freibeträge und die Steuerklasse VI werden nicht berücksichtigt. Bei Selbstständigen findet die Berechnung mit der Steuerklasse IV statt, sofern nicht das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit überwiegt.
Hinsichtlich der Sozialabgaben werden standardmäßig Abzüge in Höhe von 9% für Kranken- und Pflege-, 10% für Renten- und 2% für Arbeitslosenversicherung angesetzt. Abweichende Regelungen gibt es bei Mini-Jobs, die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, und bei Midi-Jobs, die geringere Beitragssätze vorsehen.
Wie hoch ist das Elterngeld in Deutschland?
Das Elterngeld wird in Deutschland in drei unterschiedlichen Formen gewährt: als Basiselterngeld, ElterngeldPlus und im Rahmen des Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld steht den Eltern für maximal 14 Monate zu, wobei ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate beanspruchen kann. Alleinerziehenden steht die volle Bezugsdauer zu. Das Basiselterngeld ist auf die ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes beschränkt.
Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Während Eltern mit höheren Einkommen bis zu 65 Prozent ihres früheren Gehaltes erhalten können, sind es bei Geringverdienern bis zu 100 Prozent. Die genaue Höhe des Basiselterngeldes variiert zwischen 300 und 1800 Euro monatlich.
Mit dem ElterngeldPlus wird Eltern die Möglichkeit gegeben, das Elterngeld über eine längere Zeitspanne zu beziehen, wobei ein Monat Basiselterngeld zwei Monate ElterngeldPlus entspricht. Ist der Elternteil nach der Geburt nicht erwerbstätig, halbiert sich die Höhe des ElterngeldPlus im Vergleich zum Basiselterngeld. Bei Teilzeitarbeit kann das monatliche ElterngeldPlus hingegen genauso hoch wie das Basiselterngeld ausfallen.
Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Unterstützung, die es beiden Elternteilen ermöglicht, je vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus zu erhalten, wenn sie gleichzeitig Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Diese Regelung gilt auch für getrennt lebende Eltern.
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld
Um Elterngeld in Deutschland beziehen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Anspruchsberechtigung: Sowohl Mütter als auch Väter können Elterngeld beantragen.
- Erwerbstätigkeit: Es ist möglich, bis zu 32 Stunden wöchentlich zu arbeiten, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.
- Varianten: Das Elterngeld ist in drei Varianten verfügbar: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
- Bedingungen für das Basiselterngeld: Das Basiselterngeld kann von einem Elternteil für mindestens zwei und höchstens zwölf Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Werden beide Elternteile aktiv, sind gemeinsam bis zu 14 Lebensmonate möglich.
- Höhe des Basiselterngeldes: Die Höhe variiert je nach Voreinkommen und kann zwischen 300 und 1800 Euro monatlich betragen. Der Regelsatz liegt bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, kann bei niedrigem Einkommen jedoch bis zu 100 Prozent erreichen.
- Besonderheiten von ElterngeldPlus: ElterngeldPlus bietet eine verlängerte Bezugsdauer von Elterngeld; für nicht erwerbstätige Elternteile beträgt es die Hälfte des Basiselterngeldes, bei Teilzeitarbeit kann es jedoch bis zur Höhe des Basiselterngeldes reichen.
- Partnerschaftsbonus: Dies ist eine zusätzliche Förderung beim gleichzeitigen Bezug von ElterngeldPlus durch beide Elternteile in Teilzeitarbeit.
- Regelungen für Alleinerziehende: Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Elterngeld und können den Partnerschaftsbonus unter bestimmten Umständen flexibel nutzen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen denote ein Überblick darstellen. Für detaillierte Informationen und Antragsverfahren empfiehlt es sich, die offiziellen Stellen zu konsultieren.
Einfluss einer erneuten Schwangerschaft auf das Elterngeld
Während der Elternzeit erneut schwanger zu werden, kann Implikationen auf das Elterngeld haben. Die Regelungen bleiben grundsätzlich unverändert: Die aktuelle Elternzeit endet nicht automatisch. Trotzdem besteht die Möglichkeit, diese aus bestimmten Gründen – etwa zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes – vorzeitig zu beenden. Die Mutterschutzfristen, welche sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt greifen, können demnach genutzt werden.
Eine vorzeitige Kündigung der Elternzeit begründet einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, der sich danach bemisst, was die Mutter ohne Mutterschutz nach der Elternzeit verdient hätte. Wenn die Mutter weiter Teilzeit arbeitet und die Elternzeit nicht beendet, basiert der Arbeitgeberzuschuss auf dem Teilzeitverdienst und fällt geringer aus. Dies kann dazu führen, dass sich die vorzeitige Beendigung der Elternzeit finanziell lohnen könnte, um den vollen Zuschuss laut ursprünglichem Vollzeiteinkommen zu erhalten.
Berechnung des Elterngeldes bei weiteren Kindern
Bei einer weiteren Schwangerschaft während der Elternzeit stellt sich die Frage nach der Berechnung des Elterngeldes für das zweite und mögliche folgende Kinder. Das Elterngeld wird auf Basis des Einkommens vor der Geburt des zweiten Kindes berechnet, wobei bestimmte Zeiträume, wie beispielsweise der Mutterschutz des ersten Kindes, ausgeklammert werden dürfen.
Der Geschwisterbonus tritt in Kraft, wenn ältere Geschwister im Haushalt leben und bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten oder wenn ein Grad der Behinderung vorliegt. Dieser Bonus beläuft sich auf 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.
Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld nicht vielfach ausgezahlt, es erhöht sich jedoch um einen festgesetzten Betrag, der “Mehrlingszuschlag” genannt wird. Der Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes steigt dementsprechend an. Dies ist besonders bei Mehrlingsgeburten wie Zwillingen, Drillingen oder noch größeren Mehrfachgeburten relevant.
Finanzielle Hilfen für Familien während der Elternzeit
In Deutschland wird eine Vielzahl von Leistungen für Familien während der Elternzeit geboten, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und eine gewisse Lebensqualität zu gewährleisten. Hierzu zählen unter anderem:
- Kindergeld: Eine Basisleistung, die in erster Linie die Grundversorgung des Kindes unterstützen soll.
- Mutterschaftsleistungen: Sie decken den Verdienstausfall ab, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten kann.
- Elterngeld: Eine Kompensation für den Einkommensverlust, wenn Eltern für eine gewisse Zeit die Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren.
- Steuerliche Erleichterungen: Sie sollen Familien ermöglichen, finanziell besser über die Runden zu kommen.
- Unterhaltsvorschuss: Diese Unterstützung ist für Alleinerziehende gedacht, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.
- Kinderzuschlag: Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit eher geringem Einkommen.
- Bildung und Teilhabe: Zusätzliche Leistungen für Familien, die bereits Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt haben und ihren Kindern dadurch bildungs- und kulturelle Teilhabe ermöglichen wollen.
- Bundesstiftung Mutter und Kind: Sie unterstützt schwangere Frauen in Notlagen.
Es ist zu beachten, dass dies nur ein grober Überblick der Leistungen ist. Für tiefergehende Informationen sind die zuständigen Webseiten und Behörden zu konsultieren.
Verlängerung des Elterngeldanspruchs
Die Dauer des Elterngeldanspruchs kann unter gewissen Voraussetzungen verlängert werden. Beim Basiselterngeld sind das in der Regel zwölf Monate, bei gemeinsamer Inanspruchnahme durch beide Partner bis zu vierzehn Monate. Mit dem ElterngeldPlus kann der Anspruch gedehnt werden, da dieses nur die halbe Höhe des Basiselterngelds ausmacht, dafür aber über eine doppelt so lange Laufzeit gezahlt wird.
Der Partnerschaftsbonus ist eine weitere Option, die es Eltern ermöglicht, den Elterngeldbezug durch simultane Teilzeitarbeit beider Partner um bis zu vier Monate zu verlängern. Die Gesamtdauer des Elterngeldanspruchs ist bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes beschränkt, kann sich jedoch unter bestimmten Umständen, wie bei Frühgeburten, verlängern.
Beachten Sie, dass diese Regelungen für Kinder gelten, die nach August 2021 geboren wurden. Für vorherige Geburten können andere Bedingungen relevant sein.
Auswirkungen einer weiteren Schwangerschaft auf die Elternzeit
Eine neue Schwangerschaft während der Elternzeit hat diverse Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Elternzeit. Bei einer vorzeitigen Beendigung kann die Mutter die Mutterschutzfristen beanspruchen und erhält den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss bemisst sich nach dem Verdienst ohne Mutterschutz nach der Elternzeit.
Sollte die Mutter weiterhin Teilzeit arbeiten und die Elternzeit nicht abbrechen, richtet sich der Zuschuss nach dem Teilzeiteinkommen und ist entsprechend niedriger. Daher kann es finanziell sinnvoll sein, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um den vollen Arbeitgeberzuschuss auf Basis des zuvor erhaltenen Vollzeiteinkommens zu bekommen.