In Deutschland variieren die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) beim TÜV im Jahr 2023 je nach Fahrzeugtyp, Gewicht und Bundesland. Für Pkw bis zu 3,5 Tonnen betragen die Kosten für HU und AU beim TÜV zwischen 133,9 Euro und maximal 145 Euro, wenn beide Untersuchungen gleichzeitig durchgeführt werden. Diese Preise wurden zum 1. Januar 2023 angehoben.
Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die HU und AU, da sie von Bundesland zu Bundesland und von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sind. Um die genauen Gebühren zu erfahren, sollte man sich an die jeweiligen Prüfungsorganisationen wie den TÜV Nord und TÜV Süd wenden. Auch andere Prüfungsorganisationen wie Dekra, GTÜ und KÜS bieten die Hauptuntersuchung an, daher sollten die genauen Kosten bei diesen Organisationen angefragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Neuwagen erstmals nach drei Jahren zur HU müssen und anschließend alle zwei Jahre. Diese Regelung gilt unabhängig von der Prüfungsorganisation. Um sicherzustellen, dass man die korrekten Kosten für die Hauptuntersuchung kennt, ist es ratsam, sich direkt bei den entsprechenden Prüfungsorganisationen nach den aktuellen Gebühren zu erkundigen.
Was sind GEZ-Gebühren und wofür werden sie verwendet?
GEZ-Gebühren sind der Rundfunkbeitrag, der in Deutschland erhoben wird. Jede Wohnung ist verpflichtet, einen Beitrag zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte. Seit dem 20. Juli 2021 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 18,36 Euro. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die GEZ-Gebühren werden verwendet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Der Anteil der ARD an den monatlichen Rundfunkbeiträgen beträgt 12,78 Euro, während das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten zusammen 5,58 Euro erhalten. Die Landesrundfunkanstalten der ARD produzieren mit ihrem Anteil aus dem Rundfunkbeitrag regionale Programme für Hörfunk und Fernsehen. Darüber hinaus werden verschiedene Online-Angebote und Videotext bereitgestellt.
Die genaue Verteilung der GEZ-Gebühren auf die verschiedenen Aufgaben der ARD im Durchschnitt des Berechnungszeitraums 2020/2021 kann einer Tabelle entnommen werden. Die Verteilung der Beitragserträge an die Landesrundfunkanstalten richtet sich nach der Größe des Sendegebiets und der Anzahl der Beitragszahlenden.
Die Landesmedienanstalten sind Aufsichtsbehörden für kommerzielle Radio- und Fernsehprogramme sowie Internetangebote. Sie werden von den Bundesländern finanziert und erhalten einen festgelegten Anteil am Rundfunkbeitrag.
Aktuelle Höhe der GEZ-Gebühren in Deutschland
Die aktuellen Höhen der GEZ-Gebühren in Deutschland variieren je nach Zahlungsweise und Abrechnungszeitraum. Hier sind die verschiedenen Gebührenstufen:
- Gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten: 55,08 Euro
- Vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate: 55,08 Euro
- Halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate: 110,16 Euro
- Jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate: 220,32 Euro
Es wird empfohlen, das Lastschriftverfahren zu nutzen, da es bequem und sicher ist. Bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.
Der Rundfunkbeitrag muss grundsätzlich bargeldlos gezahlt werden. Nur Personen, die nachweislich keinen Zugang zu einem Girokonto haben, sind berechtigt, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen.
Der Rundfunkbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
Es gibt die Möglichkeit, eine Übersicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des Beitragsrückstands über das Kontaktformular anzufordern. Guthaben, die nicht mit bereits fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden können, werden grundsätzlich via Banküberweisung erstattet.
Bitte beachten Sie, dass keine Rechnungen erstellt werden, da der Rundfunkbeitrag nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Wer muss GEZ-Gebühren zahlen in Deutschland?
Alle Personen in Deutschland sind verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dieser Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Programme wie ARD, ZDF und Deutschlandradio umfasst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag zu zahlen. Er kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus beglichen werden.
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags kann bequem per Lastschriftverfahren erfolgen. Dabei werden keine Zahlungsaufforderungen versendet. Alternativ kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Es besteht jedoch die Ausnahme für Personen, die nachweislich keinen Zugang zu einem Girokonto haben. Diese Personen sind berechtigt, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Rundfunkbeitrag innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit gezahlt werden muss. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und es fällt ein Säumniszuschlag an. Personen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten keine Zahlungsaufforderungen. Dieses Verfahren wird nach und nach durch das neue Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung abgelöst.
Die Rundfunkbeitragspflicht gilt für alle Personen in Deutschland, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte besitzen. Es gibt jedoch bestimmte Szenarien und Ausnahmen, die beachtet werden sollten. In meinem nächsten Abschnitt werde ich detailliert auf diese eingehen.
Berechnung GEZ-Gebühren in Deutschland: Erläuterung der Berechnungsmethode, Beispiele und Einsparungsmöglichkeiten
Die Berechnung der GEZ-Gebühren in Deutschland erfolgt unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen einen monatlichen Beitrag von 18,36 Euro. Dabei sind Untermieter inbegriffen und der Beitragskontoinhaber kann selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
Auch Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung müssen den vollen Beitrag von 18,36 Euro im Monat entrichten. Wenn das Zimmer eines Studierenden in einem Studierendenwohnheim von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet und der volle Beitrag ist zu zahlen. Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft mit mehreren Zimmern und einer eigenen Wohnungstür, ist ebenfalls der volle Beitrag pro Wohngemeinschaft zu entrichten.
Gewerbetreibende, Selbstständige oder Freiberufler, die einen Raum oder eine Fläche in einer Privatwohnung für ihre Tätigkeit nutzen, müssen dies als anmeldepflichtige Betriebsstätte melden. Nur wenn der Raum ausschließlich über die Privatwohnung betreten werden kann, ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Nicht ausschließlich für private Zwecke genutzte Kraftfahrzeuge müssen ebenfalls angemeldet werden und es ist ein Drittelbeitrag von 6,12 Euro monatlich zu zahlen.
Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags. Obwohl Rentner nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit sind, können sie eine Befreiung beantragen, wenn sie zusätzlich zu ihrer Rente eine Sozialleistung erhalten. Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld können sich ebenfalls von der Beitragspflicht befreien lassen, anders als Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld.
Personen mit dem Merkzeichen RF können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen und zahlen dann einen Drittelbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn eine andere Person mit dem Beitragsservice kommuniziert. Inhaber von Nebenwohnungen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen befreien lassen.
Unternehmen und Institutionen müssen einmal jährlich Änderungen bei der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anzeigen. Die Beitragsberechnung basiert auf der Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres. Ein Wechsel der Berechnungsgrundlage ist nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März möglich.
Übersicht über die möglichen Konsequenzen bei Nichtzahlung der GEZ-Gebühren in Deutschland
Die Nichtzahlung der GEZ-Gebühren in Deutschland kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Der Rundfunkbeitrag, der früher als “GEZ-Gebühr” bekannt war, dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gemäß § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags durch jeden Haushalt in Deutschland.
Personen, die Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, BAföG, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, können eine Befreiung von der Gebühr beantragen. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen oder schweren Behinderungen können eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel des regulären Betrags beantragen.
Auch nicht-private Einrichtungen wie Unternehmen müssen den Rundfunkbeitrag auf Basis der Anzahl der Mitarbeiter entrichten. Die Zuständigkeit für die Erhebung und Verwaltung des Rundfunkbeitrags liegt beim “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”.
Wenn der Rundfunkbeitrag nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt wird, erfolgt eine Zahlungserinnerung und es wird eine Mahngebühr von einem Prozent des ausstehenden Betrags erhoben, jedoch mindestens acht Euro. Wenn die Zahlung innerhalb des vierwöchigen Zeitraums lediglich vergessen wurde und nachgeholt wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Allerdings können bewusstes Nichtzahlen des Rundfunkbeitrags rechtliche Konsequenzen haben, obwohl die genauen Folgen in den bereitgestellten Informationen nicht erwähnt werden.
Übersicht über die verschiedenen Zahlungsmethoden für die GEZ-Gebühren in Deutschland
Zahlungsmethoden und Gebühren für den Rundfunkbeitrag in Deutschland bieten verschiedene Optionen, um den Beitrag pünktlich und bequem zu entrichten. Es gibt mehrere Zahlungsrhythmen, aus denen Sie wählen können. Die gesetzliche Zahlungsweise beträgt 55,08 Euro alle drei Monate. Alternativ können Sie auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen. Die vierteljährliche Zahlung beläuft sich auf 55,08 Euro zum Ersten eines Quartals für drei Monate, die halbjährliche Zahlung beträgt 110,16 Euro zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate und die jährliche Zahlung liegt bei 220,32 Euro zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate. Dies bietet Ihnen Flexibilität je nach Ihren persönlichen Vorlieben und finanziellen Möglichkeiten.
Der Beitragsservice empfiehlt das Lastschriftverfahren als bequeme und sichere Zahlungsmethode. Es spart Zeit und Kosten und verhindert Übersehungen oder falsche Zahlungen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen, da der Kontoauszug Ihrer Bank als Nachweis dient. Eine Alternative zur Lastschrift ist die Bezahlung per Überweisung. Die Bankverbindung finden Sie auf der offiziellen Website. Bei beiden Zahlungsmethoden müssen Sie unbedingt Ihre 9-stellige Beitragsnummer als Verwendungszweck angeben, um eine korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung sicherzustellen.
Personen, die keinen Zugang zu einem Girokonto haben, haben die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Es ist jedoch erforderlich, nachzuweisen, dass sie kein Basiskonto eröffnen können. Es ist wichtig zu beachten, dass der Rundfunkbeitrag innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit gezahlt werden muss, da keine gesonderte Zahlungserinnerung verschickt wird. Bei Nichtzahlung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und es fallen Säumniszuschläge an. Um mögliche Unstimmigkeiten zu klären, können Sie über das Kontaktformular eine Übersicht der geleisteten Zahlungen und Berechnungen anfordern.
- Es gibt verschiedene Zahlungsrhythmen zur Auswahl:
- – Gesetzliche Zahlungsweise: 55,08 Euro alle drei Monate
- – Vierteljährliche Zahlung im Voraus: 55,08 Euro zum Ersten eines Quartals für drei Monate
- – Halbjährliche Zahlung im Voraus: 110,16 Euro zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate
- – Jährliche Zahlung im Voraus: 220,32 Euro zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate
Unabhängig von der gewählten Zahlungsweise haben Sie die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag per Lastschrift oder Überweisung zu begleichen. Während das Lastschriftverfahren bequem und sicher ist, ermöglicht die Überweisung eine manuelle Kontrolle Ihrer Zahlungen. Barzahlungen sind für Personen ohne Girokonto möglich, jedoch muss die fehlende Eröffnungsmöglichkeit eines Basiskontos nachgewiesen werden. Es ist wichtig, den Rundfunkbeitrag innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen, da sonst Säumniszuschläge anfallen können. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten steht Ihnen der Beitragsservice über das Kontaktformular zur Verfügung.