Ein spannender Schritt in die Selbstständigkeit kann mit vielen Herausforderungen verbunden sein, insbesondere wenn es um die finanzielle Sicherheit in der Anfangsphase geht. Glücklicherweise gibt es in Deutschland einen besonderen Zuschuss, der zukünftigen Unternehmern helfen kann: der Existenzgründerzuschuss. Diese Fördermaßnahme wird von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt und richtet sich an Personen, die bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1) haben. Ziel des Zuschusses ist es, die Finanzierung der ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Lebenshaltungskosten während dieser Zeit abzudecken.
Doch wie kann man diesen Zuschuss beantragen, und was sind die Voraussetzungen dafür? Erstens muss der Antragsteller einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG1 zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung haben. Ferner ist es ausschlaggebend, die persönliche Eignung für die Selbstständigkeit zu belegen, beispielsweise durch eine fachkundige Stellungnahme. Zudem muss die Tätigkeit hauptberuflich und mit einem Minimum von 15 Stunden pro Woche ausgeführt werden. Dazu kommt der Nachweis über bisher erfolglose Vermittlungsversuche in eine abhängige Beschäftigung sowie der Nachweis über die für die Selbstständigkeit notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen. Zusätzlich ist eine vollständige Antragsunterlage samt Tragfähigkeitsbescheinigung der Geschäftsidee notwendig. Und nicht zuletzt darf in den vergangenen 24 Monaten kein Gründungszuschuss gewährt worden sein.
Interessierte sollten sich an die Sachbearbeiter oder Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit wenden, um den Antrag auf den Existenzgründerzuschuss zu stellen. Da der Antragsprozess relativ komplex sein kann, wird oft empfohlen, eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, welche in der Regel von der Arbeitsagentur gefördert wird. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom vorher bezogenen ALG1 und kann zwischen 10.000 und 15.000 Euro, in manchen Fällen sogar bis zu 20.000 Euro liegen.
Existenzgründerzuschuss erklärt
Eingeführt am 01.08.2006, hat der Existenzgründerzuschuss das Ziel, Arbeitslosen den Übergang in die Selbstständigkeit finanziell zu vereinfachen. Er hat die früheren Förderungen wie den Existenzgründungszuschuss (“Ich-AG”) und das Überbrückungsgeld abgelöst. Wichtig zu wissen ist, dass seit Ende 2011 kein Rechtsanspruch mehr auf diese Unterstützung besteht, sondern es sich um eine Ermessensleistung handelt.
Die Grundanforderungen für den Erhalt des Gründungszuschusses umfassen vor allem die Fähigkeit, durch die neue selbständige Tätigkeit die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Tragfähigkeit des Vorhabens zu belegen. Fachkundige Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Kreditinstitute müssen involviert werden, um die Erfolgsaussichten des Geschäftsvorhabens zu prüfen. Zudem ist es erforderlich, dass die nötigen Qualifikationen zur Ausübung der Tätigkeit nachgewiesen werden.
Was die Dauer der Förderung betrifft, so wird der Gründungszuschuss in zwei Phasen ausgezahlt. In den ersten sechs Monaten wird neben dem Arbeitslosengeld ein Betrag von 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung gewährt. In den folgenden neun Monaten können weiterhin 300 Euro monatlich bewilligt werden, allerdings nur, wenn eine nachhaltige Geschäftstätigkeit belegt werden kann.
Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss in Deutschland
Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, ist eine Reihe von Kriterien zu erfüllen. Das Hauptkriterium ist, dass die geplante Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Gründungsidee von einer kundigen Stelle als tragfähig anerkannt wird. Dies gilt auch für die fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers.
- Mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG1 müssen zur Verfügung stehen.
- Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich und mit mindestens 15 Wochenstunden erfolgen.
- Es ist erforderlich, dass keine vorherige Bezüge des Gründungszuschusses in den letzten 24 Monaten stattgefunden haben.
Höhe des Existenzgründerzuschusses in Deutschland
Der finanzielle Rahmen des Existenzgründerzuschusses basiert auf dem individuellen ALG1 des Antragstellers. Über einen Zeitraum von sechs Monaten kann der Zuschuss so bis zu 8.400 Euro betragen und in der zweiten Phase um bis zu 2.700 Euro ergänzt werden, wenn der Gründer kontinuierlich selbstständig tätig ist und dies entsprechend belegen kann.
- Maximal 15 Monate kann die Bezugsdauer des Existenzgründerzuschusses ausgeschöpft werden.
- Zur Vorbereitung der Antragstellung bietet die Arbeitsagentur kostenlose Beratungen und Informationsdienste an.
Leistungen des Existenzgründerzuschusses in Deutschland
Der Zuschuss ist in zwei Phasen aufgeteilt, wobei in der ersten Phase die Lebenshaltungskosten und in der zweiten Phase die Kosten für Sozialversicherung fokussiert werden. Der Antragsteller muss zeigen, dass er die Arbeitslosigkeit dank der Selbstständigkeit beenden kann und genug verdient, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Es gibt keine generelle Rückzahlungspflicht, doch die Agentur für Arbeit kann den Zuschuss zurückfordern, wenn der Gründer durch andere Einnahmequellen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Zudem ist die parallele Ausübung eines Minijobs neben der selbstständigen Tätigkeit gestattet, solange die 15-Stunden-Grenze gewahrt bleibt.
Berechtigung für den Existenzgründerzuschuss in Deutschland
Der Zuschuss steht einer speziellen Gruppe von ALG-1-Empfängern zur Verfügung, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden möchten. Eine erneute Förderung innerhalb von 24 Monaten nach einer vorherigen Förderung ist nicht möglich. Es gelten ebenfalls bestimmte Voraussetzungen bezüglich des Alters, der wöchentlichen Arbeitszeit und der Geschäftstragfähigkeit.
- Der Gründer muss unter 65 Jahre alt sein.
- Die wöchentliche Arbeitszeit für die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden betragen.
- Zudem muss ein ausreichender Gewinn zur Sicherung der eigenen Existenz entsprechend nachgewiesen werden.
Bei dem Antrag gilt es auch Aspekte wie die Karenzzeit, die Partnergründung und die Wahl der Rechtsform zu beachten. Eine Besonderheit: Die Krankenversicherungsbeiträge werden nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet, unter Einbezug des Zuschusses.
Beantragung des Existenzgründerzuschusses in Deutschland
Um den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt und Unterlagen eingereicht werden. Auch Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Umständen Zugang zu diesem Zuschuss. Die Höhe und Bezugsdauer sind genau festgelegt und in zwei Phasen aufgeteilt. Es ist zu beachten, dass die zweite Phase separat beantragt werden muss und dass der Zuschuss nicht einkommensteuerpflichtig ist.
Trotz der vielen Vorteile des Zuschusses kann es im Antragsprozess zu Schwierigkeiten kommen, besonders wenn die Geschäftsidee nicht in dem Maß als tragfähig angesehen wird wie erforderlich. Daher ist eine gute Vorbereitung und eventuell die Unterstützung durch Experten ratsam.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer in Deutschland
Existenzgründer können neben dem Existenzgründerzuschuss auf diverse andere Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen. Von Eigenfinanzierung über staatliche Förderprogramme bis hin zu externen Investoren reicht das Spektrum der Möglichkeiten. Jede dieser Optionen bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich und sollte entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten abgewogen werden.
Letztlich ist die Wahl der Finanzierung eine strategische Entscheidung, die gut durchdacht sein muss. Nicht jede Finanzierungsform eignet sich für jedes Geschäftsmodell oder jede Unternehmensphase. Existenzgründer sollten daher alle verfügbaren Optionen sorgfältig prüfen und diejenige wählen, die ihren Anforderungen und Zielen am besten entspricht.