Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2022?

Überblick: Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, auch unter der Bezeichnung Entfernungspauschale bekannt, ist eine steuerliche Erleichterung für Personen, die den Weg zwischen ihrer privaten Wohnadresse und ihrem Arbeitsplatz zurücklegen. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Pendler nun 38 Cent pro Kilometer für Entfernungen über 20 Kilometer. Diese Pauschale, die für alle Verkehrsmittel Anwendung findet, dient dazu, die Fahrtkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen und somit das zu versteuernde Einkommen zu mindern.

Nach Schätzungen des Jahres 2019 konnten etwa 11,6 Millionen Steuerpflichtige um insgesamt 5,1 Milliarden Euro entlastet werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen Betrag von 440 Euro pro Person, was die Bedeutung der Pendlerpauschale für die finanzielle Entlastung unterstreicht.

Wie funktioniert die Berechnung der Pendlerpauschale?

Um die Pendlerpauschale zu berechnen, werden die Entfernung zum Arbeitsplatz sowie die Anzahl der Arbeitstage in Betracht gezogen. Diese steuerliche Unterstützung kommt sowohl den Angestellten als auch den Selbstständigen zugute, und sie ist bis ins Jahr 2026 festgelegt.

Es wird zwischen den Entfernungen unterschieden: Für Strecken von bis zu 20 Kilometern erhält man 30 Cent pro Kilometer, und ab 21 Kilometern erhöht sich der Betrag auf 38 Cent. Beachtenswert ist, dass bei der Ermittlung nur die tatsächlichen Arbeitstage am Arbeitsort berücksichtigt werden, während Wochenenden, Feiertage oder Tage im Homeoffice sowie Krankheitstage nicht einfließen. Für die Nutzung des eigenen Autos gibt es keine Obergrenze, wohingegen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel eine Höchstgrenze von 4.500 Euro jährlich zu beachten ist.

Eine Besonderheit ist zudem, dass in der Regel für Beträge unter 4.500 Euro kein Nachweis erbracht werden muss. Übersteigen jedoch die geltend gemachten Fahrten die Zahl von 230 oder 280 Tagen, je nach Arbeitswoche, könnten Belege wie ein Fahrtenbuch oder eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich sein. Gerade für jene, die über den Standard-Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, kann die Pendlerpauschale eine signifikante finanzielle Erleichterung darstellen.

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Vorteile der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale bietet neben der finanziellen Entlastung weitere Vorteile. Es gibt keine Beschränkung des absetzbaren Betrages beim Pendeln mit dem eigenen Fahrzeug. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht zwar eine Obergrenze, diese liegt jedoch bei stattlichen 4.500 Euro pro Jahr. Die Tragweite dieser Regelung wird ersichtlich, wenn man sich verdeutlicht, dass die Pendlerpauschale für eine Vielfalt von Verkehrsmitteln – vom gemächlichen Gang zu Fuß bis hin zur Bildung von Fahrgemeinschaften – in Anspruch genommen werden kann.

Die aktuelle Berechnungsweise der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale, integraler Bestandteil des deutschen Einkommensteuerrechts, wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt – lediglich Taxi- oder Flugzeugfahrten sind ausgenommen. Mit Beginn des Jahres 2021 wurde die Pauschale temporär aufgrund des Klimapakets auf 35 Cent pro Kilometer angehoben, und seit 2022 besteht sogar eine Erhöhung auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Die Pauschale wird ermittelt durch Multiplikation der einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz mit der Anzahl der jährlichen Arbeitstage und ist auf ein Kalenderjahresmaximum von 4.500 Euro limitiert. Nur volle Kilometer werden berücksichtigt.

Welche Kosten sind absetzbar?

Zur steuerlichen Geltendmachung erlaubt die Pendlerpauschale den Abzug der Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Mit der Erhöhung ab dem 21. Kilometer im Jahr 2022 wirkt sich dies besonders für Fernpendler aus. Diese Kilometererhöhung wurde unter anderem durch die Einführung eines CO2-Preises, der höhere Spritpreise nach sich zog, begründet.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Erhöhungen für jede Fahrt zur Arbeit gelten, unabhängig davon, ob diese mit der Bahn oder einem anderen Verkehrsmittel erfolgt. Wer beispielsweise an 220 Tagen im Jahr jeweils 30 Kilometer zu seiner Arbeitsstätte und zurück pendelt, kommt so auf eine mögliche steuerliche Entlastung von mehreren Hundert Euro.

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Neuerungen im Jahr 2022

Das Jahr 2022 brachte einige relevante Änderungen mit sich, insbesondere was den Betrag der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer betrifft, der jetzt bei 38 Cent pro Kilometer liegt. Diese Maßnahme wird bis zum Jahr 2026 Bestand haben und gilt für sämtliche Verkehrsmittel.

Die Pendlerpauschale beeinflusst maßgeblich den Teil der Werbungskosten in der Steuererklärung und trägt dazu bei, das zu versteuernde Einkommen zu senken. Arbeitnehmer und Selbstständige können gleichermaßen von dieser Regelung profitieren, wobei natürlich die exakte Berechnung auf der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage am Arbeitsplatz und dem nicht gedeckten Bereich der Wochenenden, Feiertage, Urlaubs- sowie Homeoffice- und Krankheitstage basiert.

Berechtigung zur Inanspruchnahme

Die Pendlerpauschale ist für jeden Pendler in Deutschland zugänglich. Für die Inanspruchnahme spielt es keine Rolle, welche Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz liegt oder welches Verkehrsmittel zur Anwendung kommt. Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Pauschale 30 Cent pro Kilometer, die ab dem Jahr 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer angestiegen ist.

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht eine Obergrenze von 4.500 Euro jährlich. Zur genauen Ermittlung der Höhe der Pendlerpauschale kann man sich eines Pendlerpauschale-Rechners bedienen.

Voraussetzungen für die Beantragung

Die Entfernungspauschale, die einfache Entfernung sowie Anzahl der Fahrten und die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte spielen bei der Beantragung der Pendlerpauschale eine entscheidende Rolle. Wichtig ist es, dass nur Tage berücksichtigt werden, an denen man auch tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Urlaubs-, Krankheits- sowie Heimarbeitstage werden hier ausgeschlossen.

Der Antragsprozess erklärt

Um die Pendlerpauschale zu beantragen, stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung – wie der Pendlerrechner oder das Formular L33 des Finanzministeriums. Nach der Berechnung und Ausfüllung des Formulars reicht man dieses unterschrieben bei seinem Arbeitgeber ein.

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Die Pendlerpauschale wird entweder monatlich auf das Konto überwiesen oder einmal jährlich über die Steuererklärung geltend gemacht. Die genauen Beträge variieren je nach zurückgelegter Strecke und den individuellen Voraussetzungen.

Erforderliche Dokumente für den Antrag

Sowohl ein Zugang zum Pendlerrechner als auch das entsprechende Formular L33 sind entscheidend für den Antragsprozess. Grundlegende Informationen wie Wohn- und Arbeitsort, Berechnungsdatum sowie Details zu den Fahrten und dem benutzten Verkehrsmittel müssen erfasst werden.

Die Pendlerpauschale bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für Berufspendler in Deutschland. Um sicherzustellen, dass man alle Vorteile dieser Regelung nutzt, sollte man sich gründlich über die geltenden Vorschriften informieren und alle erforderlichen Dokumente bereithalten. So kann man die steuerliche Entlastung optimal für sich beanspruchen.

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