Die UAS-Betreiber-Nummer, auch bekannt als e-ID, ist die neue Registrierungsnummer für UAS-Betreiber, also Drohnen-Besitzer, und ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß der neuen EU Drohnenverordnung 2021. Sie dient dazu, die Identifikation und Registrierung der Drohnenpiloten sicherzustellen.
Um die UAS-Betreiber-Nummer zu erhalten, muss sich jeder Drohnen-Pilot bzw. Besitzer eines UAS beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren. Dort werden die persönlichen Daten des Piloten hinterlegt, die vom Piloten selbst bearbeitet und geändert werden können. Die e-ID muss sichtbar auf allen Drohnen des Piloten angebracht werden.
Die UAS-Betreiber-Nummer ermöglicht es dem Drohnen-Besitzer, beliebig viele Drohnen zu kennzeichnen und zu fliegen, ohne diese zusätzlich beim LBA anzugeben. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 die Drohnenpiloten-e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingetragen werden muss. Dadurch sendet die Drohne während des Fluges permanent die elektronische ID und identifiziert sich.
Es ist wichtig zu beachten, dass neben der UAS-Betreiber-Nummer auch eine Drohnen-Versicherung (Haftpflichtversicherung) gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Registrierung der Drohne selbst ist jedoch nicht erforderlich, lediglich die Registrierung des Drohnen-Betreibers.
Was ist eine UAS-Betreibernummer und wofür wird sie verwendet?
Eine UAS-Betreibernummer ist eine individuelle Registrierungsnummer, die jedem Betreiber eines UAS (Unmanned Aircraft System) zugewiesen wird. Sie dient dazu, den für das UAS verantwortlichen Betreiber zu identifizieren. Wenn jemand ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt, ist es erforderlich, sich zu registrieren.
Auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse müssen sich registrieren, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt. Die Registrierung erfolgt ähnlich wie die Zulassung eines Kraftfahrzeugs zum Verkehr.
Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine UAS-Betreibernummer (e-ID), die auf dem UAS anzubringen ist. Die Registrierungskosten betragen für natürliche Personen 20,00 € und für juristische Personen 50,00 €. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Schadensfall gegenüber Dritten haftbar zu sein. Ein gültiger Versicherungsnachweis muss während des UAS-Betriebs mitgeführt werden.
Voraussetzungen für die Beantragung einer UAS Betreiber Nummer in Deutschland
Um eine UAS Betreiber Nummer in Deutschland zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hier ist eine Liste der verschiedenen Voraussetzungen, die jeweils erwähnt werden:
- Registrierung: Jeder Betreiber muss sich registrieren lassen, wenn er eine UAS mit einem maximalen Startgewicht von 250 g oder mehr betreibt. Auch Betreiber von UAS mit einem Startgewicht von weniger als 250 g müssen sich registrieren lassen, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. einer Kamera) ausgestattet ist und nicht als Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EC gilt. Das UAS selbst muss nicht registriert werden. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine UAS Betreiber Nummer (e-ID), die am UAS angebracht werden muss.
- Vergleich mit der Fahrzeugzulassung: Der Registrierungsprozess für UAS-Betreiber ähnelt der Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Das Fahrzeug wird unter einer Nummer (Kennzeichen) auf den Namen und die Adresse des Eigentümers registriert. Gleichzeitig kann der UAS-Betreiber durch seine individuelle Betreiberregistrierungsnummer (e-ID) identifiziert werden.
- Registrierung für juristische Personen: Wenn bereits eine UAS-Betreiberregistrierung für eine juristische Person vorliegt oder wenn eine andere natürliche Person als UAS-Betreiber auftritt und eine e-ID am UAS anbringt, ist keine zusätzliche Registrierung erforderlich. In diesem Fall fungiert die Person nur als Fernpilot, nicht als UAS-Betreiber.
- Registrierungsprozess für juristische Personen: Für die Registrierung von juristischen Personen als UAS-Betreiber müssen Dokumente hochgeladen werden, um die Existenz der juristischen Person nachzuweisen (z.B. Auszug aus dem Melderegister, Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug usw.). Wenn solche Dokumente für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht existieren, sollte während des Registrierungsprozesses ein Schreiben auf offiziellem Briefkopf hochgeladen werden, das von einer Person unterschrieben ist, die leicht als Mitglied der Organisation erkennbar ist (z.B. Bürgermeister oder Hochschulrektor).
- Registrierungsort: Die Registrierung als UAS-Betreiber sollte online über die dafür vorgesehene Registrierungsplattform erfolgen.
- Registrierungsgebühren: Folgende Gebühren gelten für die Betreiberregistrierung:
- Natürliche Personen: €20.00
- Juristische Personen: €50.00
- Versicherungspflicht: UAS-Betreiber sind gemäß § 43 LuftVG verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten im Falle eines Unfalls zu haben. Der Betrieb eines UAS ohne Haftpflichtversicherung wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Ein gültiger Versicherungsnachweis muss während des UAS-Betriebs mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohinformationen basieren und Änderungen unterliegen können.
Wie lange dauert es, eine UAS Betreiber Nummer in Deutschland zu erhalten?
Die Beantragung einer UAS Betreiber Nummer in Deutschland erfordert einen Registrierungsprozess für alle Betreiber, die eine UAS mit einer maximalen Startmasse von 250 g oder mehr betreiben. Auch Betreiber von UAS mit einer Startmasse von weniger als 250 g müssen sich registrieren lassen, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten, wie z. B. einer Kamera, ausgestattet ist und nicht als Spielzeug gemäß der Richtlinie 2009/48/EG gilt. Das UAS selbst muss nicht registriert werden. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine UAS Betreiber Nummer (e-ID), die am UAS angebracht werden muss.
Die Registrierung eines UAS Betreibers ist ähnlich wie die Registrierung eines Kraftfahrzeugs für den Straßenverkehr. Das Fahrzeug wird unter einer Nummer (Kennzeichen) im Namen und der Adresse eines Halters für Verkehrszwecke registriert. Gleichzeitig kann ein UAS über die individuelle Betreiberregistrierungsnummer (e-ID) auf die verantwortliche Person (den Betreiber = Halter) zurückverfolgt werden.
Die Registrierungsgebühr für UAS Betreiber beträgt 20,00 € für natürliche Personen und 50,00 € für juristische Personen, gemäß der Verordnung über die Luftverkehrskosten (LuftkostV).
UAS Betreiber Nummer beantragen in Deutschland
Um sich als UAS Betreiber in Deutschland zu registrieren, müssen Sie sich registrieren, wenn Sie eine UAS mit einer maximalen Startmasse von 250 g oder mehr betreiben. Sie müssen sich auch registrieren, wenn Sie eine UAS mit einer maximalen Startmasse von weniger als 250 g betreiben, die jedoch mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist, wie beispielsweise einer Kamera, und nicht als Spielzeug gemäß der Richtlinie 2009/48/EG betrachtet wird. Die UAS selbst muss nicht registriert werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine UAS Betreiber Nummer (e-ID), die an Ihrer UAS angebracht werden muss.
Der Registrierungsprozess für UAS Betreiber ähnelt der Registrierung eines Kraftfahrzeugs für den Straßenverkehr. Das Fahrzeug wird unter einer Nummer (Kennzeichen) auf den Namen und die Adresse des Eigentümers registriert. Ebenso kann der UAS Betreiber durch die individuelle Betreiber-Registrierungsnummer (e-ID) identifiziert werden.
Die Registrierungsgebühr für natürliche Personen beträgt 20,00 € und für juristische Personen 50,00 € gemäß der LuftkostV (Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung).
Als UAS Betreiber sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter im Falle eines Unfalls zu haben, wie in § 43 LuftVG (Luftverkehrsgesetz) festgelegt. Der Betrieb einer UAS ohne Haftpflichtversicherung gilt als Ordnungswidrigkeit. Sie müssen während des UAS Betriebs eine gültige Versicherungsbescheinigung mitführen. Wenn jemand anderes Ihre UAS als Fernpilot unter Ihrer UAS Betreiber Nummer verwendet, sollten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft prüfen, ob der Versicherungsschutz weiterhin gilt.
Um sich als UAS Betreiber als juristische Person zu registrieren, müssen Sie Dokumente hochladen, die die Existenz der juristischen Person nachweisen, wie beispielsweise einen Auszug aus dem Register, eine Gründungsurkunde oder einen Handelsregisterauszug. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts können solche Dokumente möglicherweise nicht vorhanden sein. In diesem Fall können Sie während der Registrierung einen offiziellen Brief auf Ihrem Briefkopf hochladen, der von einer Person unterzeichnet ist, die leicht als Mitglied der Organisation identifizierbar ist, wie beispielsweise der Bürgermeister oder der Rektor einer Universität.
Bitte beachten Sie, dass der Begriff “juristische Person” nicht mit einer gewerblichen Tätigkeit verwechselt werden sollte. Sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen können gewerbliche Tätigkeiten ausüben, aber eine gewerbliche Tätigkeit ist für die Registrierung als UAS Betreiber nicht relevant.
Für Registrierungen von Behörden, öffentlichen Einrichtungen usw., die keine Dokumente wie einen Handelsregisterauszug zur Identifizierung besitzen, kann zu Identifikationszwecken ein offizielles Schreiben einer autorisierten Person hochgeladen werden.
Die Bundesregierung und die Länder sind gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz von der Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Wenn Sie von dieser Befreiung betroffen sind, sollten Sie anstelle einer Versicherungsnummer in dem entsprechenden Feld für Versicherungsinformationen “Selbstversicherer Bund” oder “… Land” eingeben.
Die elektronische Registrierungsnummer wird während des Registrierungsprozesses bereitgestellt.
Kosten für die Beantragung einer UAS Betreiber Nummer in Deutschland
Möchten Sie eine UAS Betreiber Nummer in Deutschland beantragen? Hier finden Sie die relevanten Informationen zu den anfallenden Kosten.
Laut der LuftkostV (Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung) gelten folgende Gebühren für die Registrierung als Betreiber:
- Natürliche Personen: 20,00 €
- Juristische Personen: 50,00 €
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren der LuftkostV unterliegen und sich ändern können.
Ausnahmen oder Sonderregelungen für UAS-Betreiber-Nummern in Deutschland
Jeder Betreiber einer unbemannten Flugsystem (UAS) mit einer maximalen Startmasse von 250 g oder mehr muss sich in Deutschland registrieren lassen. Auch Betreiber von UAS mit einer Startmasse von weniger als 250 g müssen sich registrieren lassen, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist, z.B. einer Kamera, und es gemäß der Richtlinie 2009/48/EG nicht als Spielzeug gilt. Das UAS selbst muss nicht registriert werden. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), die am UAS angebracht werden muss.
Die Registrierung eines UAS-Betreibers erfolgt ähnlich wie die Registrierung eines Kraftfahrzeugs. Das Fahrzeug wird unter einer Nummer (Kennzeichen) auf den Namen und die Adresse des Eigentümers registriert. In ähnlicher Weise kann der UAS-Betreiber durch die individuelle Betreiberregistrierungsnummer (e-ID) identifiziert werden. Der Betreiber ist der erste Ansprechpartner bei Zwischenfällen oder Verstößen im Zusammenhang mit dem UAS.
Die Registrierungsgebühren für UAS-Betreiber betragen:- Natürliche Personen: 20,00 €– Juristische Personen: 50,00 €
Gemäß § 43 des Luftverkehrsgesetzes sind UAS-Betreiber verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden an Dritten abzudecken. Der Betrieb eines UAS ohne Haftpflichtversicherung gilt als Ordnungswidrigkeit. Ein gültiger Versicherungsnachweis muss während des UAS-Betriebs mitgeführt werden.
Für die Registrierung einer juristischen Person als UAS-Betreiber müssen Dokumente, die die Existenz der juristischen Person nachweisen, während des Registrierungsprozesses hochgeladen werden. Beispiele für solche Dokumente sind Auszüge aus dem Register, Gründungsdokumente oder Handelsregisterauszüge.
Es ist wichtig, die Registrierungsdaten des Betreibers auf dem aktuellen Stand zu halten, ähnlich wie die Verpflichtung, die Daten einer Kfz-Zulassung aktuell zu halten.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohinformationen basieren und möglicherweise nicht erschöpfend sind. Es wird empfohlen, sich an offizielle Quellen oder zuständige Behörden zu wenden, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.