Eine EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number) ist eine eindeutige Nummer, die von den zuständigen Behörden in der Europäischen Union vergeben wird. Sie dient zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gegenüber den Zollbehörden. Die EORI-Nummer wird gemäß dem Unionszollkodex (UZK) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA) vergeben.
Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Sowohl in der Europäischen Union ansässige als auch Drittländische Beteiligte müssen eine EORI-Nummer beantragen. Die ansässigen Beteiligten beantragen die Nummer in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben. Drittländische Beteiligte müssen sich in dem Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem sie erstmals als Anmelder auftreten oder eine Entscheidung beantragen wollen.
Die EORI-Nummer muss in verschiedenen Zollanmeldungen angegeben werden, beispielsweise für den Anmelder, Empfänger, Versender, Ausführer und Subunternehmer. Sie dient als Identifikations- und Ordnungskennzeichen für den Beteiligten. Personen, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind, benötigen in der Regel keine EORI-Nummer, es sei denn, sie geben weniger als zehn Mal pro Jahr schriftliche oder elektronische Zollanmeldungen ab. In bestimmten Fällen, wie genehmigungspflichtigen Ausfuhren, kann jedoch auch für Nicht-Wirtschaftsbeteiligte eine EORI-Nummer erforderlich sein.
Die EORI-Nummer hat auch in summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen sowie in Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung ihre Bedeutung. Sie wird außerdem bei Genehmigungsverfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) benötigt. Im IT-Verfahren ATLAS ist die EORI-Nummer erforderlich, um den Nachweis der im papierlosen Verfahren festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt zu erbringen.
Warum brauche ich eine EORI-Nummer und welche Vorteile hat sie?
Eine EORI-Nummer ist eine eindeutige Kennung, die von den Zollbehörden der Europäischen Union vergeben wird. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gegenüber den Zollbehörden. Aber warum brauchen Sie als Wirtschaftsbeteiligter eigentlich eine EORI-Nummer?
Der Hauptgrund dafür ist, dass die EORI-Nummer in verschiedenen Zollanmeldungen angegeben werden muss. Das betrifft beispielsweise den Anmelder und dessen Vertreter, den Empfänger bei der Einfuhr, den Versender/Ausführer und Subunternehmer bei der Versendung/Ausfuhr sowie den Inhaber des Versandverfahrens. Durch die Angabe der EORI-Nummer wird sichergestellt, dass die beteiligten Parteien ordnungsgemäß identifiziert werden können.
Außerdem dient die EORI-Nummer als Identifikations- und Ordnungskennzeichen. Sie enthält die Adressdaten des Beteiligten sowie eventuell erteilte Bewilligungen und verfügbare Netzanbindungen. Diese Informationen sind wichtig für die reibungslose Abwicklung von zollrechtlichen Prozessen. Die EORI-Nummer wird auch bei Genehmigungsverfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) benötigt. Darüber hinaus ist sie erforderlich, um gegenüber dem Finanzamt die im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer nachzuweisen.
Obwohl nicht jeder eine EORI-Nummer benötigt, ist es für Wirtschaftsbeteiligte, die mit zollrechtlichen Vorschriften zu tun haben, ratsam, diese zu beantragen. Sie bietet eine eindeutige Identifizierung, erhöht die Effizienz und erleichtert den reibungslosen Ablauf von zollrechtlichen Prozessen. Deshalb sollten Sie nicht zögern, eine EORI-Nummer zu beantragen, wenn Sie in Ihrem Geschäftsbereich mit dem Zoll in Berührung kommen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen einer EORI-Nummer in Deutschland, inklusive erforderlicher Dokumente und Formulare
Die EORI-Nummer kann in Deutschland beantragt werden. Um diesen Prozess zu durchlaufen, müssen Sie einige Schritte befolgen. Die Beantragung erfolgt kostenlos bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement.
Seit dem 17. September 2019 steht der Internetbeteiligtenantrag (IBA) nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen kann die EORI-Nummer über das Zoll-Portal beantragt oder geändert werden. Hierfür ist ein Servicekonto im Zoll-Portal erforderlich. Zur sicheren elektronischen Identifizierung wird ein auf das Unternehmen bzw. die Privatperson ausgestelltes ELSTER-Zertifikat benötigt. Die Daten, die dem Zertifikat zugeordnet sind, sind auch Bestandteil der bei der EORI-Nummer hinterlegten Stammdaten. Eine Änderung dieser Daten ist nur über eine Anpassung des ELSTER-Zertifikats möglich. Nach Prüfung der Angaben durch den Zoll erhält man eine Erfolgsmeldung im Zoll-Portal und eine Benachrichtigung per E-Mail.
Alternativ kann das Formular 0870a (EORI-Nummer) verwendet werden. Die Anträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail, schriftlich oder per Fax an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement gesendet werden. Es ist wichtig, die EORI-Nummer rechtzeitig vor der Aufnahme von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, zu beantragen.
Für Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, besteht keine allgemeine Pflicht zur Beantragung einer EORI-Nummer. Die Registrierung ist nur in einem EU-Mitgliedstaat erforderlich. Die EORI-Stammdaten werden an die EU übermittelt und können im Internet abgefragt werden. Zustimmung zur Datenübermittlung an die EU ist erforderlich. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten können als Niederlassung unter der EORI-Nummer ihres rechtlich selbstständigen Hauptsitzes registriert werden.
EORI-Nummer Ausnahmen oder Sonderfälle
Möglicherweise haben Sie sich gefragt, ob in bestimmten Fällen keine EORI-Nummer benötigt wird. Wir sind hier, um alle Ausnahmen und Sonderfälle zu erläutern, in denen eine EORI-Nummer nicht erforderlich ist.
1. Private Personen: Im Allgemeinen benötigen private Personen (also Personen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Artikel 5 Nr. 5 UZK ausüben) keine EORI-Nummer. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wenn private Personen nicht nur gelegentlich (weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr) Zollanmeldungen einreichen, ist eine EORI-Nummer erforderlich.
2. Post- oder Kurierdienste: Wenn Post- oder Kurierdienste Zollanmeldungen für Kunden einreichen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Artikel 5 Nr. 5 UZK ausüben, besteht keine Verpflichtung, eine EORI-Nummer anzugeben.
3. Reisende: Personen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, müssen in der Regel keine EORI-Nummer angeben, wenn sie schriftliche Zollanmeldungen im Rahmen ihrer Reisen einreichen. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn die Person weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr einreicht.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Einführung ist und weitere Informationen zu den Ausnahmen oder Sonderfällen, in denen keine EORI-Nummer erforderlich ist, folgen werden. Bleiben Sie dran!
Folgen und Probleme bei fehlender EORI-Nummer
Was sind die möglichen Konsequenzen und Probleme, wenn man keine EORI-Nummer hat? Diese Frage beschäftigt viele Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten zu tun haben, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Denn eine EORI-Nummer ist in solchen Situationen zwingend erforderlich.
Wenn man keine EORI-Nummer hat und dennoch geschäftliche Tätigkeiten ausführt, für die eine Anmeldung zum Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, oder wenn es sich um eine Tätigkeit im Rahmen eines freien Berufs handelt, der unter das Zollrecht fällt, kann dies zu Problemen führen. Man wird dann nicht als Wirtschaftsbeteiligter angesehen und könnte möglicherweise mit anderen rechtsvorschriftlichen Anforderungen der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats konfrontiert werden, bei denen eine EORI-Nummer verlangt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vergabe einer EORI-Nummer kostenlos erfolgt. Man kann die EORI-Nummer entweder über das Zoll-Portal beantragen oder die entsprechenden Antrags-Formulare (Formular 0870a für Unternehmen oder Formular 0870c für Privatpersonen) per E-Mail, Post oder Fax einreichen. Ausländische Wirtschaftsbeteiligte beantragen die EORI-Nummer in dem Mitgliedstaat, in dem sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen. Privatpersonen benötigen grundsätzlich keine EORI-Nummer, es sei denn, sie geben regelmäßig Zollanmeldungen ab oder handeln mit genehmigungspflichtigen Ausfuhren im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Seit dem Echtbetrieb des ATLAS-Release 8.4 und AES-Release 2.1 ist eine EORI-Nummer zwingend erforderlich, um das ATLAS-Verfahren zu nutzen. Daher ist es wichtig, dass Personen, die im zollrechtlichen Bereich tätig sind, sicherstellen, dass sie über eine gültige EORI-Nummer verfügen, um mögliche Probleme und Konsequenzen zu vermeiden.
Anleitung zur Überprüfung der Gültigkeit einer EORI-Nummer und zur Verifizierung bei Bedarf
Die Überprüfung der Gültigkeit einer EORI-Nummer ist für jeden möglich. Auf der Webseite der Europäischen Kommission besteht die Möglichkeit, die Nummer eines Wirtschaftsbeteiligten einzugeben und zu prüfen. Egal ob du ein Unternehmen oder eine Privatperson bist, du kannst jederzeit die Gültigkeit einer EORI-Nummer überprüfen.
Um die Gültigkeit der EORI-Nummer zu überprüfen, empfiehlt es sich, das Ergebnis der Online-Abfrage auszudrucken. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben, sondern dient lediglich deiner eigenen Sicherheit. Sollte es in Zukunft zu Unregelmäßigkeiten kommen, wirst du als Unternehmer möglicherweise nach der Gültigkeit der EORI-Nummer deines Geschäftspartners gefragt werden. Es ist wichtig, deine unternehmerischen Pflichten zu erfüllen und die Gültigkeit der EORI-Nummer zu prüfen.
Wenn du die EORI-Nummer überprüfst und feststellst, dass sie ungültig ist, solltest du zunächst deinen Geschäftspartner darüber informieren und um eine Erklärung bitten. Falls die Nummer weiterhin ungültig bleibt, solltest du das Geschäft überdenken. Es liegt in deiner Verantwortung, die EORI-Nummer deines Geschäftspartners zu prüfen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Konsequenzen einer fehlenden oder ungültigen EORI-Nummer können vielfältig sein. Als Inverkehrbringer unregistrierter Ware kannst du haftbar gemacht werden und für alle Kosten aus dem Import belangt werden. Dies beinhaltet die Verzollung sowie Abgaben und eventuelle Schäden, die durch die Einfuhr entstehen. Es ist daher ratsam, ein System zur Überprüfung der EORI-Nummer einzurichten, um den Aufwand minimal zu halten und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Unterschiede zwischen EORI-Nummer und USt-IDNr
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) und die USt-IDNr (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sind beide Identifikationsnummern, die in der EU verwendet werden. Allerdings dienen sie unterschiedlichen Zwecken.
- EORI-Nummer: Die EORI-Nummer wird von Wirtschaftsbeteiligten benötigt, die sich in der EU befinden und Handel betreiben. Sie erleichtert die automatisierte Zollabfertigung und dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuweisung der EORI-Nummer erfolgt in Deutschland und Österreich vom Zoll.
- USt-IDNr: Die USt-IDNr hingegen ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird für steuerliche Zwecke verwendet und enthält Informationen über das Unternehmen.
Es gibt jedoch auch Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Nummern. Beide sind wichtige Identifikationsmerkmale für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind. Sie tragen dazu bei, den Handel reibungsloser und effizienter zu gestalten.
In einigen Ländern, wie Deutschland, Brasilien und Italien, kann auch eine Steuernummer für den Versand wichtig sein. Kunden aus Deutschland wird empfohlen, eine Steuernummer (EORI-Nummer oder UID) anzugeben, insbesondere wenn sie bestimmte Versanddienste wie FedEx wählen.
Die Bedeutung und Verwendung der EORI-Nummer im Rahmen des Zollverfahrens und der internationalen Handelsgeschäfte
Jedes Unternehmen oder jede Person, die im Zollverfahren tätig ist, benötigt eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number). Diese eindeutige Nummer wird von den zuständigen Behörden in der Europäischen Union vergeben und dient dazu, Wirtschaftsbeteiligte zu identifizieren. Die EORI-Nummer ist eine Pflichtangabe in schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldungen und muss von verschiedenen Parteien angegeben werden, darunter der Anmelder, der Empfänger bei Importen, der Versender oder Ausführer und Subunternehmer bei Exporten sowie der Inhaber des Versandverfahrens.
Wirtschaftsbeteiligte müssen die EORI-Nummer verwenden, um ihren Status als legale Handelspartner zu bestätigen und den reibungslosen Ablauf des Zollverfahrens zu gewährleisten. Die EORI-Nummer dient als Identifikations- und Ordnungskennzeichen und enthält auch die Adressdaten der beteiligten Parteien sowie etwaige erteilte Bewilligungen und verfügbare Netzanbindungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Personen, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind und nur gelegentlich – also weniger als zehn Mal pro Jahr – schriftliche oder elektronische Zollanmeldungen abgeben, keine EORI-Nummer benötigen. Diese Regel gilt für Privatpersonen oder Unternehmen, die nur gelegentlich am internationalen Handelsgeschäft beteiligt sind.
- Die EORI-Nummer spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen des Zollverfahrens und der internationalen Handelsgeschäfte.
- Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen relevanten Personen gegenüber den Zollbehörden.
- Die EORI-Nummer ist eine Pflichtangabe in schriftlichen bzw. elektronischen Zollanmeldungen.
- Nicht-wirtschaftliche Beteiligte benötigen keine EORI-Nummer, wenn sie nur gelegentlich Zollanmeldungen abgeben.
Die EORI-Nummer ist also ein wichtiger Bestandteil des Zollverfahrens und trägt zur reibungslosen Abwicklung des internationalen Handels bei. Sie sorgt für eine eindeutige Identifizierung der beteiligten Parteien und ermöglicht den reibungslosen Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten. Ohne die EORI-Nummer wäre es schwierig, den internationalen Warenverkehr effizient zu verwalten und zu kontrollieren.