Wie lange ist die EORI-Nummer gültig?

Die EORI-Nummer ist gültig, solange keine Änderungen an den damit verbundenen Stammdaten vorgenommen werden. Das bedeutet, dass die Nummer ihre Gültigkeit behält, solange sich die Informationen, die mit der Nummer verknüpft sind, nicht ändern. Eine Änderung der Stammdaten ist jedoch möglich, wenn das ELSTER-Zertifikat entsprechend angepasst wird. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die EORI-Nummer korrekte und aktuelle Informationen enthält.

Um eine EORI-Nummer zu beantragen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Beantragung kann über das Zoll-Portal erfolgen, für das ein Servicekonto eingerichtet werden muss. Alternativ kann auch das Formular 0870a verwendet werden. Es ist wichtig, die EORI-Nummer vor der Aufnahme von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, zu beantragen. Für Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sind, besteht keine allgemeine Pflicht zur Beantragung einer EORI-Nummer, es sei denn, sie treten beispielsweise als Anmelder in Zollanmeldungen oder als Beförderer auf.

Die EORI-Stammdaten werden an die EU übermittelt und können im Internet recherchiert werden, sofern die Zustimmung zur Datenweitergabe erteilt wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten als Niederlassung unter der EORI-Nummer ihres rechtlich selbstständigen Hauptsitzes registriert werden. Dies bedeutet, dass die EORI-Nummer für verschiedene Standorte desselben Unternehmens verwendet werden kann, solange sie demselben rechtlich selbstständigen Hauptsitz zugeordnet sind.

Was ist eine EORI-Nummer und wofür wird sie benötigt?

Eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine eindeutige Nummer, die von den zuständigen Behörden in der Europäischen Union vergeben wird. Diese Nummer dient zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gegenüber den Zollbehörden. Sie ist Teil des zollrechtlichen Rahmens und basiert auf dem Unionszollkodex (UZK) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA).

Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Wenn eine Person in der Europäischen Union ansässig ist, muss sie die EORI-Nummer in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem sie ihren Sitz hat. Für Drittländer gilt, dass sie sich in dem Mitgliedstaat registrieren lassen müssen, in dem sie erstmals als Anmelder auftreten oder eine Entscheidung beantragen wollen.

Die EORI-Nummer ist von großer Bedeutung, da sie in verschiedenen zollrelevanten Anmeldungen angegeben werden muss. Das betrifft zum Beispiel den Anmelder, den Empfänger bei der Einfuhr, den Versender/Ausführer und Subunternehmer bei der Versendung/Ausfuhr, sowie den Inhaber des Versandverfahrens. Auch in Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung und in summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen ist die EORI-Nummer erforderlich. Sie dient als Identifikations- und Ordnungskennzeichen und enthält die Adressdaten des beteiligten Unternehmens. Darüber hinaus wird die EORI-Nummer auch in Genehmigungsverfahren verschiedener Ämter benötigt und ist notwendig für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt.

Voraussetzungen für die Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland eine EORI-Nummer beantragen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine EORI-Nummer wird benötigt, wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Art. 5 Nr. 5 UZK agieren, dies umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie rechtsfähige Personenmehrheiten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit zollrechtlichen Vorschriften befasst sind.

  • Eine Geschäftstätigkeit muss vorliegen, die entweder eine Anmeldung zum Handelsregister und/oder eine Gewerbeanmeldung erfordert oder im Rahmen eines freien Berufs ausgeübt wird.
  • Die Tätigkeit muss unter das Zollrecht fallen, z.B. durch Abgabe einer Zollanmeldung oder einer summarischen Anmeldung oder durch das Stellen von Waren.
  • Datenübermittlungsdienstleister und technische Nachrichtensender, die im Auftrag eines Anmelders oder seines Vertreters Nachrichten mit der Zollverwaltung austauschen, gelten ebenfalls als Wirtschaftsbeteiligte.
  • Personen, die nur mittelbar von solchen Tätigkeiten betroffen sind, gelten nicht als Wirtschaftsbeteiligte. Eine einzelne Einfuhr, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit steht, führt nicht zur Geschäftstätigkeit im Sinne des Zollrechts.
  • Wenn andere Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats die EORI-Nummer verlangen, ist sie auch erforderlich, selbst wenn man kein Wirtschaftsbeteiligter ist.
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Die Beantragung einer EORI-Nummer kann über das Zoll-Portal erfolgen, indem Sie dort ein Servicekonto einrichten. Alternativ können Sie die Antrags-Formulare 0870a (für Unternehmen) oder 0870c (für Privatpersonen) per E-Mail, Post oder Fax bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement einreichen.

Es ist wichtig anzumerken, dass eine Privatperson grundsätzlich keine EORI-Nummer benötigt, es sei denn, es werden mehr als zehn Zollanmeldungen pro Jahr abgegeben oder es handelt sich um genehmigungspflichtige Ausfuhren im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Im Post- oder Reiseverkehr besteht keine Verpflichtung zur Angabe einer EORI-Nummer für die Post, Express- und Kurierdienste, wenn die Kunden keine Wirtschaftsbeteiligten sind. Auch andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte, die gelegentlich weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr im Reiseverkehr abgeben, benötigen keine EORI-Nummer.

Seit dem Echtbetrieb des ATLAS-Release 8.4 und AES-Release 2.1 ist eine EORI-Nummer zwingend erforderlich, um das ATLAS-Verfahren zu nutzen.

Wie beantrage ich eine EORI-Nummer in Deutschland?

Um eine EORI-Nummer in Deutschland zu beantragen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Möglichkeit besteht darin, das Zoll-Portal zu nutzen. Hierfür müssen Sie zunächst ein Servicekonto im Zoll-Portal einrichten und sich sicher elektronisch identifizieren. Dafür benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat, das auf Ihr Unternehmen oder auf Sie persönlich ausgestellt ist. Die Daten, die Ihrem Zertifikat zugeordnet sind, werden dann auch in den Stammdaten Ihrer EORI-Nummer hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung dieser Daten nur über eine Anpassung Ihres ELSTER-Zertifikats möglich ist.

Alternativ können Sie auch das Formular 0870a (EORI-Nummer) verwenden, um eine EORI-Nummer zu beantragen. Für Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Unternehmens- bzw. Organisationseinheiten gibt es spezielle Formulare, nämlich das Formular 0870b für die Niederlassungsnummer und das Formular 0870c für Privatpersonen. Die Anträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (als PDF-Dokument), schriftlich oder per Fax an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement gesendet werden.

Es ist wichtig, die EORI-Nummer rechtzeitig vor der Aufnahme von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, zu beantragen. Beachten Sie bitte, dass Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sind, keine allgemeine Pflicht zur Beantragung einer EORI-Nummer haben. Die Registrierung ist nur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erforderlich. Wenn Sie die Zuständigkeit der deutschen Zollverwaltung beanspruchen möchten, müssen Sie dies in einem formlosen Begründungsschreiben darlegen.

Bitte beachten Sie, dass die EORI-Stammdaten an die EU übermittelt werden und von Behörden anderer Mitgliedsstaaten abgefragt werden können. Bei Zustimmung können auch der Name und die Anschrift des Wirtschaftsbeteiligten für Dritte einsehbar sein. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten können als Niederlassung unter der EORI-Nummer ihres rechtlich selbstständigen Hauptsitzes registriert werden. Hierfür können Sie entweder die im Zoll-Portal integrierte “EORI-Nummern-Verwaltung” verwenden oder das Formular 0870b (Niederlassungsnummer) ausfüllen.

Kosten für die Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland

Die Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland ist kostenlos. Die EORI-Nummer wird auf Antrag von der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement vergeben. Seit dem 17. September 2019 steht der Internetbeteiligtenantrag (IBA) nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen kann der Antrag über das Zoll-Portal gestellt werden. Dafür wird ein Servicekonto benötigt, das im Zoll-Portal eingerichtet werden kann. Zur sicheren elektronischen Identifizierung wird ein auf das Unternehmen bzw. die Privatperson ausgestelltes ELSTER-Zertifikat benötigt.

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Die EORI-Nummer kann über das Servicekonto im Zoll-Portal beantragt oder geändert werden. Nach Prüfung der Angaben durch den Zoll erhält man eine Erfolgsmeldung im elektronischen Postfach im Zoll-Portal und eine Benachrichtigung per E-Mail. Alternativ kann das Formular 0870a (EORI-Nummer) verwendet werden. Die Anträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail, schriftlich oder per Fax an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement gesendet werden. Die EORI-Nummer sollte rechtzeitig vor der Aufnahme von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, beantragt werden.

Für Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sind, besteht keine allgemeine Pflicht zur Beantragung einer EORI-Nummer. Die Registrierung ist nur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erforderlich. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf dem Zoll-Portal.

Was tun, wenn die EORI-Nummer abläuft oder verloren geht?

Wenn Ihre EORI-Nummer abläuft oder verloren geht, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter eine neue Nummer beantragen. Die gute Nachricht ist, dass dies ein relativ einfacher Prozess ist, der keine Kosten verursacht. Sie können Ihren Antrag entweder online über das Zoll-Portal stellen oder indem Sie die Antrags-Formulare 0870a (für Unternehmen) oder 0870c (für Privatpersonen) ausfüllen und per E-Mail, Post oder Fax einreichen.

Für die Antragstellung wenden Sie sich an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement. Hier sind die Kontaktdaten:

  • Fax: 0351 44834-442, -443, -444
  • E-Mail: [email protected]
  • Anschrift: Carusufer 3-5, 01099 Dresden
  • Postfach 10 07 61, 01077 Dresden

Es ist wichtig zu beachten, dass es keine Möglichkeit gibt, auf die EORI-Nummer zu verzichten, wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter tätig sind und zollrechtliche Aktivitäten durchführen. Ausländische Wirtschaftsbeteiligte müssen die EORI-Nummer in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem sie ansässig sind oder erstmals eine Zollanmeldung abgeben. Privatpersonen benötigen normalerweise keine EORI-Nummer, es sei denn, sie geben regelmäßig Zollanmeldungen ab oder handeln mit genehmigungspflichtigen Ausfuhren im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bitte beachten Sie, dass seit dem Echtbetrieb des ATLAS-Release 8.4 und AES-Release 2.1 eine EORI-Nummer zwingend erforderlich ist, um das ATLAS-Verfahren zu nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre EORI-Nummer rechtzeitig beantragen oder erneuern, um mögliche Verzögerungen oder Probleme bei Ihren zollrechtlichen Aktivitäten zu vermeiden.

Besonderheiten bei der Gültigkeit der EORI-Nummer in Deutschland

Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist in Deutschland für Wirtschaftsbeteiligte erforderlich, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten mit zollrechtlichen Vorschriften konfrontiert sind. Dies betrifft natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die eine Geschäftstätigkeit ausüben, die eine Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung oder eine Tätigkeit im Rahmen eines freien Berufs erfordert und unter das Zollrecht fällt.

Der Antrag auf eine EORI-Nummer kann kostenlos bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement gestellt werden. Dafür besteht die Möglichkeit, den Antrag über das Zoll-Portal zu stellen oder die entsprechenden Antragsformulare 0870a (für Unternehmen) oder 0870c (für Privatpersonen) per E-Mail, Post oder Fax einzureichen.

Es gibt keine Möglichkeit, auf die EORI-Nummer zu verzichten, wenn man als Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Art. 5 Nr. 5 UZK tätig ist. Ausländische Wirtschaftsbeteiligte müssen die EORI-Nummer im Mitgliedstaat beantragen, in dem sie ansässig sind oder erstmals eine Zollanmeldung abgeben. Privatpersonen benötigen in der Regel keine EORI-Nummer, es sei denn, sie geben regelmäßig Zollanmeldungen ab oder es handelt sich um genehmigungspflichtige Ausfuhren im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Im Post- oder Reiseverkehr besteht für Kunden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind, keine Verpflichtung zur Angabe einer EORI-Nummer. Im ATLAS-Verfahren ist jedoch seit dem Echtbetrieb des ATLAS-Release 8.4 und AES-Release 2.1 eine EORI-Nummer zwingend erforderlich.

Auswirkungen einer ungültigen EORI-Nummer auf den Warenverkehr

Die Auswirkungen einer ungültigen EORI-Nummer auf den Warenverkehr können erheblich sein und zu unterschiedlichen Problemen führen. Eine gültige EORI-Nummer wird von Personen oder Unternehmen benötigt, die Geschäftstätigkeiten ausüben, die von den Zollvorschriften erfasst sind. Dies umfasst beispielsweise das Einreichen von Zollanmeldungen, die Bereitstellung von Waren oder die Kommunikation mit der Zollverwaltung über Datenübermittlungsdienstleister.

Wenn eine EORI-Nummer ungültig ist oder fehlt, kann dies zu Verzögerungen bei der Abfertigung von Waren führen. Die Zollbehörden können den Warenverkehr stoppen oder die Waren zurückhalten, wenn die erforderliche EORI-Nummer nicht vorliegt. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten und betrieblichen Störungen führen. Es ist daher äußerst wichtig, sicherzustellen, dass die EORI-Nummer korrekt und gültig ist.

Um eine gültige EORI-Nummer zu erhalten, können Anträge beim Hauptzollamt gestellt werden. Dies kann entweder über das elektronische Zollportal oder durch Einreichung der erforderlichen Antragsformulare per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Es ist auch zu beachten, dass für private Einzelpersonen in den meisten Fällen keine EORI-Nummer erforderlich ist, es sei denn, sie reichen regelmäßig Zollanmeldungen ein.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf den gegebenen Rohdaten basieren und möglicherweise nicht alle möglichen Szenarien oder spezifischen Details abdecken. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die zuständigen Zollbehörden zu wenden, um sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften und Anforderungen erfüllt werden.

EORI-Nummer in anderen Ländern: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist eine einzigartige Nummer, die zur Identifizierung und Registrierung von Zollinformationen im Handel mit außereuropäischen Ländern verwendet wird. Sie ist erforderlich, wenn Unternehmen Handel mit Nicht-EU-Staaten betreiben, sei es der Import oder Export von Waren. Die EORI-Nummer stellt einen wesentlichen Bestandteil der Versanddokumente dar und muss bei der Zusammenarbeit mit einem Zollmakler angegeben werden. Privatpersonen hingegen benötigen keine EORI-Nummer, um Produkte außerhalb der EU zu versenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die EORI-Nummer nicht identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, obwohl sie in einigen Ländern damit verknüpft sein kann. Die deutsche EORI-Nummer beginnt beispielsweise mit den Buchstaben DE, gefolgt von 15 Ziffern. Jedoch haben weitere EU-Länder unterschiedliche Nummernformate.

Die Regulierungen und Praktiken zur EORI-Nummer variieren von Land zu Land. Es gibt jedoch auch einige Gemeinsamkeiten. Die meisten Länder haben ähnliche Ansätze zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und zur Registrierung von Zollinformationen. Sie erkennen die Notwendigkeit einer eindeutigen Nummer an, um den Handel mit außereuropäischen Ländern effizient und transparent zu gestalten. Die genauen Anforderungen und Verfahren können jedoch je nach Land unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich mit den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Landes vertraut zu machen, um einen reibungslosen Handel zu gewährleisten.

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