Wie lange zahlt die AOK Krankengeld?

Gemäß den vorliegenden Informationen hängt die Dauer des Krankengelds, das von der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) gezahlt wird, von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind die relevanten Details:

– Der Anspruch auf Krankengeld beginnt am Tag nach dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat am ersten Tag gearbeitet. Wenn der Arbeitnehmer am ersten Tag gearbeitet hat, werden die verbleibenden Stunden dieses Tages als reguläres Arbeitsentgelt gezahlt, und das Krankengeld beginnt ab dem nächsten Tag.

– Der Anspruch auf Krankengeld dauert maximal sechs Wochen (42 Kalendertage) ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den 42. Tag hinaus andauert, wird das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt.

– Wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vor dem geplanten Arbeitsbeginn einsetzt, beginnt das Krankengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

– Wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nicht auf Stundenbasis berechnet wird (z. B. monatliches Gehalt) und er an einem arbeitsfreien Tag arbeitsunfähig wird, kann der Arbeitgeber diesen Tag in den sechs Wochen einbeziehen.

– Im Falle einer neuen Beschäftigung beginnt die sechswöchige Zeit inte Anwartschaftszeit ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.– Wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit entsteht, für die zuvor Krankengeld bezogen wurde, kann ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Krankengeld gewährt werden, vorausgesetzt, seit der letzten Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit sind mindestens sechs Monate vergangen.

– Der Zeitraum von sechs Monaten wird rückwirkend vom Tag vor der neuen Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit berechnet.

Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Informationen auf den allgemeinen Regeln und Beispielen basieren und möglicherweise nicht alle möglichen Szenarien abdecken. Es ist ratsam, die spezifischen Bedingungen der AOK zu überprüfen oder sich direkt an diese zu wenden, um genaue Informationen zur Dauer des Krankengelds zu erhalten.

Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch darauf?

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es wird gezahlt, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und dadurch ihren Lohn oder ihr Gehalt verlieren. Der Anspruch auf Krankengeld besteht in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. In den ersten sechs Wochen erhalten die meisten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber.

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, das für mindestens 10 Wochen geschlossen wurde. Beschäftigte in Minijobs, Studierende und Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Auch hauptberuflich Selbstständige können sich mit Anspruch auf Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Hierfür müssen sie vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Wahlerklärung abgeben oder einen Wahltarif abschließen. Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen.

Voraussetzungen für Krankengeld bei der AOK

Die Voraussetzungen für Krankengeld bei der AOK sind wie folgt:

  • Entgeltanspruch bleibt erhalten: Der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bleibt grundsätzlich bis zur Dauer von sechs Wochen erhalten, wenn er durch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unverschuldet daran gehindert wird, seine Beschäftigung auszuüben.
  • Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt ein bestehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis voraus.
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit: Arbeitnehmer erhalten immer dann Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Ursache der Krankheit ist – abgesehen vom Selbstverschulden – ohne Bedeutung.
  • Einschränkung der Berufstätigkeit: Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer daran gehindert ist, seine bisherige Berufstätigkeit auszuüben.
  • Kein Selbstverschulden: Der Beschäftigte hat nur dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihn an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kein Selbstverschulden trifft.
  • Wartezeit bei neuem Arbeitsverhältnis: Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vierwöchiger, ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit).
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Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen allgemein gelten und spezifische Regelungen der AOK oder anderer Krankenkassen berücksichtigt werden sollten.

Berechnung des Krankengeldes bei der AOK

Sie möchten wissen, wie das Krankengeld bei der AOK berechnet wird. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) basiert die Berechnung der Krankengeldleistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) auf dem Anspruch auf fortlaufende Lohnzahlung während einer Krankheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer für maximal sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen, basierend auf dem Lohn, den der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er arbeitsfähig geblieben wäre.

In dieser Zeit kann jede Änderung im Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel eine Vereinbarung zur Arbeitszeit oder eine Änderung des Status von Auszubildenden zu Angestellten, die Berechnung des Krankengeldes beeinflussen. Tariferhöhungen während der Krankheitszeit haben ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes.

Alle Vergütungen, die der Arbeitnehmer während seiner regulären Arbeitszeit verdient hätte, unterliegen der fortlaufenden Zahlung, unabhängig davon, ob sie steuer- und beitragspflichtig sind. Dazu gehören zeit- oder leistungsabhängige Löhne, Ausbildungsvergütungen und zusätzliche Zahlungen für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder nachts. Bestimmte Arten von Zahlungen wie Spesenerstattungen, Zulagen, Überstundenvergütungen und Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind jedoch von der fortlaufenden Zahlung ausgenommen.

  • Die Berechnung des Krankengeldes basiert auf dem Bruttolohn gemäß Arbeitsrecht und nicht dem Bruttolohn gemäß Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
  • Wenn der Lohn auf monatlicher Basis berechnet wird, ist eine Umrechnung erforderlich, wenn der Lohn nur für einen Teil des Monats gezahlt wird. In solchen Fällen basiert die Berechnung auf den Stunden, die aufgrund der Krankheit nicht gearbeitet wurden, und dem Stundenlohn.
  • Für Arbeitnehmer, die leistungsabhängige Löhne erhalten (z. B. Akkordlöhne, Provisionen, Leistungsprämien), basiert das Krankengeld auf dem Durchschnittsverdienst, der während der regulären Arbeitszeit erzielt werden könnte.
  • Wenn der genaue Betrag der verlorenen leistungsabhängigen Löhne nicht ermittelt werden kann, erfolgt ein Vergleich auf Basis dessen, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre. Es wird die Methode gewählt, die am besten dem Grundsatz des Lohnausfalls entspricht, in der Regel basierend auf den Löhnen eines vergleichbar beschäftigten Arbeitnehmers oder dem Durchschnittsverdienst aus einem vorherigen Abrechnungszeitraum.

Ein Beispiel zur Berechnung von Akkordlöhnen: Wenn ein Arbeitnehmer monatliche Akkordlöhne erhält und zu einer Gruppe von zwei Angestellten gehört, basiert das während der Krankheit eines Arbeitnehmers zu zahlende Krankengeld auf den Akkordlöhnen des nicht erkrankten Mitarbeiters in derselben Gruppe.

Weitere Leistungen der AOK bei Krankheit

Die AOK bietet eine Vielzahl von Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit an, um ihre Versicherten bestmöglich zu unterstützen. Hier sind einige der Leistungen, auf die Sie bei der AOK zählen können:

  • Ärztliche Behandlung: Die AOK stellt sicher, dass Sie Zugang zu hochwertiger ärztlicher Versorgung erhalten, um Ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
  • Zahnersatz: Die Kosten für Zahnersatz können schnell ins Geld gehen. Die AOK bietet Ihnen finanzielle Unterstützung, um Ihnen den Zugang zu notwendiger zahnärztlicher Behandlung zu erleichtern.
  • Wohnraumanpassungen für Barrierefreiheit: Um Ihnen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, unterstützt die AOK bei der Anpassung Ihres Wohnraums an besondere Bedürfnisse, wie beispielsweise bei einer körperlichen Beeinträchtigung.
  • Bewegungsprogramm SicherGehen: Die AOK fördert die körperliche Aktivität und bietet ein Bewegungsprogramm an, um Stürze im Alter zu vermeiden und die Mobilität zu erhalten.
  • Brillen und Sehhilfen: Die AOK übernimmt Kosten für Brillen und Sehhilfen, um sicherzustellen, dass Sie eine optimale Sehkraft haben.
  • Vorsorgeprogramm für Brust- und Eierstockkrebs: Die AOK bietet spezielle Vorsorgeprogramme an, um die Früherkennung von Brust- und Eierstockkrebs zu fördern und das Risiko zu minimieren.
  • Telefonberatung zu Fitness und Ernährung (Call4fit): Um Ihnen bei Fragen rund um Fitness und Ernährung zu helfen, stellt die AOK eine Telefonberatung zur Verfügung, damit Sie eine gesunde Lebensweise anstreben können.
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Die AOK ist bestrebt, ihren Versicherten umfassende Unterstützung in verschiedenen Gesundheitsbereichen zu bieten. Experten bestätigen, dass diese Leistungen entscheidend sind, um die Gesundheit der Versicherten zu stärken und Krankheiten effektiv zu behandeln. Institutionen wie das Gesundheitsministerium und andere autoritative Quellen haben die AOK als verlässliche Quelle für qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen anerkannt.

Was passiert nach dem Auslaufen des Krankengeldes bei der AOK?

Nach dem Auslaufen des Krankengeldes bei der AOK gibt es verschiedene Szenarien, die man in Betracht ziehen sollte. Hier sind einige mögliche Optionen und Unterstützung, die Ihnen zur Verfügung stehen:

  • Wechsel vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort können Sie Geldleistungen beantragen. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in diesem Fall von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Ein Monat Nachversicherung: Nach dem Auslaufen des Krankengeldes besteht noch einen Monat lang Nachversicherungsschutz. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin krankenversichert sind, selbst wenn Sie noch auf eine Lösung warten müssen.
  • Verheiratet sein: Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, gibt es dennoch Möglichkeiten, um nicht ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen. Sie können sich beispielsweise an das Jobcenter wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenversicherung Sie nicht sofort im Stich lässt.

Es gibt verschiedene Optionen und Unterstützung, auf die Sie zurückgreifen können. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig um eine Lösung kümmern, um den nahtlosen Krankenversicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Krankengeld beantragen bei der AOK: Ausführliche Erklärung des Antragsprozesses in chronologischer Reihenfolge, mit potenziellen Stolpersteinen und Dingen, auf die geachtet werden sollte.

Um Krankengeld bei der AOK zu beantragen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

1. Schritt 1: Arbeitsunfähigkeitsnachweis (AU-Bescheinigung)- Wenn Ihr Arzt feststellt, dass Sie arbeitsunfähig sind, wird er die erforderlichen Daten für Ihre Krankmeldung direkt an Ihre Krankenkasse, in diesem Fall die AOK, übermitteln.- Wenn die elektronische Übermittlung nicht möglich ist, erhalten Sie eine Papierbescheinigung, die Sie direkt bei der AOK einreichen sollten.

2. Schritt 2: Beratungstermin bei Ihrer AOK- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der AOK, um Ihren Krankengeldantrag zu besprechen.

3. Schritt 3: Krankengeld berechnen und auszahlen- Die AOK wird anhand von Faktoren wie Ihrer vorherigen Beschäftigung und Ihrem Einkommen die Höhe des Krankengeldes berechnen, auf das Sie Anspruch haben.- Der tägliche Betrag des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% Ihres Bruttoeinkommens, bis zu maximal 90% Ihres Nettogehalts.- Der maximale Tagesbetrag für das Krankengeld beträgt 116,38 € (Stand 2023).- Die AOK kümmert sich um die erforderliche Dokumentation und Zahlung an die jeweiligen Sozialversicherungsträger, um Ihren Versicherungsschutz für Rente, Arbeitslosigkeit und Pflege aufrechtzuerhalten.

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Bitte beachten Sie, dass der Krankengeldrechner derzeit aktualisiert wird und bald wieder verfügbar ist. Wenn Sie Fragen zum Krankengeld haben, können Sie sich an eine AOK-Niederlassung in Ihrer Nähe wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohinformationen basieren und möglicherweise nicht alle möglichen Szenarien oder spezifischen Details abdecken. Es wird empfohlen, sich direkt an die AOK zu wenden, um personalisierte und aktuelle Informationen zum Krankengeldantrag zu erhalten.

Arbeiten während des Krankengeldbezugs bei der AOK

Ja, Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen weiterhin arbeiten, während sie Krankengeld von der AOK beziehen. Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist, endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Anschließend übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

Die Zeit, in der Arbeitnehmer Krankengeld erhalten, ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden, da das Krankengeld in der Regel niedriger ist als das reguläre Arbeitsentgelt. Arbeitgeber können jedoch verpflichtet sein, diesen finanziellen Verlust durch einen Krankengeldzuschuss auszugleichen. Diese Verpflichtung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Einige Arbeitgeber zahlen den Zuschuss auch freiwillig.

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind beitragsfrei, solange sie zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen. Dies gilt auch für sonstige laufende Einnahmen, die Arbeitnehmer während des Bezugs von Krankengeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, wie vermögenswirksame Leistungen oder geldwerte Vorteile wie ein Firmenwagen.

Es gibt eine Freigrenze von 50 Euro, bis zu der alle während des Krankengeldbezugs gewährten Leistungen des Arbeitgebers kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Wenn die arbeitgeberseitige Leistung die Freigrenze überschreitet, ist der gesamte Betrag beitragspflichtig. Der SV-Freibetrag ist die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Netto-Krankengeld. Insgesamt sind alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die während des Bezugs von Krankengeld gewährt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht beitragspflichtig.

Maximale Dauer des Krankengeldes bei der AOK

Die maximale Dauer des Krankengeldes bei der AOK beträgt sechs Wochen. Dies bedeutet, dass Versicherte für einen Zeitraum von höchstens sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld haben. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt am Tag nach dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und endet spätestens nach 42 Kalendertagen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den 42. Kalendertag hinaus andauert, zahlt die Krankenkasse ab diesem Zeitpunkt Krankengeld.

Es gibt jedoch bestimmte Verlängerungsmöglichkeiten für den Zeitraum, in dem Versicherte Krankengeld erhalten können. Wenn der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig ist, kann er möglicherweise für weitere sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, sofern er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Die Sechs-Monats-Frist beginnt am Tag vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit und endet sechs Monate vorher.

Bei neuen Arbeitsverhältnissen beginnt die Sechs-Wochen-Frist mit Beginn der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses. Eine neue Arbeitsunfähigkeit mit einer anderen Ursache führt nicht zu einer Verlängerung der Entgeltfortzahlungsdauer. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verlängerungsmöglichkeiten spezifische Voraussetzungen haben und nicht automatisch gewährt werden.

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