Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Was ist das und wofür ist es wichtig?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber erhalten, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten können. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen pro neue Erkrankung und gilt nur, wenn die Krankheit unverschuldet ist und der Arbeitnehmer seine Krankheit oder Verletzung nicht selbst verschuldet hat. Die Regelungen dafür sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies gilt für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudenten und Saisonarbeiter gleichermaßen. Es müssen lediglich einige Kriterien erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss länger als vier Wochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein, arbeitsunfähig sein, die Erkrankung muss unverschuldet sein und während der regulären Arbeitszeit bestehen.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist wichtig, um die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer bei Krankheit zu gewährleisten. Sie dient dazu, ihre Existenzgrundlage zu erhalten, da Unternehmen in Deutschland jährlich knapp 62 Milliarden Euro für Krankheitsfälle ausgeben. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung spielt eine zentrale Rolle zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und hilft dabei, die finanziellen Belastungen durch Krankheit zu vermindern.

Gesetzliche Grundlage für Lohnfortzahlung in Deutschland

Die gesetzliche Grundlage für die Lohnfortzahlung in Deutschland ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das seit 1994 in Kraft ist. Dieses Gesetz hat die zuvor bestehenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst.

Gemäß dem EFZG haben alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildende, die aufgrund von Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert sind und ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten können, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber und gilt für maximal sechs Wochen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte gilt, wie beispielsweise Ferienhelfer, studentische Mitarbeiter oder Personen in sogenannten Minijobs, die bis zu 450 Euro im Monat verdienen.

  • Bestimmte Voraussetzungen müssen für die Lohnfortzahlung erfüllt sein:
  • Das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen bestanden haben, wobei diese Frist durch Tarifverträge verkürzt werden kann.
  • Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein, d. h. er ist nicht in der Lage, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu verrichten. Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit muss krankheitsbedingt sein.
  • Der Arbeitnehmer darf nicht selbst verschuldet arbeitsunfähig sein, wobei “grobe Fahrlässigkeit” der Maßstab ist. Zum Beispiel wird ein Spaziergang im Regen, der eine Erkältung verursacht, nicht als grobe Fahrlässigkeit angesehen, aber ein Autounfall, der durch Alkohol am Steuer verursacht wird, schon. Es wird in der arbeitsrechtlichen Literatur argumentiert, dass dies auch Krankheiten umfasst, die durch freiwilligen Verzicht auf eine COVID-19-Impfung verursacht werden, basierend auf einer parallelen Interpretation des § 1 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ob die Arbeitsgerichte diese Interpretation bestätigen, bleibt abzuwarten. Unabsichtliche Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch gilt gemäß § 1 EFZG als nicht verschuldet arbeitsunfähig. Lohnfortzahlung wird auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Organ- oder Gewebespenden gewährt.

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) besteht in Deutschland für Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten können. In solchen Fällen wird der Arbeitnehmer weiterhin von seinem Arbeitgeber mit dem vollen Gehalt bezahlt. Dieser Anspruch besteht für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro erneuter Erkrankung.

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Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend machen zu können. Dazu gehören eine Beschäftigungsdauer von mindestens vier Wochen bei dem Arbeitgeber, eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit sowie eine unverschuldete Erkrankung, die während der regulären Arbeitszeit auftritt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff “arbeitsunfähig” bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Aufgaben entweder nicht ausführen kann oder dass die betreffende Tätigkeit den Krankheitszustand verschlimmern würde. Ebenso muss die Erkrankung unverschuldet sein, sprich sie darf nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein.

Es besteht auch Anspruch auf Lohnfortzahlung in bestimmten Sonderfällen wie Spenderorganentnahme, Blutspende zur Separation von Blutstammzellen, rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch, Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie nicht grob fahrlässig verschuldete Sportunfälle. In all diesen Fällen haben Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung während der Krankheitsbedingten Abwesenheit.

Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland

Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland beträgt maximal sechs Wochen für jede neue Erkrankung. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und die aufgrund ihrer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Damit Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, muss ihre Erkrankung unverschuldet sein.

Die gesetzliche Grundlage für die Regelung der Lohnfortzahlung bei Krankheit findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses Gesetz legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Krankheit zu informieren. Spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (“Krankschreibung”) eines Arztes vorgelegt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnfortzahlung bei Krankheit nur für die erste sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gilt. Danach greift in der Regel das Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Die genaue Höhe des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen des Arbeitnehmers und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Die wichtigsten Punkte zur Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland:

  • Maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung pro neue Erkrankung
  • Gilt für Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und unverschuldet arbeitsunfähig sind
  • Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen
  • Nach sechs Wochen greift in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie läuft der Prozess ab?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige soziale Leistung, die Arbeitgeber gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erbringen müssen. Gemäß § 3 Abs. 1 EFZG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen, sofern sie kein eigenes Verschulden trifft. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder dem Umfang der Beschäftigung, und sowohl geringfügig Beschäftigte als auch befristet Beschäftigte haben Anspruch.

Um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens vier Wochen anhalten. Erkrankt ein Arbeitnehmer vor Ablauf dieser Wartezeit, erhält er Krankengeld von der Krankenkasse. Während der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die auch elektronisch erfolgen kann. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte.

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Es gibt bestimmte Verhaltensregeln während der Arbeitsunfähigkeit zu beachten, da eine selbstverschuldete Krankheit den Anspruch auf Lohnfortzahlung beeinflussen kann. Bei länger andauernder Erkrankung können Fragen zum Urlaubsanspruch und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement auftreten. Es gibt auch Regelungen für den Fall, dass Krankheit mit anderen Tatbeständen wie Mutterschutz oder Elternzeit zusammenfällt. Besondere Bestimmungen gelten bei Kündigung wegen Krankheit und die Erstattung von Entgeltfortzahlungen kann über das Umlageverfahren U1 erfolgen. Lohnfortzahlungsbetrug ist strafbar, so dass eine korrekte Abwicklung des Prozesses von großer Bedeutung ist. Die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird ab dem 1. Januar 2023 obligatorisch sein.

Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes: Was sind die Regelungen und Bestimmungen?

Während des Mutterschutzes in Deutschland haben werdende Mütter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gibt es verschiedene Regelungen und Bestimmungen in Bezug auf den Lohn während dieser Zeit. Diese dienen dazu, den finanziellen Schutz der Mütter zu gewährleisten.

Nach § 3 MuSchG besteht für die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein generelles Arbeitsverbot für schwangere Frauen. Nach der Entbindung gilt für einen Zeitraum von acht bzw. zwölf Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Feststellung einer Behinderung des Kindes) ein absolutes Beschäftigungsverbot. Während dieser Zeit erhalten Mütter eine 100%ige Entgeltfortzahlung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dieser Zuschuss wird aufgrund des Umlageverfahrens U2 erstattet. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Umlage 2 korrekt an die Betriebskrankenkasse abgeführt wurde und die Aufwendungserstattung beantragt wurde, um die Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes zu erhalten.

  • In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin besteht ein generelles Arbeitsverbot.
  • Nach der Entbindung gilt für acht bzw. zwölf Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Der Arbeitgeber zahlt den Unterschiedsbetrag zwischen Mutterschaftsgeld und durchschnittlichem Nettolohn als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Mütter während des Mutterschutzes finanziell abgesichert sind und sich auf die bevorstehende Geburt und die Zeit danach konzentrieren können.

Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit in Deutschland: Wie funktioniert das und welche Regelungen gelten?

Bei Kurzarbeit in Deutschland besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Es gibt zwei Konstellationen zu beachten:

  • Erkrankung vor Beginn der Kurzarbeit: Wenn der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber hat, wird während der Kurzarbeit für die verkürzte Arbeitszeit Entgeltfortzahlung geleistet. Für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden erhält der Arbeitnehmer Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds. Wenn der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber hat, erhält er während der Kurzarbeit für die verkürzte Arbeitszeit keine Entgeltfortzahlung, sondern ausschließlich Krankengeld.
  • Erkrankung während der Kurzarbeit: Wenn der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber hat, wird während der Kurzarbeit für die verkürzte Arbeitszeit Entgeltfortzahlung geleistet. Für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden erhält der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber hat, erhält er während der Kurzarbeit für die verkürzte Arbeitszeit keine Entgeltfortzahlung, sondern ausschließlich Kurzarbeitergeld.
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Es gilt das Kalendermonatsprinzip, d.h. der Beginn der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit wird festgelegt, wenn die Erkrankung in einem Kalendermonat eintritt, für den Kurzarbeit angemeldet ist. Der erste Krankheitstag kann sogar vor dem ersten Arbeitsausfallstag liegen, wenn beide Tage in einem Kalendermonat liegen.

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit wurden auch durch die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie nicht geändert. Wenn eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit mit Kurzarbeit zusammenfällt, erhält der Arbeitnehmer für die nicht gearbeiteten Tage oder Stunden während der Kurzarbeit keine Entgeltfortzahlung. Es erfolgt jedoch keine Verlängerung der sechswöchigen Anspruchsdauer.

Lohnfortzahlung bei unbezahltem Urlaub in Deutschland

Ja, es gibt einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während unbezahltem Urlaub in Deutschland. Allerdings ist dieser Anspruch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Gemäß § 7 Abs. 3 SGB IV besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von einem Monat, wenn die unbezahlte Auszeit aufgrund von Krankheit unterbrochen wird. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber auch während des unbezahlten Urlaubszeitraums den Lohn des Arbeitnehmers weiterhin zahlen muss, wenn dieser erkrankt und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung während unbezahltem Urlaub nur besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht. Falls die Krankheit vor oder nach dem genehmigten unbezahlten Urlaub auftritt und der Arbeitnehmer diese Voraussetzungen erfüllt, hat er daher ein rechtliches Anrecht auf die Fortzahlung des Lohns.

Es ist auch zu beachten, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung während unbezahltem Urlaub nach einem Monat der Krankheit erlischt. Nach dieser Zeitspanne besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers mehr zur Zahlung des Lohns. Dies liegt daran, dass nach einem Monat keine Versicherungsbeziehung mehr besteht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Lohnfortzahlung während unbezahltem Urlaub haben. Dieser Anspruch besteht, wenn der unbezahlte Urlaub aufgrund einer Krankheit unterbrochen wird und das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate andauert. Jedoch erlischt dieser Anspruch nach einem Monat der Krankheit. Es ist daher wichtig, sich mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen in Deutschland: Welche Regelungen und Ansprüche bestehen?

Bei Arbeitsunfällen in Deutschland gilt eine Regelung zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Unfall übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass der verletzte Mitarbeiter weiterhin sein Gehalt erhalten sollte.

Sollte der Unfall nach sechs Wochen noch nicht vollständig ausgeheilt sein und der Arbeitnehmer daher weiterhin arbeitsunfähig sein, greift die Krankenkasse ein. Sie übernimmt die “Lohnfortzahlung” in Form von Verletztengeld, das 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts entspricht. Dieses Verletztengeld wird monatlich ausgezahlt.

Um das Verletztengeld zu erhalten, muss der verletzte Arbeitnehmer einen Zahlschein vom Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen. Diesen Zahlschein schickt er dann an seine Krankenkasse zurück. Sobald die formale Korrektheit des Antrags sichergestellt ist, überweist die Krankenkasse das Verletztengeld rückwirkend zum angegebenen Zeitpunkt.

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