Was ist eine telefonische Krankschreibung?

Eine telefonische Krankschreibung war eine vorübergehende Regelung, bei der Arztpraxen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus der Ferne per Telefon ausstellen konnten. Diese Regelung galt bis zum 31. März 2023. Das Ziel der telefonischen Krankschreibung war es, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Die telefonische Krankschreibung galt für Patienten mit leichten Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen. Eine telefonische AU-Bescheinigung konnte für eine Dauer von 7 Tagen ausgestellt werden. Bei anhaltenden Symptomen konnte die Krankschreibung telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Vor der Ausstellung einer AU-Bescheinigung per Telefon musste der Arzt oder die Ärztin im persönlichen Telefongespräch Symptome erfragen und gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung verlangen.

Seit dem Wegfall der meisten Coronaschutzverordnungen ist eine Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich. Allerdings bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt. Die Ausstellung einer AU-Bescheinigung per Videosprechstunde ist seit Oktober 2020 zulässig. Der G-BA hat im November 2021 die Regelungen etwas ausgeweitet. Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist jetzt für alle Versicherten möglich, auch wenn sie der Praxis unbekannt sind. Die Dauer der Krankschreibung hängt davon ab, ob die Person der Praxis bekannt ist oder nicht. Für bekannte Versicherte kann ein AU-Schein für bis zu 7 Tage ausgestellt werden, für unbekannte jedoch nur bis zu 3 Kalendertage. Eine Folgebescheinigung per Videosprechstunde ist möglich, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund einer persönlichen Untersuchung in der Arztpraxis erfolgte. Die Portokosten für den Versand des AU-Scheins waren bis zum 31. Mai 2022 abrechnungsfähig.

Wie funktioniert eine telefonische Krankschreibung?

Eine telefonische Krankschreibung war bis zum 31. März 2023 möglich. Sie wurde eingeführt, um Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die telefonische Krankschreibung galt für Patienten mit leichten Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen.

Um eine telefonische Krankschreibung zu erhalten, musste der Patient zunächst einen Arzt kontaktieren. Im persönlichen Telefongespräch erfragte der Arzt die Symptome und konnte gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung verlangen. Basierend auf den Informationen konnte der Arzt einen Krankenschein für eine Dauer von 7 Tagen ausstellen. Bei Bedarf konnte die Krankschreibung um weitere 7 Tage verlängert werden.

Seitdem ist eine Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich. Allerdings bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt. Die Ausstellung einer AU-Bescheinigung per Videosprechstunde ist seit Oktober 2020 zulässig. Seit November 2021 ist es auch für alle Versicherten möglich, eine Krankschreibung per Videosprechstunde zu erhalten, unabhängig davon, ob sie der Praxis bekannt sind oder nicht.

Die Dauer der Krankschreibung hängt davon ab, ob die Person der Praxis bekannt ist oder nicht. Für bekannte Versicherte kann ein AU-Schein für bis zu 7 Tage ausgestellt werden, für unbekannte jedoch nur bis zu 3 Kalendertage. Eine Folgebescheinigung per Videosprechstunde ist möglich, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund einer persönlichen Untersuchung in der Arztpraxis erfolgte. Die Portokosten für den Versand des AU-Scheins waren bis zum 31. Mai 2022 abrechnungsfähig.

Voraussetzungen für telefonische Krankschreibung in Deutschland

Die Voraussetzungen für telefonische Krankschreibung in Deutschland sind wie folgt:

  • Seit August 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden (Diagnose J06 – akute Infektionen der oberen Atemwege), telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.
  • Diese Möglichkeit wurde zunächst befristet, aber der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie bis zum 31. März 2023 verlängert.
  • Arbeitnehmende können bei einer akuten Infektion der oberen Atemwege ihre Diagnose und die Krankschreibung vom Arzt über einen Telefonanruf erhalten, ohne sich direkt in der Praxis vorstellen zu müssen.
  • Eine persönliche Vorstellung in der Arztpraxis ist weiterhin erforderlich für unbekannte Patientinnen und Patienten.
  • Der Gesetzgeber hat dem G-BA eine Frist von sechs Monaten ab dem Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeräumt, um Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.
  • Die telefonische Krankschreibung soll ausschließlich für Patientinnen und Patienten gelten, die in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sind.
  • Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eine digitale Schnittstelle zwischen Krankenkassen und Arbeitgeber ist zum 1. Januar 2023 erfolgt.
  • Die digitale Übermittlung der Krankschreibung ermöglicht es den Mitarbeitenden, den ausstellenden Facharzt anonymisiert zu halten und schützt somit die Datenschutzrechte der Beschäftigten.
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Die telefonische Krankschreibung in Deutschland wurde seit August 2022 eingeführt. Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit wurde zunächst befristet, aber der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung bis zum 31. März 2023 verlängert.

Arbeitnehmende mit einer akuten Infektion der oberen Atemwege können nun ihre Diagnose und die entsprechende Krankschreibung telefonisch vom Arzt erhalten, ohne sich persönlich in der Praxis vorstellen zu müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung ausschließlich für bereits bekannte Patientinnen und Patienten in der jeweiligen Arztpraxis gilt. Unbekannte Patienten müssen sich weiterhin persönlich vorstellen.

Um die telefonische Krankschreibung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber dem G-BA eine Frist von sechs Monaten ab dem Monat nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes eingeräumt. Während dieser Zeit wurden die genauen Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festgelegt.

Zusätzlich wurde zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Durch eine digitale Schnittstelle zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern können die Krankschreibungen nun elektronisch übermittelt werden. Dies ermöglicht es den Mitarbeitenden, den ausstellenden Facharzt anonymisiert zu halten und schützt somit die Datenschutzrechte der Beschäftigten.

Krankheiten für die keine telefonische Krankschreibung möglich ist

Eine telefonische Krankschreibung ist eine bequeme Option für Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden. Seit August 2022 konnten sie sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit wurde bis zum 31. März 2023 verlängert. Allerdings gibt es auch Krankheiten, für die eine telefonische Krankschreibung nicht möglich ist.

Die telefonische Krankschreibung galt speziell für akute Infektionen der oberen Atemwege und für eine Verlängerung der Krankschreibung um sieben Tage. Dies bedeutet, dass andere Krankheiten, die nicht unter diese Kategorie fallen, nicht für eine telefonische Krankschreibung in Frage kommen.

Laut dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVV) wurde eine Ergänzung des § 92 Abs. 4a SGB V eingeführt, um Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. Dies bedeutet, dass die telefonische Krankschreibung nur für bekannte Patientinnen und Patienten in der jeweiligen Arztpraxis gilt. Unbekannte Patientinnen und Patienten müssen sich weiterhin persönlich in der Arztpraxis vorstellen, um krankgeschrieben zu werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sechs Monate Zeit, um die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Es bleibt daher abzuwarten, welche weiteren Krankheiten oder Bedingungen möglicherweise von einer telefonischen Krankschreibung ausgeschlossen werden könnten.

Vorteile einer telefonischen Krankschreibung

Eine telefonische Krankschreibung bietet mehrere Vorteile für Patienten. Durch diesen Service können sie bequem von zu Hause aus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, ohne persönlich in der Arztpraxis erscheinen zu müssen. Dies spart ihnen Zeit und Aufwand. Außerdem reduziert eine telefonische Krankschreibung das Risiko, sich mit ansteckenden Krankheiten in überfüllten Wartezimmern anzustecken. Gerade in Zeiten von COVID-19 ist dies besonders relevant.

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Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Prozess der telefonischen Krankschreibung noch weiter vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2023 können die Krankschreibungen direkt in das Zeiterfassungssystem der Arbeitgeber übertragen werden. Dies ermöglicht eine effiziente Personalplanung und spart Zeit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Ein weiterer wichtiger Vorteil der telefonischen Krankschreibung ist der Schutz der Datenschutzrechte der Patienten. Die ausstellenden Fachärzte bleiben anonym, was bedenkliche Zustände verhindert. Dadurch werden sensible medizinische Informationen vertraulich behandelt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die telefonische Krankschreibung nur für Patienten gilt, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Für unbekannte Patienten besteht weiterhin die Notwendigkeit, persönlich in der Praxis vorzusprechen, um eine Krankschreibung zu erhalten.

Risiken bei telefonischer Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Erkältungsbeschwerden endet. Die Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, gilt nur noch bis zum genannten Freitag. Die Krankschreibung per Telefon wurde als einfache Möglichkeit angesehen, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden. Ab sofort senden Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen, und der Arbeitgeber muss sie elektronisch abfragen.

Die telefonische Krankschreibung wurde aufgrund der geringen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) eingestellt. Es wird jedoch betont, dass sie bei Bedarf schnell wieder aktiviert werden kann. Die Regelung war seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich, um unnötige Kontakte zu reduzieren und Corona-Infektionen zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Versicherte auch bei einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können, nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden kann.

  • Die telefonische Krankschreibung hat jedoch auch ihre Risiken und Nachteile:
  • Es besteht die Gefahr einer Fehldiagnose, da der Arzt den Patienten nicht persönlich untersuchen kann.
  • Die genaue Schwere der Erkrankung kann möglicherweise nicht angemessen eingeschätzt werden.
  • Eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann nicht rechtzeitig erkannt werden.
  • Der Austausch von Informationen zwischen Arzt und Patient kann eingeschränkt sein und wichtige Details könnten verloren gehen.

Daher ist es wichtig, dass bei schwereren Symptomen oder Unsicherheiten eine persönliche ärztliche Untersuchung stattfindet, um mögliche Risiken und Komplikationen auszuschließen. Die telefonische Krankschreibung kann eine praktische Lösung sein, um den Kontakt zu anderen Patienten zu minimieren, sollte jedoch mit Vorsicht und bei Bedarf eingesetzt werden.

Dauer einer telefonischen Krankschreibung: Wie lange dauert sie?

Eine telefonische Krankschreibung dauert in der Regel 7 Tage. Während dieser Zeit können Menschen, die an Krankheitssymptomen leiden, telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Diese ermöglicht es ihnen, sich von der Arbeit zu entschuldigen und sich auszuruhen, um ihre Genesung zu fördern. Sollten die Symptome nach Ablauf der ersten 7 Tage nicht abklingen, besteht die Möglichkeit, die Krankschreibung telefonisch um weitere 7 Kalendertage zu verlängern. Dies gewährleistet, dass die Genesungszeit angemessen berücksichtigt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 gültig war. Seitdem ist es nicht mehr möglich, eine Krankschreibung per Telefon zu erhalten. Es gibt jedoch eine alternative Option, da die Krankschreibung per Videosprechstunde weiterhin erlaubt ist. Bei einer Krankschreibung per Videosprechstunde können für bekannte Versicherte AU-Bescheinigungen für bis zu 7 Tage ausgestellt werden. Für unbekannte Versicherte gilt diese Option jedoch nur für maximal 3 Kalendertage.

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Die Dauer der telefonischen Krankschreibung kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Jeder Fall ist individuell, und die tatsächliche Genesungszeit kann variieren. Einige Faktoren, die die Länge der Krankschreibung beeinflussen können, sind beispielsweise die Art und Schwere der Erkrankung, die allgemeine Gesundheit des Patienten und die Art der beruflichen Tätigkeit. Es ist wichtig, dass sich kranke Mitarbeiter ausreichende Zeit nehmen, um sich zu erholen, und dass Arbeitgeber diese Notwendigkeit respektieren, um eine rasche Genesung zu fördern und weitere Komplikationen zu vermeiden.

Verlängerung telefonische Krankschreibung in Deutschland

Die telefonische Krankschreibung in Deutschland wurde durch ein Gesetz ermöglicht, das es erlaubt, dass die Krankschreibung bei leichten Erkrankungen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen kann. Diese Regelung galt zunächst befristet für Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden. Sie konnten telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Diese Möglichkeit wurde vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 31. März 2023 verlängert. Das Ziel dieser Regelung ist es, Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden. Das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVV) regelt unter anderem die telefonische Krankschreibung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist beauftragt, in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. Die telefonische Krankschreibung soll ausschließlich für Patientinnen und Patienten gelten, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Unbekannte Patientinnen und Patienten müssen sich weiterhin persönlich in der Arztpraxis vorstellen, um krankgeschrieben zu werden. Der Gesetzgeber hat dem G-BA eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, um die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.

Rechtliche Aspekte telefonische Krankschreibung in Deutschland

Die telefonische Krankschreibung in Deutschland ist gesetzlich ermöglicht, um Ansteckungen zu vermindern und bürokratische Hürden zu vermeiden. Gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt. Diese Regelung gilt nicht nur für leichte Atemwegserkrankungen, sondern auch für andere leichte Erkrankungen.

Um von der telefonischen Krankschreibung Gebrauch zu machen, müssen Patientinnen und Patienten bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein. Falls man eine bisher unbekannte Patientin oder ein bisher unbekannter Patient ist, ist es notwendig, sich persönlich in der Arztpraxis vorzustellen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde zunächst befristet eingeführt, aber aufgrund der anhaltenden Pandemie wurde sie bis zum 31. März 2023 verlängert.

Seit dem 1. Januar 2023 ist zudem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eine digitale Schnittstelle zwischen Krankenkassen und Arbeitgeber in Kraft getreten. Diese Maßnahme soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und den Prozess der Krankschreibung weiter vereinfachen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun direkt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an ihre Arbeitgeber übermitteln.

Insgesamt bieten die rechtlichen Regelungen zur telefonischen Krankschreibung in Deutschland eine zeitgemäße Möglichkeit, leicht erkrankte Personen von Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen. Mit Hilfe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird zudem ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Verwaltung im Gesundheitswesen gemacht.

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