Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase im Leben junger Familien, welche es ermöglicht, wertvolle Momente mit dem Nachwuchs zu erleben, während gleichzeitig die berufliche Position gesichert bleibt. Doch stellt sich für viele die Frage: Wie oft kann Elternzeit in Anspruch genommen werden? Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Regelungen der Elternzeit.
Maximal drei Jahre Elternzeit pro Kind
Das Recht besteht darin, bis zu drei Jahre die berufliche Tätigkeit zu pausieren, um sich den neuen familiären Herausforderungen zu widmen. Die Elternzeit kann entweder kontinuierlich in den ersten Lebensjahren des Kindes genommen werden oder auf verschiedene Abschnitte aufgeteilt werden, um flexibel auf Familien- und Berufsleben eingehen zu können.
Überschreitet das Kind das dritte Lebensjahr, bleibt die Option für Eltern bestehen, bis zu zwei Jahre Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu nutzen. Der Arbeitgeber kann die Zustimmung zu dieser Auszeit nicht willkürlich verweigern und ist in der Regel an die Wünsche der Eltern gebunden, sofern keine betrieblich dringenden Gründe vorliegen. Interessanterweise bleibt die Zustimmung zur Elternzeit auch dann erhalten, wenn währenddessen ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt.
Nicht alle Berufsgruppen können Elternzeit beanspruchen
Bestimmte Gruppen wie Selbstständige, Studierende oder Teilnehmer an freiwilligen Diensten wie FSJ, FÖJ und BFD, haben keinen Anspruch auf die gesetzlich geregelte Elternzeit. Sie müssen auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten zurückgreifen, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen.
Berücksichtigung der Mutterschutzfrist
Es ist von enormer Bedeutung, dass die Zeitspanne des Mutterschutzes, normalerweise zwei Monate nach Geburt, in den Anspruch auf Elternzeit der Mutter eingerechnet wird. Für Väter bedeutet dies im Umkehrschluss eine potentielle Verlängerung ihrer Elternzeit, wenn die Mutter diese nicht vollständig in Anspruch nimmt.
Wichtig: Abstimmung der Elternzeit zwischen den Partnern
Vielfach wird die Elternzeit als eine partnerschaftliche Entscheidung angesehen. Beide Elternteile sollten gemeinsam überlegen und planen, wie sie die Elternzeit verteilen, um zum einen das Familienleben optimal zu gestalten und zum anderen ihre berufliche Abwesenheit zu koordinieren.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) als rechtliche Grundlage
Die Elternzeit fußt auf dem BEEG, welches Eltern das Recht auf eine Auszeit gewährt, um sich der Fürsorge und Erziehung ihres Kindes zu widmen. In dieser Zeit erfolgt keine Entlohnung durch den Arbeitgeber, aber es besteht die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen, um finanzielle Einbußen abzufedern.
Zur Beantragung der Elternzeit müssen Beschäftigte bestimmte Bedingungen erfüllen: unter anderem eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten beim selben Arbeitgeber sowie dass der Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende zählt. Zudem kann die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, wobei für den dritten Abschnitt gesonderte Vorgaben gelten – dieser kann unter Umständen vom Arbeitgeber aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
Die Fristen zur Anmeldung der Elternzeit sind ebenfalls klar geregelt: Sieben Wochen im Voraus für die ersten drei Lebensjahre des Kindes, 13 Wochen für Abschnitte zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. Zudem genießen Eltern einen besonderen Kündigungsschutz, der mit Anmeldung der Elternzeit beginnt und mit deren Ablauf endet.
Wie viel Elternzeit steht mir zu?
Die Dauer der Elternzeit ist variabel und hängt von gesetzlichen Regelungen und individuellen Absprachen ab. Informieren Sie sich gut im Vorfeld, um eine sinnvolle Planung zu ermöglichen.
- Gesetzliche Grundlage: Nach dem Mutterschutzgesetz steht Müttern ein Schutzzeitraum nach der Geburt zu, Väter können die Freistellung zur Kinderbetreuung mit dem Arbeitgeber regeln.
- Individuelle Vereinbarungen: Betriebs- oder Tarifverträge können Sonderregelungen zur Elternzeit enthalten. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
- Flexibilität ist gefragt: Da Geburten nicht immer planbar sind, sollte bei der Elternzeitplanung Flexibilität ein wichtiger Aspekt sein.
Zweimalige Inanspruchnahme der Elternzeit
Es besteht die Möglichkeit, nach Beendigung der ersten Elternzeit eine weitere Elternzeit anzumelden. Dabei ist zu beachten, dass das Elterngeld optimalerweise ausgeschöpft werden kann, wenn sogenannte Partnermonate von beiden Partnern genutzt werden.
Das Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit
Jeder Elternteil hat prinzipiell ein Anrecht auf 36 Monate Elternzeit. Die Elternzeit kann sowohl komplett von einem Elternteil genommen werden als auch aufgeteilt, um eine ausgeglichene Betreuung zu gewährleisten und das Berufsleben nicht zu vernachlässigen.
Elternzeit und Gleichberechtigung
In Deutschland gibt es bei der Elternzeit unterschiedliche Herangehensweisen für Mütter und Väter. Verschiedene Modelle wie die gemeinsame Elternzeit oder Teilzeitarbeit während der Elternzeit ermöglichen die flexible Einteilung dieser besonderen Lebensphase.
Der berufliche Alltag nach der Elternzeit
Nach Ende der Elternzeit kehren Sie grundsätzlich zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit zurück. Es sei denn, es gab Veränderungen, die alle Mitarbeiter betreffen. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit erlischt mit deren Ende. Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit bleibt der Schutz für das bisherige Arbeitsverhältnis bestehen.
Finanzielle etwas Hilfe während der Elternzeit?
Während der Elternzeit gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Elterngeld. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit gelten die normalen Regelungen des Arbeitsverhältnisses.
Beratung und Unterstützung bei Elternzeitfragen
Es gibt verschiedene Anlaufstellen für Fragen und Unterstützung zur Elternzeit. Das Bundesfamilienministerium sowie das Familienportal des Bundes bieten Informationen und Hilfestellungen zu diesem Thema. Nutzen Sie die Angebote, um die Elternzeit bestmöglich für sich und Ihre Familie zu planen und umzusetzen.