Die Notwendigkeit, sich im Krankheitsfall vom Arbeitsplatz fernzuhalten, ist eine Realität, mit der sich viele Arbeitnehmer in Deutschland auseinandersetzen müssen. Dabei stellen sich ihnen wichtige Fragen bezüglich der Arbeitsunfähigkeit und der Entgeltfortzahlung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schützt Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit, indem es eine Fortzahlung des Lohns für bis zu sechs Wochen vorsieht. Während dieser Zeit wird in der Regel das volle Bruttogehalt weitergezahlt. Doch was geschieht, wenn man sich längerfristig nicht wohlfühlt?
Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Sollte man länger als sechs Wochen krank sein, ist man verpflichtet, dies durch eine ärztliche Bescheinigung zu dokumentieren. Ohne ein Attest ist es in der Regel möglich, bis zu drei Tage dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Es ist jedoch von hoher Bedeutung, den eigenen Tarif- oder Arbeitsvertrag zu prüfen, da darin individuelle Regelungen bezüglich der Krankmeldung ohne Attest festgelegt sein können und somit Ausnahmen existieren mögen.
In den letzten Jahren war in Deutschland eine leichte Abnahme der Krankheitstage zu verzeichnen. So wurden beispielsweise im Jahr 2021 bei der Techniker Krankenkasse durchschnittlich 14,53 Fehltage erfasst, während im Vorjahr 15,15 Fehltage gezählt wurden. Noch stehen keine Zahlen für das Jahr 2022 zur Verfügung. Diese Durchschnittswerte können je nach Branche und Berufsgruppe differieren, denn manche Berufsfelder zeigen eine höhere Anfälligkeit für Krankheiten als andere. Es ist essenziell, bei ernsthaften Erkrankungen ein Attest einzureichen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Konflikte mit dem Arbeitgeber aus dem Weg zu gehen.
Was bedeutet krank ohne Attest?
Eine “Krankmeldung ohne Attest” bezieht sich auf Situationen, in denen Mitarbeiter unwohl sind und nicht zur Arbeit erscheinen, jedoch keine ärztliche Krankschreibung vorweisen. Hierbei müssen bestimmte Regelungen beachtet werden, die beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, betreffen.
Grundlagen und Spielregeln
Arbeitnehmer können einer Tätigkeit fernbleiben, wenn diese aufgrund ihres Gesundheitszustands als schädlich oder unmöglich erachtet wird. Dies gilt jedoch gemeinhin nur für einen Zeitraum von drei Tagen, es sei denn, individuelle Vertragsbedingungen erlauben eine längere Dauer ohne Attest. Es existieren Fälle, in denen Arbeitgeber, insbesondere jene mit Führungspositionen oder kritischen Funktionen, eine Fortführung der Arbeit erwarten können, trotz fehlender ärztlicher Bescheinigung.
Wichtigkeit und Risiken von Krankheit ohne Attest
Die Pflicht zur Krankmeldung sowie zur fristgerechten Vorlage des Attests bei Arbeitgeber und Krankenkasse ist von großer Wichtigkeit. Versäumt es der Mitarbeiter, die Krankmeldung rechtzeitig einzureichen, können Konsequenzen wie der Verlust der Lohnfortzahlung oder die Verbuchung von Minusstunden die Folge sein. Es ist ratsam, sich der Verpflichtung bewusst zu sein, spätestens am vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dennoch gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Male, die man im Jahr ohne Attest für drei Tage der Arbeit fernbleiben darf.
Wegfall des “gelben Scheins” und Digitalisierung
Ab dem 1. Januar 2023 soll der altbekannte “gelbe Schein” durch eine digitale Version ersetzt werden. Arbeitgeber werden dann in der Lage sein, die Krankschreibungsdaten direkt bei den Krankenkassen einzusehen. Dies betrifft Informationen über den Arbeitnehmer, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit sowie Detailfragen zu Folgemeldungen. Diese Neuerung werde den Prozess der Krankmeldung vereinfachen und soll das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verbessern.
Es ist von erheblicher Bedeutung, dass Arbeitnehmer mit dieser neuen digitalen Vorgehensweise vertraut werden und sich bewusst machen, dass Krankmeldungen ohne Attest nicht bedenkenlos gehandhabt werden sollten. Ein klarer Dialog und ein faires Verständnis von Regelungen sichern beiden Seiten eine zielführende Zusammenarbeit bei Krankheitsfällen zu.
Wie viele Krankheitstage hat man ohne Attest?
Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben, die eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen ohne Attest festlegen. Laut EFZG ist es die Pflicht des Arbeitnehmers, die Krankheit und deren geschätzte Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die genaue Anzahl der Tage hängt also von individuellen Absprachen ab.
Dennoch ist es besonders empfehlenswert, eine ärztliche Bescheinigung zu erbringen, um mögliche Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber auszuschließen und die Krankheitstage angemessen zu dokumentieren. Es gibt Fälle, in denen Arbeitgeber spezifische Formen der Dokumentation anfordern können, etwa über Softwarelösungen oder schriftliche Unterlagen. Diese Maßnahmen müssen im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Clare Vorgaben seitens des Arbeitgebers helfen, einen Missbrauch der Krankentage ohne Attest zu verhindern. Nur durch ausreichende Information und strikte Anweisung aller Mitarbeiter kann der geregelte Betriebsablauf aufrechterhalten werden. Letztlich liegt es im Interesse aller, dass Krankheitstage vernünftig genutzt werden, um sowohl die Gesundheit der Betroffenen als auch die Effizienz der Unternehmensprozesse zu schützen.
Wie sollte man vorgehen, wenn man krank ohne Attest ist?
Im Falle krankheitsbedingter Abwesenheit ohne Krankschreibung sollten Arbeitnehmer einige Regeln einhalten. Das EFZG erlaubt es, bis zu maximal drei Tage ohne Attest zu Hause zu bleiben. Ist man also bis zu dieser Zeit krank, wird keine ärztliche Krankschreibung benötigt. Nichtsdestotrotz ist eine Krankmeldung per Telefon oder Schriftstück erforderlich.
Ab dem vierten Krankheitstag ist die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung obligatorisch. Diese ist ein wesentliches Dokument für Arbeitgeber und Krankenkasse gleichermaßen. Der Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung prinzipiell nicht verweigern, sollte er keine Krankschreibung einfordern.
Führungskräfte oder Mitarbeiter in Schlüsselpositionen werden manchmal gebeten, auch ohne ärztliches Attest zu arbeiten. In diesen Szenarien sollten die vertraglichen Regelungen beachtet werden, die angeben, wie lange man sich ohne Bescheinigung von der Arbeit fernhalten darf.
Generell ist es ratsam, einen Arzt zu konsultieren, sobald man ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen verspürt, um adäquat zu genesen und weitere Komplikationen zu verhindern. Der Arbeitgeber kann zudem eine Überprüfung ansetzen, falls keine digitalen Bescheinigungen vorliegen, um Missbrauch zu vermeiden.
Was kann passieren, wenn man zu oft krank ohne Attest ist?
Regelmäßige Krankheitstage ohne ärztliche Bescheinigung können verschiedene Folgen haben. Grundsätzlich ist es zwar möglich, sich ohne Krankschreibung zu melden, jedoch müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Bei länger anhaltender Krankheit kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung früher verlangen.
Ab 2023 ist der “gelbe Schein” ausschließlich digital verfügbar. Arbeitgeber können dann Informationen zur Arbeitsunfähigkeit bei den Krankenkassen einsehen. Diese Änderung soll Transparenz und Effizienz erhöhen.
Der Arbeitgeber hat das Recht, vom Mitarbeiter ein Attest zu verlangen. Wer ohne solches Attest zu Hause bleibt und sich der Anforderung entzieht, riskiert die Verweigerung der Entgeltfortzahlung oder die Notierung von Minusstunden. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass der Arbeitgeber die Krankheit überprüfen lassen kann, wenn dies nötig erscheint.
Unklarheiten im Arbeitsvertrag
Ist im Arbeitsvertrag nichts Spezifisches zum Umgang mit Krankheitsfällen festgelegt, so greift automatisch das EFZG. Dies bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens ab dem vierten Krankheitstag erforderlich ist. Für maximal drei Tage genügt eine Krankmeldung ohne Attest.
Aus diesem Grund ist es entscheidend, im Krankheitsfall die Regeln einzuhalten und rechtzeitig ein Attest einzureichen, um Problemen vorzubeugen.
Was gilt bei verschiedenen Krankheiten hintereinander?
Bei aufeinanderfolgenden Krankheiten sind die Vorgaben, ob mit oder ohne Attest, identisch. Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage dauern, ist eine Meldung erforderlich. Allerdings kann der Arbeitgeber auch von Beginn an ein Attest fordern.
Ab 2023 wird der “gelbe Schein” nur noch in digitaler Form existieren. Dies vereinfacht den Zugriff für Arbeitgeber und steigert die Übersichtlichkeit.
Während der ersten drei Tage einer Krankheit wird keine Dokumentation erwartet, ab dem vierten Tag ist jedoch ein Attest notwendig. Wichtig ist also ein strukturierter Prozess: vom Melden bei der Arbeit über den Arztbesuch bis zum Einreichen der Papiere.
Gibt es Unterschiede für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Bei Abwesenheit ohne Attest haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Rechte und Pflichten. Während Arbeitgeber grundsätzlich eine Krankschreibung verlangen dürfen, müssen sie im Gegenzug die Lohnfortzahlung gewährleisten. Unter gewissen Umständen kann aber auch von einem Arbeitnehmer erwartet werden, seine Tätigkeit auch ohne Attest fortzuführen.
Arbeitnehmer haben hingegen die Entscheidungsmacht, zu Hause zu bleiben, wenn ihre Gesundheit dies erfordert. Meistens dürfen sie für drei Tage der Arbeit fernbleiben, bevor ein Attest nötig wird. Ab 2023 greifen die digitalisierten Regeln, die aber nicht für alle Arbeitnehmer gelten, wie beispielsweise privat Krankenversicherte oder Minijobber.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass Verantwortungsbewusstsein von beiden Seiten erwartet wird, um eine faire Behandlung bei Krankheitsfällen zu ermöglichen.
Was sind die Symptome einer ernsthaften Krankheit, bei der man sofort ein Attest benötigt?
Signifikante Symptome wie starke Schmerzen, hohes Fieber, heftiger Husten oder Atembeschwerden können eine ernsthafte Erkrankung anzeigen und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Solche Anzeichen verlangen eine unmittelbare ärztliche Begutachtung und Bescheinigung.
Wichtiges für den Attestbedarf
Ein Attest dient als offizieller Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Es ist meistens ratsam, bereits zu Beginn der Krankheit ein Attest zu erhalten, um eventuell auftretende Zweifel sofort auszuräumen.
Verhinderung von Gesundheitsverschlechterungen
Um die eigene Genesung nicht zu gefährden, sollten alle Aktivitäten vermieden werden, die sich negativ auf den Heilungsprozess auswirken könnten. Ruhe und Entspannung sowie die Befolgung ärztlicher Anweisungen sind entscheidend für die rasche Wiederherstellung der Gesundheit.
Tipps zur Vermeidung von Krankheiten im Alltag
Hygiene ist das A und O: Regelmäßiges, gründliches Händewaschen, der Verzicht auf Kontakte zu kranken Personen und eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung, Bewegung und Schlaf sind grundlegend.
Weiterhin ist das regelmäßige Lüften der Räume sowie das Maskentragen in bestimmten Situationen sinnvoll. Auch Impfungen tragen maßgeblich dazu bei, sich und andere zu schützen und die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden.
Wichtig ist auch, bei Krankheitsanzeichen umgehend zu reagieren, den Arbeitgeber zu informieren und ein Attest einzuholen. Transparente Kommunikation und das Einhalten von Vereinbarungen fördern das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sorgen für einen stabilen Arbeitskontext.