Eine Abtreibung in Deutschland erfolgt gemäß Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die überwiegende Mehrzahl aller Abtreibungen (96 Prozent) erfolgt nach der sogenannten Beratungsregelung. Diese Regelung besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt, wenn die Schwangere selbst die Abtreibung verlangt, sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lässt und dem Arzt eine schriftliche Bescheinigung der Beratung vorlegt.
Die Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff stattfinden und darf nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der den Abbruch vornimmt. Die Abtreibung kann entweder medikamentös oder operativ erfolgen. Bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen ist eine Abtreibung ebenfalls nicht rechtswidrig. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht und diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. In solchen Fällen kann ein Arzt eine schriftliche Bescheinigung der medizinischen Indikation ausstellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abtreibung in Deutschland rechtliche Überlegungen berücksichtigt. Neben der Beratungsregelung und medizinischen Indikationen gibt es auch gesetzliche Fristen zu beachten. In den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Abtreibung. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise wenn eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren besteht oder wenn eine schwere Erkrankung des ungeborenen Kindes vorliegt.
Es ist wichtig, dass sich Frauen, die eine Abtreibung in Deutschland in Betracht ziehen, über ihre Rechte und die entsprechenden Verfahren informieren. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine persönliche und oft schwierige Wahl, die von vielen Faktoren abhängt. Eine umfassende Beratung sowie medizinische Betreuung sind daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Entscheidung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Bedürfnissen getroffen wird.
Was ist eine Abtreibung und warum wird sie gemacht?
Eine Abtreibung ist der gezielte Abbruch einer Schwangerschaft. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich gesetzwidrig und strafbar, bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Die Beratungsregelung sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt, wenn die Schwangere selbst die Abtreibung verlangt, sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lässt und dem Arzt eine schriftliche Bescheinigung der Beratung vorlegt. Die Abtreibung kann medikamentös oder operativ durchgeführt werden.
Im Jahr 2020 erfolgte die überwiegende Mehrzahl aller Abtreibungen (96 Prozent) nach der Beratungsregelung. Eine Abtreibung ist auch nicht rechtswidrig, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.
Methoden der Abtreibung: Überblick und Erklärung
Schwangerschaftsabbrüche können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Die beiden hauptsächlichen Methoden sind der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch und der operative Schwangerschaftsabbruch. Jede Methode hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.
- Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch: Diese Methode ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich. Hierbei wird das Medikament Mifegyne® verwendet, das den Wirkstoff Mifepriston enthält. Dieses blockiert die Wirkung des körpereigenen Progesterons und leitet den Abbruch ein. Ein bis zwei Tage später wird bei einem zweiten Arztbesuch ein Prostaglandinpräparat verabreicht. Die Einnahme beider Medikamente kann auch zuhause erfolgen. Es kommt zu menstruationsartigen Blutungen, bei denen das Schwangerschaftsgewebe ausgestoßen wird. Dabei können die Blutungen mehrere Tage andauern und zum Teil sehr stark sein.
- Der operative Schwangerschaftsabbruch: Diese Methode kann entweder mit einer örtlichen Betäubung oder einer kurzen Vollnarkose durchgeführt werden. Die gebräuchlichste Methode ist die Absaugung, bei der ein dünnes Röhrchen durch den Muttermund eingeführt wird, um die Schleimhaut und die Fruchtblase abzusaugen. Der Eingriff dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. In manchen Fällen kann auch eine Ausschabung erforderlich sein. Nach dem Abbruch können Bauchschmerzen und Blutungen auftreten.
Beide Abtreibungsmethoden sind sehr sicher, aber es können Risiken und Nebenwirkungen auftreten. Komplikationen wie Entzündungen sind jedoch selten und gut behandelbar. Es ist wichtig, einen Arzt aufzusuchen, wenn es zu starken Blutungen, Schmerzen, Fieber oder schlecht riechendem Ausfluss kommt.
Abtreibung in Deutschland: Legalität und gesetzliche Bestimmungen
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar gemäß § 218 des Strafgesetzbuches (StGB). Doch es gibt Ausnahmen, die es Frauen ermöglichen, einen Schwangerschaftsabbruch legal vorzunehmen.Eine dieser Ausnahmen ist die Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 StGB. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn die betroffene Frau sich drei Tage vor dem geplanten Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt und dem durchführenden Arzt eine Beratungsbescheinigung vorlegt. Innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis kann der Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden, die nicht an der Beratung teilgenommen haben. In diesem Fall werden keine Strafen verhängt.Eine weitere Ausnahme besteht bei medizinischen oder kriminologischen Gründen. Wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos. Ebenso, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht. In diesen Fällen kann ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden, solange seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen vergangen sind. Die Schwangere bleibt straflos, andere Beteiligte können sich jedoch strafbar machen.Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden von der Krankenkasse übernommen, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. Sozial bedürftige Frauen haben ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme und müssen einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die genauen Einkommensgrenzen und Bedingungen können bei den Schwangerschafts(konflikt)-Beratungsstellen erfragt werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen hingegen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht, wenn dieser nach der Beratungsregelung durchgeführt wird. Jedoch können die Kosten für ärztliche Behandlungen während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen geltend gemacht werden.
Risiken und Nebenwirkungen einer Abtreibung
Eine Abtreibung ist ein medizinischer Eingriff, der den natürlichen Ablauf des Körpers unterbricht. Obwohl es sich in der Regel nicht um eine größere Operation handelt, birgt sie dennoch gewisse Risiken und Nebenwirkungen.
Je nach Methode der Abtreibung können körperliche Risiken und Folgen auftreten. Zu diesen gehören Nachblutungen, die zu Komplikationen führen können, sowie ein erhöhtes Infektionsrisiko. Insbesondere bei einer medikamentösen Abtreibung mit Hilfe der “Abtreibungspille” können starke Blutungen, krampfartige Schmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Zyklusunregelmäßigkeiten auftreten.
Es besteht außerdem das Risiko, dass nach einer medikamentösen Abtreibung Schleimhautreste in der Gebärmutter verbleiben, die entfernt werden müssen. Bei einer Abtreibung mittels Absaugung können Schmerzen, Nachblutungen, ein erhöhtes Infektionsrisiko und in seltenen Fällen auch Verletzungen der Gebärmutterwand auftreten. Eine Ausschabung wird seltener eingesetzt, kann aber notwendig sein, wenn nach einer Abtreibung nicht das gesamte Gewebe ausgestoßen wurde.
Es ist wichtig, sich bei einer Abtreibung über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen zu informieren und diesbezüglich mit medizinischem Fachpersonal zu sprechen.
Beratung vor einer Abtreibung in Deutschland
In Deutschland ist eine Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschrieben. Um einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung durchführen zu können, wird eine Beratungsbescheinigung benötigt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Schwangere eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. Die Beratung muss entweder durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle oder durch eine Ärztin oder einen Arzt mit einer staatlichen Berechtigung durchgeführt werden.
Der Beratungsschein ist Voraussetzung, um straffrei einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können. Er enthält den Namen der Schwangeren und das Datum der Beratung, aber keine Angaben über die besprochenen Themen, den Verlauf oder das Ergebnis des Beratungsgesprächs. Die Ausstellung der Beratungsbescheinigung darf nicht verweigert werden, auch wenn die Zwölf-Wochen-Frist überschritten wird.
Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Schwangerschaftsabbruch müssen drei volle Kalendertage liegen. Dieser Zeitraum soll der Schwangeren die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung zu überdenken. Der Schwangerschaftsabbruch kann grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche seit der Empfängnis durchgeführt werden.
Die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen stellen keinen Beratungsschein für eine Schwangerschaftskonfliktberatung aus, da ein Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbar ist. Sie beraten jedoch auch zum Thema Schwangerschaftskonflikt.
Um eine Beratungsstelle in der Nähe zu finden, kann die Beratungsstellen-Suche auf der entsprechenden Webseite genutzt werden. Dort kann nach Postleitzahl oder Ort gesucht werden, wobei das Suchkriterium “Beratungsschein” ausgewählt werden kann.
Alternativen zur Abtreibung: Adoption und Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn es um Alternativen zur Abtreibung geht, stehen Frauen vor schwierigen Entscheidungen. Doch es gibt Optionen, die es ihnen ermöglichen, eine andere Wahl zu treffen und Unterstützung zu erhalten. Die erste Alternative ist die Adoption. Durch die Adoption ermöglicht eine Mutter ihrem Kind ein Leben mit liebevollen und sorgfältig ausgewählten Adoptiveltern. Es gibt drei Formen der Adoption zur Auswahl:
- Offene Adoption: Die leibliche Mutter kennt die Adoptiveltern und weiß, wo ihr Kind lebt. Es kann weiterhin Kontakt zwischen ihr und ihrem Kind geben.
- Halboffene Adoption: Die leibliche Mutter lernt die Adoptiveltern während des Adoptionsprozesses kennen, hat aber keinen weiteren Kontakt zu dem Kind.
- Geschlossene Adoption: Die leibliche Mutter erhält Informationen über die Adoptiveltern (Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder usw.) und kann bei ihrer Auswahl mitbestimmen. Ihre Wünsche werden berücksichtigt, aber sie erfährt weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern.
Es gibt auch unterstützende Möglichkeiten für Frauen, die mit einer ungeplanten Schwangerschaft konfrontiert sind. Einige dieser Optionen sind:
- Leben mit einem Kind: Sich dafür zu entscheiden, die Schwangerschaft anzunehmen und das Abenteuer des Lebens mit einem Kind einzugehen, kann erfüllend und bereichernd sein, auch wenn es nicht immer einfach ist.
- Pflegefamilie: Wenn eine Mutter in der aktuellen Situation nicht in der Lage ist, für ihr Kind zu sorgen, es jedoch Aussichten gibt, dass sich dies ändert, kann sie das Kind einer Pflegefamilie anvertrauen. Die Mutter bleibt durch regelmäßige Besuche in Kontakt mit dem Kind.
- Anonyme Geburt: Wenn eine Mutter den Wunsch nach einer anonymen Geburt im Krankenhaus äußert, kann sie medizinische Unterstützung kostenlos erhalten. Die Verantwortung für das Kind wird dann auf das Jugendamt übertragen, und nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten kann der Adoptionsprozess eingeleitet werden. Bis zur endgültigen Adoption kann die Mutter ihre Entscheidung noch rückgängig machen.
- Babyklappe: Babyklappen sind beheizte Boxen mit Sensoren, die sich außerhalb von Geburtskliniken befinden und in denen ein Neugeborenes sicher abgelegt werden kann. Die Mutter muss keine Dokumente oder persönlichen Informationen bereitstellen. Die Verantwortung für das Kind übernimmt das Jugendamt, und der Adoptionsprozess wird eingeleitet. In der Zwischenzeit wird das Kind in einer geeigneten Pflegefamilie untergebracht.
Es ist wichtig zu wissen, dass jede Frau ihre eigene Situation und Bedürfnisse berücksichtigen sollte, wenn es um Alternativen zur Abtreibung geht. Es gibt eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten, um Frauen in schwierigen Situationen zu helfen, eine Entscheidung zu treffen, die für sie richtig ist.
Frauenrechte bei einer Abtreibung in Deutschland
In Deutschland haben Frauen das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung, was auch das Recht auf den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft einschließt. Dies bedeutet, dass Frauen in Deutschland die Möglichkeit haben, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, wenn sie dies aus persönlichen Gründen wünschen. Dieses Recht zur Selbstbestimmung wurde durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt und hat weitreichende Konsequenzen für die Gesellschaft.
TERRE DES FEMMES setzt sich dafür ein, dass Frauen uneingeschränkten Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch nach freier Entscheidung erhalten. Dies beinhaltet nicht nur den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, sondern auch qualifizierte Beratung und Informationen zum Thema Abtreibung. Kostenlose und wohnortnahe Beratungsangebote sollten zur Verfügung gestellt werden, um Frauen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren fordert TERRE DES FEMMES, dass die medizinische Versorgung für einen Schwangerschaftsabbruch von den Krankenkassen als medizinische Basisleistung kostenlos abgedeckt wird. Dies soll sicherstellen, dass alle Frauen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, Zugang zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Abtreibung haben. Darüber hinaus sollte das Angebot an unabhängigen Beratungsstellen zur Verhütung, Vorsorge und Schwangerschaft ausgebaut werden, um Frauen bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften zu unterstützen.
Um die Frauenrechte bei einer Abtreibung weiter zu stärken, fordert TERRE DES FEMMES auch die Streichung der strafrechtlichen Regelungen im Paragraf 218/219 des Strafgesetzbuches und des Paragrafen 12 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Diese Regelungen stellen eine Einschränkung der Rechte von Frauen dar und sollten durch eine fortschrittlichere Gesetzgebung ersetzt werden, die die Entscheidungsfreiheit und Gesundheit der Frauen in den Mittelpunkt stellt.
Nachsorge nach einer Abtreibung: Erholung, emotionale Unterstützung und Nachkontrolle
Nach einer Abtreibung ist es wichtig, eine Nachsorge durchzuführen, um eine vollständige Erholung, emotionale Unterstützung und eine gründliche Nachkontrolle zu gewährleisten. Die Nachsorge kann entweder in der Klinik oder beim Hausarzt erfolgen. Bei der Nachkontrolle wird der Arzt oder die Krankenschwester nach dem körperlichen Wohlbefinden, eventuellen Beschwerden und dem emotionalen Zustand fragen. Auch die Verarbeitung der Abtreibung und die Anwendung von Verhütungsmitteln werden besprochen. Eine Nachkontrolle findet normalerweise 4 Wochen nach der Behandlung statt und beinhaltet einen Schwangerschaftstest und einen Ultraschall.
Nach einer Abtreibung können verschiedene Beschwerden auftreten, die als normal angesehen werden. Dazu gehören Blutverlust, Krämpfe, Unterleibs- oder Rückenschmerzen, hormonelle Beschwerden, Durchfall oder Übelkeit durch Antibiotika, schmerzende Brüste und/oder Milchstau. Diese Beschwerden klingen in der Regel innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen ab.
Es ist wichtig, dass in den ersten zwei Wochen nach der Behandlung kein vaginaler Sex stattfindet und keine Tampons verwendet werden. Schwimmen und Baden sollten ebenfalls vermieden werden, während Duschen erlaubt ist. Nach einem Schwangerschaftsabbruch ist eine Frau sofort wieder fruchtbar.
Die erste Regelblutung tritt normalerweise innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der Abtreibung auf. Sie kann jedoch vom normalen Muster abweichen und entweder stärker und länger oder kürzer und schwächer sein. Die erste Regelblutung sagt nichts über die zukünftige Regelblutung aus.