Elster ist eine elektronische Plattform, die es Privatpersonen ermöglicht, ihre Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Mit Elster können Steuerformulare, einschließlich der Einkommensteuererklärung, kostenlos über die Plattform Mein ELSTER abgerufen werden. Alternativ kann auch jede andere Steuersoftware verwendet werden, die ELSTER unterstützt.
Um die Steuerdaten authentifiziert zu übermitteln, ist eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER erforderlich. Nach der Registrierung können die Steuerdaten vollständig papierlos über das Online-Finanzamt abgegeben werden. Es ist lediglich ein Internet-Browser erforderlich, es müssen keine umfangreichen Programme heruntergeladen, installiert oder aktualisiert werden. ELSTER bietet auch verschiedene Apps für Android und iOS an, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Weitere Informationen zu den Apps sind auf der ELSTER-Website verfügbar.
ELSTER unterstützt auch eine Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten, mit denen eine elektronische Übermittlung der Steuerdaten möglich ist. Eine Liste der unterstützten Softwareprodukte ist auf der ELSTER-Website verfügbar. Weitere Funktionen von ELSTER umfassen die vorausgefüllte Steuererklärung, den Abruf von Bescheinigungen, die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) und die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Einreichung von Belegen bei der Einkommensteuererklärung nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich.
Die elektronische Abgabe der Steuerdaten bietet verschiedene Vorteile, wie die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr, die Steuerberechnung, die Anzeige von Bescheiddaten und den Vergleich mit den übermittelten Werten, die vorausgefüllte Steuererklärung und eine Plausibilitätsprüfung, die zu weniger Rückfragen durch das Finanzamt führt. Weitere Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie auf der ELSTER-Website unter dem Abschnitt “Rechtliches”.
Vorteile von Elster für Steuerzwecke
Die Verwendung von ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bietet zahlreiche Vorteile für Steuerzwecke. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Vorteile aufgezeigt:
- Elektronische Übermittlung: ELSTER ermöglicht die elektronische Übermittlung von Steuerdaten an das Finanzamt. Dies kann bequem über die kostenlose Anwendung Mein ELSTER oder andere Steuersoftware erfolgen, die ELSTER unterstützt. Dadurch entfällt das lästige Ausfüllen von Papierformularen und der Gang zum Finanzamt.
- Papierlose Abgabe: Mit ELSTER können Steuerdaten vollständig papierlos abgegeben werden. Es ist lediglich ein Internet-Browser erforderlich, um die Daten elektronisch zu übermitteln. Das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme entfällt somit. Dies spart Zeit und Kosten.
- Vorausgefüllte Steuererklärung: ELSTER bietet die Möglichkeit, Bescheinigungen abzurufen und die vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen. Dadurch wird die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert und Fehler können vermieden werden.
- Elektronische Lohnsteuerkarte: In Mein ELSTER steht die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) zur Verfügung. Hier können Informationen zur Lohnsteuer abgerufen werden, was zu einer einfacheren Steuerabwicklung führt.
- Belegvorlage entfällt: Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Einreichung von Belegen bei der Einkommensteuererklärung nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Dies spart den Steuerzahlern Zeit und Aufwand.
- Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe: ELSTER bietet die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr, eine Steuerberechnung, die Anzeige von Bescheiddaten und den Vergleich mit den übermittelten Werten sowie eine Plausibilitätsprüfung bei der Übermittlung. Dadurch werden weniger Rückfragen durch das Finanzamt verursacht und die Steuerabwicklung wird effizienter.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die authentifizierte Übermittlung der Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER erforderlich ist. Diese bietet jedoch eine sichere und bequeme Möglichkeit, Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Voraussetzungen zur Nutzung von ELSTER
Die Nutzung von ELSTER, dem elektronischen Steuerprogramm, bietet zahlreiche Vorteile und erleichtert die Kommunikation mit dem Finanzamt. Um ELSTER nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen aufgelistet.
- Registrierung in Mein ELSTER: Um Ihre Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, müssen Sie sich einmalig in Mein ELSTER registrieren. Hierfür ist eine Authentifizierung mit einem elektronischen Zertifikat erforderlich.
- Internetzugang: Um auf das Online-Finanzamt zugreifen zu können, benötigen Sie einen Internet-Browser.
- Steuersoftware: Sie können entweder die kostenlosen Steuerformulare in Mein ELSTER verwenden oder eine andere Steuersoftware nutzen, die ELSTER unterstützt.
- Identifikationsnummer: Für bestimmte Funktionen wie den Abruf von Bescheinigungen oder Auskünfte zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer in Mein ELSTER erforderlich.
- Authentifizierte Übermittlung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung vollkommen papierlos abgeben möchten, ist eine authentifizierte Übermittlung notwendig. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung in Mein ELSTER mit einem elektronischen Zertifikat erforderlich.
- Gewerbliche Softwareprodukte: Es besteht auch die Möglichkeit, eine elektronische Übermittlung mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten durchzuführen, die ELSTER unterstützen.
Die Nutzung von ELSTER bietet verschiedene Vorteile. Dazu gehören die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr, die Steuerberechnung, die Anzeige von Bescheiddaten und der Vergleich mit den übermittelten Werten, die vorausgefüllte Steuererklärung sowie eine Plausibilitätsprüfung bei der Übermittlung. Dies führt zu weniger Rückfragen durch das Finanzamt und erleichtert die Bearbeitung der Steuererklärung.
Um weitere Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen zu erhalten, können Sie den Abschnitt “Rechtliches” in den bereitgestellten Informationen konsultieren.
Steuererklärungen, die mit Elster abgegeben werden können
Mit Elster (Elektronische Steuererklärung) haben Steuerzahler die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen auf elektronischem Wege an das Finanzamt zu übermitteln. Die kostenlose Software Mein Elster bietet zahlreiche Vorteile und ermöglicht die papierlose Abgabe von Steuerdaten über einen Internet-Browser. Diese innovative Methode der Steuererklärung unterstützt verschiedene Formulare, darunter auch die Einkommensteuererklärung.Doch nicht nur über Mein Elster können Steuerzahler ihre Daten elektronisch übermitteln. Auch andere Steuersoftware, die ELSTER unterstützt, kann für diesen Zweck verwendet werden. Eine einmalige Registrierung in Mein Elster ist erforderlich, um die Steuerdaten authentifiziert zu übermitteln. Nach erfolgreicher Registrierung stehen den Steuerzahlern zahlreiche Funktionen zur Verfügung, darunter auch die bequeme Übernahme von Daten aus dem Vorjahr.Die elektronische Abgabe der Steuererklärung bietet verschiedene Vorteile wie die automatische Steuerberechnung, die Anzeige von Bescheiddaten und den Vergleich mit den übermittelten Werten. Zudem können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen, ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert. Durch eine Plausibilitätsprüfung bei der Übermittlung werden zudem mögliche Fehler entdeckt und Rückfragen seitens des Finanzamtes reduziert.
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- Die meisten Steuerformulare, einschließlich der Einkommensteuererklärung, können kostenlos in Mein Elster gefunden werden.
- Jede andere Steuersoftware, die ELSTER unterstützt, kann ebenfalls verwendet werden.
- Die einmalige Registrierung in Mein Elster ermöglicht die authentifizierte Übermittlung der Steuerdaten.
- Mein Elster bietet die Möglichkeit zur vollständig papierlosen Abgabe über einen Internet-Browser.
- Es gibt auch verschiedene Apps von ELSTER, die für Android und iOS verfügbar sind.
- Eine elektronische Übermittlung ist auch mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich.
- Die vorausgefüllte Steuererklärung erleichtert die Erstellung der Einkommensteuererklärung.
- In Mein Elster steht die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte zur Verfügung.
- Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Einreichung von Belegen bei der Einkommensteuererklärung nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich.
- Für eine papierlose Abgabe ist eine Registrierung in Mein Elster erforderlich, während bei einigen gewerblichen Softwareprodukten auch eine nicht authentifizierte Übermittlung möglich ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer Steuererklärung mit ELSTER
Um eine Steuererklärung mit ELSTER zu erstellen und einzureichen, können Sie diesen Anweisungen folgen:
Schritt 1: Falls Sie bereits Steuerprofile erstellt haben, wählen Sie die entsprechende Option im Abschnitt “Datenübertragung aus einem Profil” aus. Wählen Sie das gewünschte Profil aus der Liste aus, und die im Profil eingegebene Steuernummer wird in die Einkommensteuererklärung übertragen.
Schritt 2: Geben Sie die Steuernummer im Abschnitt “Steuernummer” ein. Wählen Sie das entsprechende Bundesland aus der Liste mithilfe des kleinen Pfeils neben dem Auswahlfeld aus. Füllen Sie die Eingabefelder für die Steuernummer basierend auf den vorhandenen Unterlagen aus. Das Finanzamt wird automatisch ermittelt. Klicken Sie auf “Weiter”, um die Steuernummer zu prüfen und zu übertragen.
Schritt 3: Falls Sie noch keine Steuernummer haben oder Ihnen vom aktuellen Finanzamt keine zugewiesen wurde (z.B. aufgrund eines Umzugs), öffnen Sie die zweite Option “Neue Steuernummer beantragen” im Abschnitt “Steuernummer”. Geben Sie bei der Einreichung dieser Einkommensteuererklärung das für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Finanzamt an. Wenn Sie mehrere Wohnsitze in Deutschland haben:
- Wenn Sie ledig sind: Das Finanzamt des Wohnsitzes, an dem Sie sich hauptsächlich aufhalten.
- Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrem Ehepartner getrennt leben: Das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihre Familie hauptsächlich aufhält.
- Wenn Sie verheiratet sind und vor dem 1. Januar des Steuerjahres dauernd von Ihrem Ehepartner getrennt waren: Das Finanzamt des Wohnsitzes, an dem Sie sich hauptsächlich aufhalten.
- Wenn Sie verheiratet sind und sich erstmals im Steuerjahr dauernd von Ihrem Ehepartner trennen: Das Finanzamt, das zuletzt für Ihre Besteuerung zuständig war.
Schritt 4: Verwenden Sie die Finanzamtsuche auf der Website https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html, um das örtlich zuständige Finanzamt zu finden. Geben Sie dort Ihren Wohnort ein. Wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich das Finanzamt befindet, an das Sie Ihre Einkommensteuererklärung senden möchten. Wählen Sie das Finanzamt aus, das Ihrem (neuen) Wohnort am nächsten liegt. Klicken Sie auf die Schaltfläche “Weiter”.
Schritt 5: Wenn Sie die Einkommensteuererklärung an ein anderes Finanzamt als das zuvor zuständige senden müssen, geben Sie diese Informationen zusammen mit der vorherigen Steuernummer im Hauptformular im Eingabefeld “Vorheriges Finanzamt” ein.
Diese Anleitung bietet Ihnen einen Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer Steuererklärung mit ELSTER und zur Erlangung einer Steuernummer.
Sicherheitsmaßnahmen von Elster zum Schutz persönlicher Daten
ELSTER, das elektronische Verfahren zur Übermittlung von Steuererklärungen, legt großen Wert auf die Sicherheit persönlicher Daten. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen den Schutz vertraulicher Informationen, die Gewährleistung der Verfügbarkeit und Integrität der verarbeiteten Daten sowie die Sicherheit der Verarbeitungssysteme.
- ELSTER erfüllt verschiedene gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit, darunter die Abgabenordnung (AO), die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV), die Steuerdaten-Abrufverordnung (StDAV), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
- Die Leistungen von ELSTER werden in einer eigenen IT-Infrastruktur erbracht, die nach ISO 27001 zertifiziert ist und auf dem IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik basiert. Die Zertifizierung belegt, dass der IT-Grundschutz gemäß ISO 27001 vollständig implementiert wurde und dass die Finanzverwaltung IT-Sicherheit als essentiellen Bestandteil ihrer Ziele betrachtet.
- Die Nutzung von Mein ELSTER erfolgt über eine elektronisch verschlüsselte Verbindung, um die Übertragung von Informationen über das Internet zwischen dem Computer des Nutzers und Mein ELSTER vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Bei der Registrierung für Mein ELSTER müssen Nutzer sich für eine der Login-Optionen (Zertifikatsdatei, Sicherheitsstick oder Signaturkarte) entscheiden, die unterschiedliche Sicherheitsstufen und Funktionen bieten. Nach der Registrierung stehen personalisierte Dienste zur Verfügung, die je nach Login-Option und Sicherheitsstufe variieren.
ELSTER hat eine Sicherheitsanalyse der JavaScript-Komponenten des Online-Portals Mein ELSTER durch das Fraunhofer AISEC durchgeführt. Dabei wurden mögliche Schwachstellen bei der Verarbeitung des Quellcodes im Browser sowie Lücken in der Nutzung kryptografischer Funktionen untersucht. Die als kritisch und hoch eingestuften Schwachstellen wurden vor Abschluss des Projekts behoben. Die verbleibenden Befunde stellen keine kritischen oder hohen Sicherheitsrisiken dar, bieten jedoch Möglichkeiten zur Vereinfachung von Abläufen und zur Verbesserung der Wartbarkeit des Codes.
Elektronische Unterschrift für Steuererklärung mit ELSTER
Ja, es ist möglich, die elektronische Unterschrift für die Steuererklärung mit ELSTER zu verwenden. Um dies zu tun, ist eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER erforderlich. In diesem Prozess erhalten Sie ein elektronisches Zertifikat, das Ihnen ermöglicht, Ihre Steuererklärung ohne physische Unterschrift elektronisch zu versenden.
Die Verwendung der elektronischen Unterschrift wird von den meisten gewerblichen Softwareprodukten unterstützt, was eine authentifizierte Übermittlung der Steuerdaten ermöglicht. Allerdings gibt es auch einige gewerbliche Softwareprodukte, mit denen Sie Ihre Steuererklärung nicht authentifiziert übermitteln können. In diesem Fall müssen Sie die komprimierte Steuererklärung vollständig ausdrucken und unterschrieben an Ihr Finanzamt senden.
Die Nutzung von Mein ELSTER ermöglicht eine papierlose Abgabe der Steuerdaten, was zu einer effizienteren und umweltfreundlicheren Steuererklärung führt. Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten finden Sie auf der Website von ELSTER.
Ablauf nach dem Absenden der Steuererklärung über Elster
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung über Elster abgesendet haben, gibt es verschiedene Abläufe, die darauf folgen. Das Finanzamt geht davon aus, dass sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte oder Lebenspartner den Inhalt der Steuererklärung kennen und dass diese rechtswirksam ist. Durch die Nutzung von Mein Elster entstehen Ihnen keine Kosten, jedoch können Kosten für einen Sicherheitsstick oder eine Signaturkarte anfallen. Bitte beachten Sie, dass im Posteingang von Mein Elster nur die Abgaben bestätigt werden, die direkt über dieses Portal durchgeführt wurden.
Für die Registrierung können Sie entweder Ihre persönliche Identifikationsnummer oder Ihre Organisations-Steuernummer verwenden. Mit der Identifikationsnummer können Sie nur ein Benutzerkonto erstellen, während Sie mit der Steuernummer und einer Zertifikatsdatei bis zu 500 Benutzerkonten pro Steuernummer anlegen können. Die Verwendung eines Sicherheitssticks erhöht die maximale Anzahl auf 10.000, und mit einer Signaturkarte können Sie bis zu 1.000 Benutzerkonten erstellen. Bitte beachten Sie, dass die Benutzernamen der Benutzerkonten sich unterscheiden müssen.
Wenn Sie Ihr Benutzerkonto löschen möchten, gehen Sie auf der Startseite von Elster zum Menüpunkt “Mein Benutzerkonto” und wählen Sie “Benutzerkonto löschen” aus. Dafür werden Ihre E-Mail-Adresse und der Benutzername des Benutzerkontos benötigt. Falls Sie Ihren Benutzernamen nicht mehr wissen, können Sie sich eine Liste aller registrierten Benutzerkonten und begonnenen Registrierungen zusenden lassen. Nach einer Sicherheitsabfrage und Angabe einer Begründung können Sie die Löschung des Benutzerkontos bestätigen. Sogar bei vergessener Sicherheitsabfrage ist eine Löschung möglich.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Benutzerkonto zu löschen, bei dem die Registrierung noch nicht abgeschlossen wurde. In diesem Fall wird der Aktivierungscode trotzdem versandt, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Löschung des Benutzerkontos. Beachten Sie bitte, dass gelöschte Daten nicht wiederhergestellt werden können.
Änderungen an bereits abgegebener Steuererklärung mit ELSTER: Schritte zur Änderung einer bereits eingereichten Steuererklärung
Um Änderungen an bereits eingereichten Steuererklärungen über ELSTER vorzunehmen, können Sie den folgenden Schritten befolgen:
- Schritt 1: Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, aber Änderungen vornehmen müssen, können Sie die aktualisierten Daten einfach erneut über ELSTER senden.
- Schritt 2: Die neuen Daten werden zusammen mit der neu erstellten komprimierten Steuererklärung mit der individuellen Übertragungsnummer (Telenummer) verknüpft. Das bedeutet, dass das Finanzamt nur die Daten verarbeiten wird, die mit der bereits eingereichten Steuererklärung übereinstimmen. Früher gesendete Daten werden automatisch gelöscht.
- Schritt 3: Es ist wichtig, immer die komprimierte Steuererklärung einzureichen, die den zuletzt über ELSTER gesendeten Daten entspricht. Dadurch kann das Finanzamt die Daten zu Ihrem Steuerfall von seinen Servern abrufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben, jederzeit Änderungen an dieser auf der Plattform “Lohnsteuer kompakt” vornehmen und sie elektronisch erneut senden können. Um Ihre Steuererklärung bearbeiten zu können, müssen Sie jedoch die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung an das Finanzamt senden. Andernfalls werden Ihre Daten nach sechs Monaten automatisch gelöscht.
Wenn Sie Ihre unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt gesendet haben, können Sie dennoch Ihre Steuererklärung online erneut einreichen und dann die aktualisierte komprimierte Erklärung mit Ihrer Unterschrift nachreichen. In diesem Fall ist es ratsam, das zuständige Finanzamt vorab telefonisch zu informieren, um Überschneidungen bei den Einreichungen und den Versand des Steuerbescheids zu vermeiden.
Falls Sie Ihre Steuererklärung ausschließlich online eingereicht haben, können Sie auch die korrigierte Version elektronisch an das Finanzamt senden. Es wird empfohlen, das Finanzamt vorab telefonisch zu informieren, um Überschneidungen bei den Einreichungen und den Versand des Steuerbescheids zu verhindern.
Wenn Sie bereits den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten haben, müssen Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Korrektur vornehmen zu lassen. Auf der Plattform “Lohnsteuer kompakt” finden Sie ein Musterschreiben für einen Einspruch wegen eines Irrtums.
Für weitere Unterstützung können Sie sich an den Kundenservice von Lohnsteuer kompakt unter [email protected] wenden. Sie können auf Wunsch auch einen Rückruf per Telefon vereinbaren.