Wiedereingliederung AOK: Überblick, Prozess und Vorteile

Nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit ist es wichtig, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um den Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Arbeitgebern seit dem Jahr 2004 vorgeschrieben ist. Das BEM dient dazu, Beschäftigte nach Krankheit oder Unfall wieder in den Betrieb und das Arbeitsleben einzugliedern und weitere Ausfälle zu vermeiden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird vom Arbeitgeber initiiert und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer wird nach einer Lösung für die Wiedereingliederung gesucht. Eine Möglichkeit für den beruflichen Wiedereinstieg nach Krankheit stellt die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) dar. Bei der Stufenweisen Wiedereingliederung erfolgt der Wiedereinstieg in den Beruf schrittweise, indem die Arbeitszeit langsam erhöht wird und angepasste Aufgaben im Betrieb ausgeführt werden.

Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht auch die Möglichkeit, das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Stufenweise Wiedereingliederung kombiniert zu nutzen, wenn dies sinnvoll erscheint. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer längeren Krankheit von über sechs Wochen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ihre vorherige Position haben und der Arbeitgeber ihnen einen anderen Arbeitsplatz zuweisen kann. Die genauen Arbeitszeiten während der Wiedereingliederung werden gemeinsam zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.

Was ist die Wiedereingliederung und wie funktioniert sie?

Die Wiedereingliederung ist ein System zur Rückführung langzeiterkrankter Mitarbeiter in die Arbeitsfähigkeit. Es handelt sich um einen schrittweisen Prozess, der es arbeitsunfähigen Mitarbeitern ermöglicht, nach ärztlicher Feststellung teilweise wieder ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. Während der Maßnahme bleibt der Mitarbeiter weiterhin arbeitsunfähig und hat einen Geldleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger. Die Durchführung der Wiedereingliederung erfolgt am bisherigen Arbeitsplatz und kann durch Arbeitszeitreduzierung oder Anpassung des Arbeitsplatzes erfolgen.

Der Zweck der Wiedereingliederung besteht darin, die Arbeitsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder Verletzung wiederherzustellen. Durch die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag wird den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, ihre Arbeitsbelastung langsam zu steigern und sich auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes anzupassen. Die Wiedereingliederung bietet somit eine strukturierte Unterstützung, um den Übergang von der Genesungsphase zur vollen Arbeitsleistung zu erleichtern.

Die Wiedereingliederung hat verschiedene Vorteile für die Mitarbeiter und Arbeitgeber:

  • Für die Mitarbeiter: Die Wiedereingliederung ermöglicht es den Arbeitnehmern, schrittweise in ihren gewohnten Arbeitsrhythmus zurückzukehren und ihre beruflichen Fähigkeiten wieder aufzubauen. Sie haben die Möglichkeit, sich wieder aktiv am Arbeitsleben zu beteiligen und ihre finanzielle Sicherheit zu wahren.
  • Für die Arbeitgeber: Die Wiedereingliederung hilft den Arbeitgebern, qualifizierte Mitarbeiter zurückzugewinnen und die Produktivität am Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten. Durch die Unterstützung langzeiterkrankter Mitarbeiter können Kosten für Neueinstellungen oder Einarbeitungen reduziert werden. Zudem bleibt das Know-how und die Erfahrung der Mitarbeiter erhalten.

Die Wiedereingliederung ist ein freiwilliges Verfahren, das die Zustimmung des Mitarbeiters und der Krankenkasse erfordert. Ein individueller Wiedereingliederungsplan, der vom behandelnden Arzt erstellt wird, ist erforderlich, um den Prozess zu steuern und die Arbeitsfähigkeit schrittweise wiederherzustellen.

Voraussetzungen für die Wiedereingliederung: Das sollten Sie wissen

Eine Wiedereingliederung in den Beruf nach einer Krankheit ist in Deutschland seit dem Jahr 2004 gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag erleichtern soll.

Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig, jedoch empfehlenswert. Um das Vertrauen zwischen Rückkehrenden und der Führungskraft zu stärken, sind vertrauensbildende Gespräche über die Ziele und den Ablauf der BEM-Gespräche wichtig.

Zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehören verschiedene Aspekte, die darauf abzielen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen oder zu vermeiden und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verhinderung erneuter Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen. Zusätzlich soll die Arbeitszeit sukzessive erhöht werden.

Eine weitere Möglichkeit für den beruflichen Wiedereinstieg nach einer Krankheit stellt die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) dar. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Hamburger Modell ermöglicht einen schrittweisen Wiedereinstieg in den Beruf und wird als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation eingeleitet. Der Antrag für das Hamburger Modell wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin gestellt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell können kombiniert werden, um den Wiedereinstieg bestmöglich zu begleiten.

  • Arbeitgeber müssen Beschäftigten nach einer Krankheit Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
  • Die Teilnahme am BEM ist freiwillig.
  • Vertrauensbildende Gespräche über Ziele und Ablauf der BEM-Gespräche sind wichtig.
  • Das BEM umfasst Aspekte wie Arbeitsfähigkeitserhaltung, Belastungsabbau, Unterstützung zur Verhinderung erneuter Arbeitsunfähigkeit und die schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit.
  • Die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist eine weitere Option.
  • Das Hamburger Modell ermöglicht einen schrittweisen Wiedereinstieg in den Beruf.
  • Antrag für das Hamburger Modell wird vom behandelnden Arzt gestellt.
  • BEM und StW können kombiniert werden.
  • Arbeitnehmer haben möglicherweise noch keine genaue Vorstellung von ihrer Belastbarkeit nach einer längeren Erkrankung.
  • Der Arbeitgeber kann einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.
  • Die Arbeitszeiten während der Wiedereingliederung werden je nach Betrieb und individueller Situation bestimmt.
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Prozess der Wiedereingliederung AOK in Deutschland

Der Prozess der Wiedereingliederung nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit in Deutschland umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit 2004 verpflichtet sind, ihren Beschäftigten anzubieten. Das BEM dient dazu, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder in den Betrieb und das Arbeitsleben einzugliedern sowie weiteren Ausfällen vorzubeugen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird vom Arbeitgeber initiiert, und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer wird nach einer Lösung für die Wiedereingliederung gesucht. Eine Möglichkeit für den beruflichen Wiedereinstieg nach Krankheit bietet die Stufenweise Wiedereingliederung (StW). Bei der StW erfolgt der Wiedereinstieg schrittweise, indem die Arbeitszeit allmählich erhöht wird und angepasste Aufgaben im Betrieb übernommen werden. Die Teilnahme am BEM und der StW ist sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig.

In Bezug auf die Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell muss der Antrag vom behandelnden Arzt oder der Ärztin gestellt werden. Sowohl der Sozialversicherungsträger als auch der Arbeitgeber müssen der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen. Es ist wichtig zu beachten, dass nach einer längeren Erkrankung von über sechs Wochen der Arbeitgeber Ihnen einen anderen Arbeitsplatz zuweisen kann, jedoch besteht kein Anspruch auf die vorherige Position. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann diese nur erfolgen, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich entfällt.

Der Prozess der Wiedereingliederung AOK in Deutschland bietet eine strukturierte Herangehensweise zur Rückkehr in den Beruf nach einer Krankheit oder einem Unfall. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Stufenweise Wiedereingliederung sind wichtige Instrumente in diesem Prozess und können von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen genutzt werden. Die Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag.

Leistungen und Unterstützung bei der Wiedereingliederung AOK

In Deutschland sind Arbeitgeber seit dem Jahr 2004 gesetzlich dazu verpflichtet, Beschäftigten nach einer Krankheit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dieses Angebot hat zum Ziel, die Wiedereingliederung der Mitarbeiter in den Beruf zu unterstützen und weiteren Ausfällen vorzubeugen. Eine Teilnahme am BEM ist freiwillig für die betroffenen Beschäftigten. Gemeinsam suchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Lösungen, um den Wiedereinstieg reibungslos zu gestalten.

Eine Möglichkeit für den beruflichen Wiedereinstieg nach einer Krankheit stellt die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) dar. Bei diesem Modell erfolgt der Wiedereinstieg schrittweise, indem die Arbeitszeit langsam erhöht wird und angepasste Aufgaben im Betrieb ausgeführt werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können freiwillig an der Stufenweisen Wiedereingliederung teilnehmen. Es ist wichtig, nach einer längeren Erkrankung Zeit für eine genaue Selbstbeobachtung zu nehmen und die eigene Belastbarkeit zu testen.

Das Hamburger Modell ist eine Form der Stufenweisen Wiedereingliederung und wird als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation eingeleitet. Für die Teilnahme am Hamburger Modell ist eine Antragstellung durch den behandelnden Arzt erforderlich, und die Zustimmung des Sozialversicherungsträgers und des Arbeitgebers wird benötigt. Sowohl das Betriebliche Eingliederungsmanagement als auch die Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell können gemeinsam genutzt werden, um die Reintegration in den Beruf bestmöglich zu unterstützen.

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Es ist wichtig zu beachten, dass während der Wiedereingliederung der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zuweisen kann. Dennoch besteht kein Anspruch auf die vorherige Position. Hilfsmittel können beim Wiedereinstieg in den alten Aufgabenbereich hilfreich sein, und die genauen Arbeitszeiten werden in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt und keine anderweitige Weiterbeschäftigung oder Versetzung möglich ist.

Dauer der Wiedereingliederung AOK in Deutschland

Die genaue Dauer des Wiedereingliederungsprozesses, der von AOK in Deutschland angeboten wird, ist in den bereitgestellten Informationen nicht explizit erwähnt. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Der Wiedereingliederungsprozess ist ein Programm, das dazu dient, Menschen nach einer längeren Krankschreibung schrittweise wieder in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Das Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu verbessern und langfristige Ausfallzeiten zu reduzieren. Für die genaue Zeitdauer des Prozesses ist es wichtig, mit Ihrem behandelnden Arzt und der AOK in Kontakt zu treten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängen kann.

Mögliche Verzögerungen können auftreten, wenn der Prozess nicht sorgfältig geplant wird oder wenn es Komplikationen bei der Gesundung gibt. Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig mit Ihrem Arzt kommunizieren und eventuelle Probleme oder Verzögerungen frühzeitig besprechen. Die AOK kann Ihnen dabei helfen, individuelle Lösungen zu finden und den Wiedereingliederungsprozess entsprechend anzupassen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Wiedereingliederung zu gewährleisten, gibt es einige Tipps, die Sie beachten können. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über den geplanten Zeitraum der Wiedereingliederung, damit dieser entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Klären Sie auch, welche Unterstützung Sie von Ihrem Arbeitgeber erwarten können, zum Beispiel flexible Arbeitszeiten oder Anpassungen am Arbeitsplatz. Zudem ist es wichtig, sich selbst ausreichend Zeit für die Genesung zu geben und nicht zu früh wieder vollständig in den Arbeitsalltag einzusteigen.

Rechte und Pflichten bei der Wiedereingliederung AOK

Die Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder Verletzung ist ein wichtiger Prozess, der arbeitsfähigen Beschäftigten dabei hilft, wieder in den Beruf zurückzukehren. Es gibt einige Rechte und Pflichten, die dabei beachtet werden müssen.

Rechte der Beschäftigten:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit 2004 verpflichtet, Beschäftigten nach einer Krankheit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig.
  • Im Rahmen des BEM haben Beschäftigte das Recht auf vertrauensbildende Gespräche mit ihrer Führungskraft, um über die Ziele und den Ablauf der Wiedereingliederung zu sprechen.
  • Der Beschäftigte hat das Recht auf Unterstützung bei der Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit und der Vermeidung von Belastungen am Arbeitsplatz.
  • Bei der Wiedereingliederung kann das Hamburger Modell der stufenweisen Wiedereingliederung (StW) genutzt werden, bei dem die Arbeitszeit schrittweise erhöht wird und angepasste Aufgaben im Betrieb ausgeführt werden.

Pflichten der Beschäftigten:

  • Beschäftigte sind verpflichtet, aktiv am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilzunehmen, falls ihnen dies angeboten wird.
  • Sie sollten ihre Bedenken und Wünsche bezüglich der Wiedereingliederung offen mit ihrem Arbeitgeber besprechen und nach Lösungen suchen.
  • Nach einer längeren Erkrankung müssen Beschäftigte ihre Belastbarkeit möglicherweise neu einschätzen und dies ihrem Arbeitgeber mitteilen.
  • Es besteht keine Anspruch auf die vorherige Position, der Arbeitgeber kann bei der Wiedereingliederung einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.
  • Die Arbeitszeiten bei der Wiedereingliederung werden in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt, daher ist die Mitarbeit und Kooperation des Beschäftigten wichtig.

Die Wiedereingliederung nach einer Krankheit erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Indem die Rechte und Pflichten beider Seiten respektiert werden, kann eine erfolgreiche und nachhaltige Wiedereingliederung erreicht werden.

Wie beantrage ich die Wiedereingliederung bei der AOK in Deutschland?

Um eine Wiedereingliederung bei der AOK in Deutschland zu beantragen, müssen Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten mehr als 42 Tage abwesend sind. Die gesetzliche Grundlage für diese Verpflichtung ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Die Verpflichtung gilt für alle Mitarbeiter, einschließlich Teilzeitmitarbeiter, Führungskräfte, Zeitarbeiter und Auszubildende. Die Initiative für das BEM muss vom Arbeitgeber ausgehen, unabhängig von der Größe des Unternehmens.

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Obwohl Arbeitgeber keine Strafen für die Nichterfüllung dieser Verpflichtung drohen, kann das Fehlen eines BEM Nachteile haben, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht gebracht wird. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass allein ein Rückkehrgespräch nicht den Anforderungen eines BEM entspricht. Die Teilnahme am BEM ist jedoch für Mitarbeiter freiwillig, und eine Verweigerung der Teilnahme sollte nicht zu ihrem Nachteil sein.

Mit der Umsetzung des BEM können Unternehmen sowohl kostentransparent als auch für die Interessen ihrer Mitarbeiter sorgen. Die Ziele des BEM umfassen die Verhinderung weiterer Erkrankungen und die langfristige Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber verwaltet und dokumentiert den Wiedereingliederungsprozess.

Laut dem Sozialgesetzbuch nehmen neben dem betroffenen Mitarbeiter auch folgende Parteien am BEM-Prozess teil:

  • Der Arbeitgeber oder der Inklusionsbeauftragte
  • Ein Mitglied des Betriebsrats oder Personalrats
  • Im Falle von schwerbehinderten Mitarbeitern der Schwerbehindertenvertreter und das Integrationsamt
  • Der Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit, falls erforderlich
  • Rehabilitationsanbieter wie die Unfallversicherung, Krankenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit, falls Teilnahmeservices oder begleitende Unterstützung im Arbeitsleben erforderlich sind

Der betroffene Mitarbeiter kann die Einbeziehung einzelner Akteure, einschließlich des Betriebsrats, ablehnen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gesondert über die Ablehnung informieren.

In dem BEM-Gespräch prüfen und reduzieren Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz. Zum Beispiel können Arbeitszeiten reduziert werden.

Wenn Mitarbeiter sich soweit erholt haben, dass sie zumindest teilweise wieder ihre früheren Tätigkeiten aufnehmen können, wird häufig das sogenannte Hamburger Modell zur Wiedereingliederung gewählt. Es sieht eine schrittweise Wiederaufnahme der Arbeit vor und ist in § 44 SGB IX geregelt. Voraussetzung ist, dass am Ende des BEM eine volle Leistungsfähigkeit wieder möglich ist und der Arzt die Maßnahme unterstützt. Unter ärztlicher Aufsicht wird die Arbeitsbelastung in empfohlenen Zeiträumen und Schritten allmählich wieder eingeführt, bis zur Wiederherstellung der ursprünglichen Arbeitsbelastung. Während dieser Zeit gelten betroffene Mitarbeiter weiterhin als arbeitsunfähig und erhalten Krankheits- oder Übergangsgeld.

Unterstützung der AOK bei der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern

Die AOK bietet verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Programme, um Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall zu unterstützen. Eine dieser Maßnahmen ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Seit 2004 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten nach einer Krankheit das BEM anzubieten. Das BEM dient dazu, die Beschäftigten wieder in den Betrieb und das Arbeitsleben einzufinden und zukünftige Ausfälle zu vermeiden. Hierbei setzen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, um gemeinsam nach Lösungen für die Wiedereingliederung zu suchen. Je nach Bedarf können auch weitere Personen oder Stellen, wie z.B. der Betriebs- oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, das Integrationsamt oder der Betriebs- oder Personalarzt hinzugezogen werden.

Ein weiteres unterstützendes Programm ist die Stufenweise Wiedereingliederung (StW), auch bekannt als Hamburger Modell. Bei der Stufenweisen Wiedereingliederung nimmt der Beschäftigte seine Tätigkeit in mehreren Stufen wieder auf und erhöht langsam seine Arbeitszeit. Dies ermöglicht eine sukzessive Anpassung an die Arbeitsbelastung und verhindert eine Überforderung des Arbeitnehmers. Sowohl das Betriebliche Eingliederungsmanagement als auch die Stufenweise Wiedereingliederung sind freiwillig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die AOK unterstützt Arbeitgeber zudem dabei, den richtigen Arbeitsplatz für die wiedereingegliederten Mitarbeiter zu finden. Der Arbeitsplatz kann dabei entsprechend den Fähigkeiten und Qualifikationen des Arbeitnehmers angepasst werden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist es wichtig zu beachten, dass diese nur dann möglich ist, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich wegfallen würde. Solange der Beschäftigte anderweitig weiterbeschäftigt oder an einen anderen Arbeitsort versetzt werden kann, ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam. Die genauen Arbeitszeiten während der Wiedereingliederung werden in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.

Die AOK stellt somit verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung, um Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall zu begleiten. Diese Programme dienen dazu, den Beschäftigten dabei zu helfen, langsam wieder in den Arbeitsalltag zurückzufinden und ihre Arbeitsbelastung schrittweise zu steigern. Arbeitgeber haben dabei ein Interesse daran, qualifizierte Mitarbeiter entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen. Durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Stufenweise Wiedereingliederung wird eine erfolgreiche Wiedereingliederung erleichtert und Arbeitsausfälle können vermieden werden.

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