Wohneigentum ist in Deutschland ein großer Traum vieler Menschen. Sobald dieser Traum wahr wird, können jedoch die finanziellen Lasten schwer wiegen. Glücklicherweise gibt es Hilfen wie den Lastenzuschuss, eine spezielle Form des Wohngeldes, die auch an Eigentümer von Immobilien fließen kann. Dies gilt insbesondere, wenn diese ihre Immobilie selbst bewohnen und sie für eigene Wohnzwecke nutzen. Ziel des Lastenzuschusses ist es, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.
Um in den Genuss des Lastenzuschusses zu kommen, gibt es bestimmte Auflagen. Der Zuschuss wird dann gewährt, wenn die Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Antragstellers überschreiten. Die genauen Kriterien für die Höhe des Zuschusses sind vielseitig. Hier spielen Aspekte wie die Anzahl der Familienmitglieder, das Gesamteinkommen und die Belastungen durch das Wohneigentum eine entscheidende Rolle.
Zu den sogenannten zuschussfähigen Belastungen zählen beispielsweise Aufwendungen wie Kreditzinsen, Tilgungsraten, Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungsbeträge und Verwaltungskosten. Wer in Deutschland Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beziehen möchte, muss diesen beim zuständigen Wohngeldamt beantragen. In der Regel läuft die Gewährung über die Dauer von einem Jahr, wonach eine erneute Prüfung des Bedarfs stattfindet.
Anspruchsberechtigung für den Lastenzuschuss
Bevor man den Weg zum Amt antritt, sollte geklärt werden, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist. Der Lastenzuschuss steht grundsätzlich Eigentümern zur Verfügung, die Ihre Immobilie selbst bewohnen und nicht ausreichend Einkommen haben, um die Kreditraten zu stemmen. Ein Vermieten der Immobilie schließt den Anspruch auf den Lastenzuschuss demnach aus.
Zu den anspruchsberechtigten Personengruppen zählen:
- Eigentümer von Eigentumswohnungen
- Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung selbst bewohnt wird
- Eigentümer von Kleinsiedlungen und Erbbauberechtigte
- Inhaber von besonderen Wohnrechten, wie Dauerwohnrechte oder Nießbrauchrechte
Auch sind bestimmte Personengruppen ausgeschlossen, etwa diejenigen, die bereits andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Ausbildungsleistungen wie BAföG beziehen. Der Lastenzuschuss zielt darauf ab, diese Hilfe für diejenigen zur Verfügung zu stellen, die durch ihre Wohnkosten unverhältnismäßig stark belastet sind, ohne dass sie andere soziale Unterstützungsleistungen erhalten.
Berechnung des Lastenzuschusses
Die Höhe des Lastenzuschusses wirft oft Fragen auf. Wie wird sie berechnet? Hier geht es um die Differenz zwischen den anerkannten Belastungen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu werden alle umlegbaren Kosten des Wohneigentums ebenso miteinbezogen wie das Einkommen des Haushalts und die Zahl der dort lebenden Personen.
Die Höhe hängt also ab von:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- dem Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen und
- den zuschussfähigen Belastungen.
Interessenten sollten unbedingt bedenken, dass es sich um einen komplexen Berechnungsvorgang handelt, der personen- und immobilienspezifisch ist.
Welche Kosten werden berücksichtigt?
Der Lastenzuschuss erstreckt sich auf zahlreiche Bereiche und ist für Immobilieneigentümer gedacht, die finanzielle Hilfestellung bei verschiedenen Arten von aufkommenden Kosten brauchen. Er deckt nicht nur die gängigen Ausgaben wie Zins und Tilgung von Krediten ab, sondern kann auch bei anderen Kosten wie etwa Instandhaltungsarbeiten oder Verwaltungskosten helfen.
Eine Auflistung der abgedeckten Kosten:
- Kreditzinsen und Tilgungen,
- Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten,
- Grundsteuer und andere Grundbesitzabgaben,
- Versicherungsbeiträge,
- bestimmte Heizkosten,
- Verwaltungsgebühren.
Es bleibt zu betonen, dass nicht jeder Eigentümer Anspruch auf den Lastenzuschuss hat. Die Bestimmungen unterscheiden sich nach Land und die Antragsverfahren können variieren. Eine gründliche Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des eigenen Bundeslands ist daher unabdingbar.
Antragstellung für den Lastenzuschuss
Um den Lastenzuschuss beantragen zu können, gilt es, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu befolgen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Anspruchsberechtigung vorliegt und welche Kosten anrechenbar sind. Auch die genauen Einkommensgrenzen, die sich nach der sogenannten Mietstufe richten, müssen beachtet werden. Ist all dies geklärt, kann der Antrag beim Wohngeldamt gestellt werden.
Der Lastenzuschuss ist nicht zeitlich unbegrenzt, er wird maximal für ein Jahr bewilligt. Danach steht eine erneute Bedarfsprüfung an. Die vollständigen Informationen zur Berechnung des Lastenzuschusses können im Bereich “Wohnkosten” gefunden werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung des Lastenzuschusses werden diverse Dokumente und Nachweise benötigt. Dazu gehören der Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss und gegebenenfalls ergänzende Formulare sowie Verdienstbescheinigungen und Informationen über Kreditverhältnisse. Wichtig ist, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Ein Blick in die jeweiligen Verwaltungsvorschriften gibt Aufschluss.
Dauer bis zur Bewilligung
Die Frage nach der Dauer bis zur Bewilligung des Lastenzuschusses lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Bearbeitung individuell unterschiedlich ist. Wichtig ist, dass Anträge korrekt und vollständig eingereicht werden und rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfrist von zwölf Monaten eine Fortzahlung beantragt wird.
Es ist empfehlenswert, ständig den Stand der Antragsbearbeitung im Auge zu behalten und bei etwaigen Verzögerungen nachzuhaken. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.
Alternative Unterstützungsangebote
In Deutschland gibt es für Geringverdiener neben dem Lastenzuschuss weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung. Dazu zählen das Wohngeld und eventuelle Zuschüsse zur Krankenversicherung. Wichtig ist es, sich gut zu informieren und alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um in schwierigen finanziellen Phasen Unterstützung zu erhalten.