Zwar mag der Begriff Maklerprovision kryptisch erscheinen, aber seine Bedeutung ist im Immobilienbereich von grundlegender Wichtigkeit. Verständlich ausgedrückt, reflektiert die Maklerprovision die Kosten, die ein Immobilienmakler für sein professionelles Können und seine Dienstleistungen in Rechnung stellt. Die Palette zun Dienstleistungen umfasst unter anderem die Suche nach geeigneten Käufern oder Mietern, die Koordination von Immobilienbesichtigungen, die Durchführung von Vertragsverhandlungen und die Unterstützung im gesamten Kauf- oder Mietprozess.
Seit dem 23. Dezember 2020 hat sich in Deutschland die Handhabung der Maklerprovision geändert. Durch eine Neuregelung wird sie nun beim Immobilienverkauf zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Interessanterweise findet diese Aufteilung insbesondere in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Hessen statt. In anderen Bundesländern ist eine ähnliche Teilung ebenso üblich, wobei die exakte Höhe der Maklerprovision jedoch einer freien Verhandlung unterliegt und variiert.
Es ist zu beobachten, dass besonders in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg der Käufer in der Regel als Alleinzahler der Maklerprovision fungiert. Dagegen ist es in anderen Bundesländern üblicher, dass Verkäufer und Käufer die Maklerprovision gemeinsam tragen. Es existieren jedoch Ausnahmen und regionalspezifische Gegebenheiten, die beim Immobilienhandel berücksichtigt werden müssen.
Im Bereich der Vermietung, wird seit dem 1. Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip verfolgt. Dabei übernimmt üblicherweise der Vermieter, als Auftraggeber des Maklers, die anfallende Provision. Eine Ausnahme von dieser Regel ist in den zuvor genannten Bundesländern zu beobachten, in denen stattdessen eine Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer erwartet wird. Ziel dieser Regelungen ist eine gerechte Verteilung der Provision, die beide Parteien – Verkäufer wie Käufer – angemessen zur Verantwortung zieht.
Die Höhe der Maklerprovision in Deutschland
Wenn es um die Höhe der Maklerprovision geht, stößt man auf eine Vielfalt frei verhandelbarer Optionen. Seit der gesetzlichen Neuregulierung am 23. Dezember 2020 steht fest, dass die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird, wobei sie ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung der Immobilie durch den Makler fällig wird. Wichtig zu betonen ist: Die genaue Höhe der Maklerprovision ist nicht in den Informationen vorgegeben und somit Gegenstand individueller Abmachungen.
Maklerprovisionen sind essenzielle Einnahmequellen für Makler. Vor der Neuregelung lag die vollumfängliche Verantwortung für die Bezahlung der Provision beim Verkäufer. Seit Dezember 2020 jedoch wird eine gerechtere Lastenverteilung durch die geteilte Verantwortung von Verkäufer und Käufer praktiziert, wobei Details der Aufteilung verhandelbar bleiben.
Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben für die Höhe der Maklerprovision in Deutschland. Die Kosten hängen von diversen Faktoren ab, etwa von der Art der immobilie, dem Verkaufspreis und den Marktbedingungen. In der Regel bewegen sich die Provisionssätze zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises, aber es gilt, regionale und fallabhängige Variationen zu beachten.
Tatsächlich gibt es regionale Unterschiede bei der Festlegung der Maklerprovisionen. Insbesondere in städtischen Ballungsräumen wie München oder Frankfurt am Main können die Kosten für Maklerdienstleistungen höher angesetzt sein als in ländlicheren Gegenden, begründet durch eine höhere Immobiliennachfrage.
Warum gibt es eine Maklerprovision?
Die Existenz einer Maklerprovision stellt die monetäre Anerkennung für die Dienstleistungen der Immobilienmakler dar. Nach §652 BGB hat der Makler bei Erfüllung bestimmter Bedingungen Anspruch auf eine Entlohnung. Diese erfolgsbasierte Regelung sorgt dafür, dass Makler ihre Provision aufgrund tatsächlich erbrachter Vermittlungsleistungen erhalten.
Der Makler wird nur bezahlt, wenn er den Verkauf einer Immobilie erfolgreich zu Ende führt. Daran lässt sich der Anreiz ablesen, der mit der Maklertätigkeit verknüpft ist – der Makler muss seine Fähigkeiten und sein Engagement voll und ganz einsetzen, um einen geeigneten Käufer zu finden und den Verkauf abzuwickeln.
Die Angemessenheit der Maklerprovision lässt sich aus verschiedenen Betrachtungswinkeln kritisch diskutieren. Aus Sicht des Verkäufers liegt der Nutzen klar auf der Hand: Der Makler bringt fachliches Know-how und Markterfahrung ein, um ein optimales Verkaufsergebnis zu gewährleisten. Für den Käufer hingegen ergeben sich gewisse Nachteile, vor allem in finanzieller Hinsicht und bezüglich der Wahlmöglichkeiten und Qualität des Maklerservices.
- Vorteile für den Verkäufer beinhalten den Zugriff auf Fachwissen und eine effiziente Verkaufsabwicklung.
- Nachteile für den Käufer manifestieren sich in zusätzlichen Kosten und eingeschränkten Wahlmöglichkeiten.
Es gilt zu beachten, dass rechtliche Bestimmungen je nach Bundesland und Art des Immobiliengeschäfts variieren können.
Berechnung der Maklerprovision in Deutschland
Die Basis für die Berechnung der Maklerprovision in Deutschland bildet § 652 BGB. Sobald durch Vermittlung des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, ist dieser zur Forderung einer Provision berechtigt. Die Höhe dieser kann, je nach Immobiliengeschäft, unterschiedlich ausfallen.
Im Falle einer Wohnungsvermietung ist die Maklercourtage gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten begrenzt. Beim Immobilienverkauf hingegen herrscht keine bundeseinheitliche Regelung vor; vielmehr orientieren sich viele Makler an marktüblichen Sätzen, die je nach Region variieren können.
Wer letztlich die Maklerprovision zu tragen hat, ist abhängig von der Art des Immobiliengeschäfts. Seit Juni 2015 muss beim Vermieten gemäß Bestellerprinzip der Auftraggeber des Maklers aufkommen. Bei Verkäufen sah es bis Dezember 2020 anders aus: Hier galt bis zur Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten keine einheitliche Regelung. Seitdem ist festgelegt, dass beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision tragen muss.
- § 652 BGB bildet die Grundlage für die Berechnung der Maklerprovision.
- Bei Vermietungen ist die Maklercourtage auf maximal zwei Nettokaltmieten beschränkt.
- Je nach Bundesland variieren die Provisionssätze beim Immobilienverkauf.
Ausnahmen von der Maklerprovision in Deutschland
Trotz neuer gesetzlicher Regelungen existieren Ausnahmen, bei denen die Maklerprovision abweicht oder gänzlich entfällt. Beispiele dafür sind private Vermietungen ohne Maklereinsatz, die Eigenvermarktung einer Immobilie durch den Verkäufer oder Angebote auf dem Immobilienmarkt, die explizit als “provisionsfrei” ausgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Dies sind lediglich Beispiele, die die vorhandenen Ausnahmen illustrieren. Vollständigkeit ist hier nicht gegeben.
Alternativen zur Maklerprovision in Deutschland
In Deutschland finden sich auch Wege, die um die Zahlung der Maklerprovision herumführen. Diese Gebühr, die normalerweise von Immobilienkäufern entrichtet wird, kann als belastend wahrgenommen werden. So kann die Immobiliensuche ohne professionelle Hilfe erfolgen oder über Käufermakler, die von Käufern bezahlt werden und so eine Provision umgehen. Online-Portale bieten zudem eine Plattform für provisionsfreie Angebote.
Bei der Nutzung von Alternativen zur Maklerprovision sollte betont werden, dass diese nicht in jeder Situation passend oder verfügbar sind und daher individuell zu betrachten sind.
Rechte und Pflichten bei der Maklerprovision in Deutschland
Seit dem 23.12.2020 sind die Rechte und Pflichten bei der Maklerprovision neu geregelt, um private Käufer von Wohnimmobilien finanziell zu entlasten. Verkäufer sind nun zumindest teilweise an der Zahlung der Maklerkosten beteiligt und Käufer dürfen maximal die Hälfte zahlen. Ist der Makler für beide Parteien tätig, muss er die Kosten fair aufteilen.
Das Gesetz begrenzt auch Vereinbarungen, die darauf abzielen, die Provision auf die andere Partei umzulegen. Es ist zudem hervorzuheben, dass dieses Gesetz nur für Verbraucher greift und nicht im gewerblichen Bereich.
Maklerprovision verhandeln in Deutschland
Die Verhandlung der Maklerprovision ist in Deutschland grundsätzlich möglich und nicht gesetzlich fixiert. Verschiedene Faktoren können in Verhandlungen mit einfließen, wie Konkurrenzangebote oder die Attraktivität des Verkaufsobjekts. Es lohnt sich, die aktuelle Provisionslandschaft im jeweiligen Bundesland zu erforschen, um realistische Verhandlungen zu führen. Wichtig ist, die vereinbarte Provisionshöhe schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
Entwicklung der Maklerprovision in Deutschland
Die Maklerprovision in Deutschland hat gerade im Hinblick auf das Bestellerprinzip und die Teilung der Kosten beim Immobilienverkauf Änderungen erfahren. Ab dem 23. Dezember 2020 wurde eine neue Regelung verabschiedet, die eine faire Aufteilung der Provision beim Immobilienverkauf fördert.
Es gibt verschiedene Provisionsvereinbarungen: Ein Makler kann einen Vertrag mit beiden Parteien abschließen oder eine Doppelprovision vereinbaren, auf deren Basis die Höhe der Provision festgelegt wird. Diese Freiheit bei der Gestaltung der Verträge spiegelt den individuellen und anpassungsfähigen Charakter der Maklerprovision in Deutschland wider.