Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss, der für Beamte und Beamtinnen in Deutschland gewährt wird, um die Kosten im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod abzudecken. Sie dient als soziale Absicherung und unterstützt den Beamten und seine Familie. Die genaue Höhe der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Bundesland und der Familiensituation ab.
Die Beihilfe wird in der Regel vom Dienstherrn, also dem Arbeitgeber des Beamten, gezahlt. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Kostenanteil, der als Beihilfebemessungssatz bezeichnet wird. Dieser Satz beträgt mindestens 50 Prozent, kann jedoch je nach Bundesland und Familiensituation variieren. Die Beihilfe deckt in der Regel 50 bis maximal 80 Prozent der Gesundheitskosten ab. Die restlichen Kosten können durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Beamte und ihre Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder sind beihilfeberechtigt. In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, zwischen der regulären Beihilfe und der pauschalen Beihilfe zu wählen. Die Beihilfe dient dazu, den Beamten und seine Familie finanziell zu entlasten und ihnen eine angemessene medizinische Versorgung zu ermöglichen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung für Beamte in Deutschland.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Deutschland?
Die folgenden Personen haben gemäß den bereitgestellten Informationen Anspruch auf Beihilfe in Deutschland:
- Beamte im aktiven Dienst und im Ruhestand.
- Witwen/Witwer, überlebende Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften und Waisen.
Die Berechnungsrate für die Beihilfe ist personenbezogen und überschreitet in der Regel nicht die tatsächlichen Ausgaben (berechtigte Kosten) in Verbindung mit Versicherungsleistungen und anderen Erstattungen (Höchstbetragsberechnung gemäß § 12 Absatz 6 BVO NRW) – auch als “100% – Grenze” bekannt. Es wird empfohlen zu überprüfen, ob Ihre Krankenversicherung abgestimmt werden muss, insbesondere nach dem Ruhestand, dem Ausschluss von Kindern oder der Geburt eines zweiten Kindes.
Bestimmte Versicherungspolicen wie Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld und andere Summenversicherungen bis zu 100 EUR pro Tag werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt (siehe § 12 Absatz 6 BVO NRW).
Es kann jedoch keine Beihilfe für Ausgaben im Zusammenhang mit Kindern, Personen in der Ehe oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften in folgenden Fällen gewährt werden (§ 2 BVO NRW):
- Das Einkommen der Person in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft überschreitet im Kalenderjahr vor Entstehung der Ausgaben 20.000 EUR. Dieses Einkommen umfasst die Summe aller Einkünfte (§ 2 Absatz 3 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG)). Der Betrag wird regelmäßig im gleichen Umfang wie der Rentenwert in der westlichen Region angepasst und auf den nächsten Euro aufgerundet. Die erste Anpassung erfolgt ab einer Rentenerhöhung in der westlichen Region im Kalenderjahr 2022 mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr. Daher beträgt die Summe der Einkünfte aus dem Jahr 2022 für Ausgaben im Jahr 2023 21.071 EUR (Rentenerhöhung in der westlichen Region zum 01.07.22 um 5,35 %).
- Die getrennte Person in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft hat keinen Unterhaltsanspruch gegenüber der anspruchsberechtigten Person.
- Ein Kind wird nicht mehr als anspruchsberechtigt für das Kindergeld gemäß dem Besoldungsgesetz betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass geschiedene Ehepartner nicht mehr als anspruchsberechtigte Personen betrachtet werden. Daher können Ausgaben nach rechtskräftiger Scheidung nicht berücksichtigt werden.
Zur weiteren Klärung wird empfohlen, sich an Ihre Beihilfestelle zu wenden.
Wie beantrage ich Beihilfe in Deutschland?
Beihilfe ist eine Unterstützung, die bestimmten Personen in Deutschland gewährt wird, insbesondere öffentlichen Bediensteten. Um Beihilfe zu beantragen, müssen Sie bestimmte Schritte befolgen. Hier ist eine ausführliche Erklärung des Antragsprozesses in chronologischer Reihenfolge, zusammen mit potenziellen Fallstricken und Dingen, auf die Sie achten sollten:
- Schritt 1: Füllen Sie die erforderlichen Formulare aus
Für den Erstantrag müssen Sie die Langversion des Formulars verwenden. Ihr Arbeitgeber (Dienstherr) wird Ihre grundlegenden Daten sammeln müssen, einschließlich Ihres Arbeitsplatzes, Familienstandes, ob Ihr Ehepartner ebenfalls anspruchsberechtigt ist, ob Sie Kinder haben und ob Sie Kindergeld für sie erhalten. Für spätere Anträge können Sie die Kurzversion des Formulars verwenden. Benachrichtigen Sie Ihre Krankenversicherung, wenn es Änderungen gibt, wie z.B. das Ende des Kindergeldes.
- Schritt 2: Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein
Sie müssen Kopien aller relevanten Rechnungen für die Kosten, die Sie geltend machen möchten, vorlegen. Wenn Sie eine Rückerstattung für verschreibungspflichtige Medikamente beantragen, stellen Sie sicher, dass diese eine Pharmazentralnummer (PZN) haben, um für Beihilfe berechtigt zu sein. Die PZN ist eine eindeutige Kennung für verschreibungspflichtige Medikamente, die in Apotheken erhältlich sind. Wenn Sie Krankenhauskosten geltend machen möchten, müssen Sie auch die Krankenhausrechnung, das Entlassungsschreiben und gegebenenfalls eine private Vereinbarung für zusätzliche Leistungen wie die Behandlung durch einen Chefarzt oder ein Einzel- oder Doppelzimmer einreichen.
- Schritt 3: Beachten Sie die Kostenbegrenzung
Beachten Sie die Kostenpauschale und ihre Auswirkungen. Dies ist der Betrag, den Sie selbst tragen müssen, bevor die Beihilfe greift.
- Schritt 4: Beachten Sie den Zeitpunkt der Antragstellung
Im Allgemeinen müssen Sie als Bundesbeamter oder Beamter einiger Bundesländer den Antrag innerhalb eines Jahres nach Anspruchsberechtigung stellen. Einige Bundesländer gewähren eine Frist von zwei Jahren. Private Krankenversicherungen können Prämienrückzahlungen für ein schadenfreies Jahr anbieten, es ist jedoch ratsam, bis zum Jahresende zu warten, um die Rechnungen einzureichen, insbesondere wenn sie aus dem Januar stammen. Unterschiedliche Regeln gelten für Abgabefristen, je nach Art der Leistung und ob bereits eine Zahlung eines Sozialversicherungsträgers erfolgt ist.
- Schritt 5: Rechte auf Einspruch
Wenn es Kürzungen bei den Leistungen aufgrund versäumter Fristen gibt, haben Sie das Recht auf Einspruch, wenn die Verzögerung nicht Ihre Schuld war. Als Beamter haben Sie auch das Recht auf Widerspruch, wenn Sie der Meinung sind, dass die Beihilfe-Rückerstattung nicht richtig berechnet wurde.
Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Details und Anforderungen für Beihilfeanträge je nach Bundesland variieren können. Es wird empfohlen, die offiziellen Richtlinien und Formulare zu konsultieren, die von Ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden bereitgestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung von Beihilfe in Deutschland?
Für die Beantragung von Beihilfe in Deutschland sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Hier ist eine detaillierte Liste der benötigten Unterlagen:
- Beihilfeantrag bei Krankheit und Geburt: Dieser Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden und dient zur Beantragung von krankheitsbedingten Aufwendungen.
- Anlage “Beihilfeberechtigte/r”: Diese Anlage muss vollständig ausgefüllt werden, insbesondere bei erstmaliger Beantragung von Beihilfe.
- Anlage “Ehegatte/in / Lebenspartner/in” und Anlage “Kind”: Falls Sie Aufwendungen für Familienangehörige geltend machen möchten, müssen Sie diese beiden Anlagen ausfüllen.
- Aktueller Versicherungsschein und eine Kopie der Ruhestandsverfügung: Diese Unterlagen dienen dem Nachweis Ihrer Versicherungs- und Ruhestandsbezüge.
- Bezügebescheinigung über die Versorgungsbezüge: Dieses Dokument gibt Auskunft über Ihre Bezüge.
- Nachweis des Einkommens der Ehegattin, des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners: Hierfür wird beispielsweise ein Steuerbescheid aus dem zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe benötigt.
- Gehaltsbescheinigung für Kinder: Diese Bescheinigung zeigt, dass Sie den Familienzuschlag für Ihr Kind/Ihre Kinder erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die geltend gemachten Aufwendungen einen Betrag von 200 Euro übersteigen müssen. Der Beihilfeantrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum gestellt werden. Sowohl schriftliche als auch elektronische Anträge werden akzeptiert. Es wird empfohlen, Belege als Zweitschriften oder Kopien einzureichen, da sie nach der Antragsbearbeitung vernichtet werden. Den richtigen Adressaten für den Beihilfeantrag finden Sie auf der entsprechenden Behördenseite.
Wie lange dauert es, bis Beihilfe in Deutschland bewilligt wird?
Die Bearbeitungszeit für die Bewilligung von Beihilfe in Deutschland variiert je nach Bundesland. Die Dauer kann zwischen 10,80 Tagen und 27,6 Tagen liegen. Es empfiehlt sich, die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Ihrem eigenen Bundesland zu erfragen. In einigen Fällen, insbesondere zu Stoßzeiten wie zum Jahresende oder nach Feiertagen, kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen betragen. Es ist wichtig zu beachten, dass Beamte medizinische Kosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen müssen und dann die Rechnungen zur Erstattung bei der Beihilfestelle einreichen müssen. Die Bearbeitung der eingereichten Rechnungen kann mehrere Wochen dauern, was je nach Rechnungsbetrag eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann. Um eine Vorauszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, mit Ihrem Arzt eine Zahlungsfrist von einem Monat zu vereinbaren.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen vor und nach Feiertagen tendenziell länger dauert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es ratsam, die Anträge frühzeitig einzureichen und gegebenenfalls mit Verzögerungen während dieser Zeiträume zu rechnen.
Insgesamt ist es wichtig, das Timing im Blick zu behalten und sich über die spezifischen Richtlinien und Verfahren in Ihrem Bundesland zu informieren. Indem Sie die durchschnittliche Bearbeitungszeit kennen und rechtzeitig handeln, können Sie den Bewilligungsprozess effizienter gestalten und finanzielle Belastungen minimieren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Beihilfe in Deutschland zu erhalten?
Um Beihilfe in Deutschland zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die spezifischen Informationen zu den einzelnen Themen:
Ärztliche und heilpraktische Behandlungen: Ambulante ärztliche und heilpraktische Behandlungen für Beamte und Beamtenanwärter sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie medizinisch notwendig und angemessen sind. Es gelten spezielle Regelungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Die Kosten für eine heilpraktische Behandlung sind bis zur Höhe vergleichbarer Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gerechtfertigt.
Honorarbemessungen: Honorarbemessungen werden ohne besondere Begründung als beihilfefähig anerkannt, wenn sie den 2,3-fachen Satz der GOÄ nicht überschreiten. Liegt eine Honorarbemessung über diesem Schwellenwert, muss die Ärztin/der Arzt dies ausreichend patientenbezogen begründen. Unter bestimmten engen Voraussetzungen können Honorarbemessungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz als beihilfefähig anerkannt werden.
Schutzimpfungen: Aufwendungen für Schutzimpfungen sind beihilfefähig, wenn sie von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden. Dies gilt zum Beispiel für Impfungen gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln, Hepatitis-B, Diphtherie, Tetanus und Grippe. Die Impfung gegen humane Papillomaviren der Typen HPV 16 und HPV 18 (Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs) ist für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren beihilfefähig.
Arzneimittel: Die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, sind grundsätzlich beihilfefähig, sofern sie nicht nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) von der Verordnung ausgeschlossen sind. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise die Zulassung in Deutschland, die Apothekenpflichtigkeit und die Anwendung als Therapiestandard bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel: Für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, kann Beihilfe gewährt werden, wenn der Arzt beziehungsweise Heilpraktiker bescheinigt, dass die Anwendung für bestimmte Indikationsgebiete als Therapiestandard gilt.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen auf dem Stand von 04/2014 sind und es ratsam ist, individuell bei der zuständigen Beihilfestelle nachzufragen, um aktuelle und spezifische Informationen zu erhalten.
Kann man Beihilfe in Deutschland online beantragen?
Ja, in Deutschland kann man die Beihilfe online beantragen. Das Bundesverwaltungsamt bietet die App “Beihilfe Bund” an, mit der Beihilfeberechtigte des Bundes ihre beihilfefähigen Kosten schnell und unkompliziert erstattet bekommen können. Mit der App können Rechnungsbelege mit dem Smartphone oder Tablet abfotografiert und direkt an die Beihilfestelle geschickt werden, ohne dass ein separater Antrag oder Belege in Papierform nachgereicht werden müssen. Die Nutzung der App bietet Vorteile wie das Wegfallen des Papierantrags, eine Beschleunigung des Verfahrens durch den direkten Versand der Belege an die Beihilfestelle, die Möglichkeit, den erfolgreichen Antrag direkt zu erkennen, das Einsparen von Portokosten und das Vermeiden von Kopien der Belege.
Detaillierte Anleitung zur Beantragung der Beihilfe online:
- Laden Sie die App “Beihilfe Bund” aus dem App Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android) herunter.
- Installieren Sie die App und folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung.
- Fügen Sie Ihre persönlichen Informationen und Beihilfeberechtigungsdetails hinzu.
- Fotografieren Sie Ihre Rechnungsbelege mit Ihrem Smartphone oder Tablet ab.
- Übermitteln Sie die Belege direkt an die Beihilfestelle über die App.
- Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags und die Erstattung der beihilfefähigen Kosten.
Potentielle Probleme, die auftreten können: Es ist möglich, dass bei der Nutzung der App technische Schwierigkeiten auftreten. Stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version der App installiert haben und über eine stabile Internetverbindung verfügen. Wenn Sie Probleme bei der Registrierung, Einreichung von Belegen oder bei der Erstattung haben, können Sie sich an den Kundensupport des Bundesverwaltungsamts wenden. Es ist ratsam, alle Belege gut aufzubewahren, falls es zu Unstimmigkeiten oder Nachfragen seitens der Beihilfestelle kommen sollte.
Mit der Möglichkeit, die Beihilfe in Deutschland online zu beantragen, wird der Prozess der Erstattung von beihilfefähigen Kosten einfacher und bequemer. Nutzen Sie die App “Beihilfe Bund”, um Zeit und Aufwand zu sparen und erhalten Sie Ihre Erstattungen direkt auf Ihrem Smartphone oder Tablet.
Welche Leistungen werden von der Beihilfe in Deutschland nicht abgedeckt?
Die Beihilfe in Deutschland deckt bestimmte Leistungen nicht ab. Hier ist eine Liste der nicht abgedeckten Leistungen:
- Künstliche Befruchtung: Die Kosten für künstliche Befruchtung werden nicht von der Beihilfe übernommen. Dies umfasst Behandlungen wie In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), die oft mit hohen Kosten verbunden sind.
- Kuren & Rehabilitationen: Die Beihilfe deckt keine Kosten für Kuren und Rehabilitationen ab. Dies betrifft zum Beispiel medizinische Maßnahmen zur Erholung nach einer Krankheit, Verletzung oder Operation.
- Leistungen bei Unfall: Kosten, die durch einen Unfall verursacht werden, werden nicht von der Beihilfe übernommen. Dies schließt Unfallbehandlungen, Rehabilitationsprogramme und Langzeitpflege ein.
- Leistungen im Ausland: Die Beihilfe erstattet in der Regel nur Leistungen, die in Deutschland erbracht werden. Behandlungen im Ausland, wie zum Beispiel eine Operation oder medizinische Versorgung während eines Urlaubs, sind normalerweise nicht abgedeckt.
- Sterbehilfe: Die Beihilfe deckt keine Kosten für Sterbehilfe ab. Dies umfasst Assistenz zur Selbsttötung oder andere Formen der aktiven Sterbehilfe.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen im Jahr 2014 veröffentlicht wurden und sich die Regelungen möglicherweise geändert haben könnten. Es wird daher empfohlen, bei der zuständigen Beihilfestelle nachzufragen, um aktuelle Informationen zu erhalten.