Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ermöglicht den Eltern, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen, insbesondere wenn sie nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Das Elterngeld schafft einen Ausgleich für das Einkommensdefizit und hilft dabei, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern vor der Geburt bereits ein Einkommen hatten oder nicht.
Es gibt drei verschiedene Varianten des Elterngelds: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können miteinander kombiniert werden, je nach individueller Lebenssituation und Präferenzen der Eltern. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach gewissen Kriterien und der gewählten Variante. Es ist wichtig zu beachten, dass seit dem 1. September 2021 neue und verbesserte Regelungen beim Elterngeld gelten. Diese beinhalten unter anderem mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Monate für Frühchen und weniger bürokratische Anforderungen.
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten “Progressionsvorbehalt”. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung des zu zahlenden Steuersatzes berücksichtigt wird. Es muss in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn man bisher noch keine Steuererklärung abgegeben hat, ist man verpflichtet, dies für den Zeitraum des Elterngeldbezugs zu tun.
Voraussetzungen für Elterngeld in Deutschland
Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die ihnen ermöglicht, ihr Kind aufzuziehen und zu betreuen. Es steht allen Müttern und Vätern zur Verfügung. Während des Bezugs von Elterngeld können Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist auch möglich, gar nicht erwerbstätig zu sein. Ein Studium oder eine Ausbildung muss nicht unterbrochen werden, um Elterngeld zu erhalten. Elterngeld kann entweder individuell oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil beantragt werden.
Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das Basiselterngeld kann für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten und bis zu zwölf Monaten im Leben des Kindes beantragt werden, wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, können sie insgesamt 14 Monate erhalten. Wird das Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren, kann Elterngeld für einen längeren Zeitraum, bis zu 18 Monate, bezogen werden. Die Monate des Elterngeldes können frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Das Basiselterngeld kann zusammen, nacheinander oder abwechselnd bezogen werden. Die zusätzlichen zwei Monate können auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden.
Das Basiselterngeld variiert je nach Einkommen vor der Geburt des Kindes von 300 bis 1800 Euro pro Monat. In der Regel beträgt es 65% des Nettoeinkommens. Eltern mit geringem Einkommen können bis zu 100% ihres Nettoeinkommens erhalten. Wenn der Elternteil neben dem Elterngeld in Teilzeit beschäftigt ist, wirkt sich dies auf die Höhe des Elterngeldes aus. Das Einkommen nach der Geburt wird berücksichtigt. Liegt kein Einkommen vor der Geburt vor, kann der Mindestbetrag erhalten werden. Wenn der Elternteil noch weitere kleine Kinder oder Zwillinge hat, können höhere Beträge bezogen werden.
Das ElterngeldPlus kann die Bezugsdauer des Elterngeldes verlängern. Das ElterngeldPlus steht doppelt so lange wie das Basiselterngeld zur Verfügung. Wenn der Elternteil nach der Geburt nicht erwerbstätig ist, beträgt das ElterngeldPlus die Hälfte des Betrags des Basiselterngeldes. Wenn der Elternteil nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, kann das ElterngeldPlus vorteilhafter sein, da es über einen längeren Zeitraum in ähnlicher oder fast gleicher Höhe wie das Basiselterngeld bezogen werden kann. Dies ermöglicht den Bezug eines höheren Elterngeldes als bei einer Teilzeitarbeit mit Basiselterngeld.
Elterngeld beantragen – Anleitung und erforderliche Unterlagen
Um Elterngeld zu beantragen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen:
1. Geburtsurkunde des Kindes: Legen Sie die Original-Geburtsurkunde vor oder eine Geburtsbescheinigung, falls Sie das Original noch nicht haben.
2. Bei Sonderregelungen für Frühgeborene: Eine Kopie des ärztlichen Bescheinigung oder der Bescheinigung einer Hebamme oder Entbindungspflegerin, in der der voraussichtliche Geburtstermin angegeben ist.
3. Bei Mutterschaftsgeld: Eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, die das Mutterschaftsgeld bestätigt.
4. Bei Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld: Nachweise über diesen Zuschuss, wie Gehaltsabrechnungen oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
5. Nachweise über Ihr Einkommen:
- Kopien von Gehaltsabrechnungen oder Lohnzetteln.
- Arbeitgeberbescheinigung.
- Kopie des Steuerbescheids für Selbstständige.
In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Wenn Sie die Online-Anwendung verwenden, wird automatisch eine Liste aller benötigten Unterlagen erstellt.
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie Einkommensnachweise gemäß spezifischer Richtlinien vorlegen. Für Selbstständige mit einem Durchschnittseinkommen von weniger als 35 € pro Monat sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
Wenn Sie neben dem Elterngeld andere Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen erhalten, müssen Sie die Behörden darüber informieren und Kopien von Gehaltsabrechnungen oder eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen.
Für das Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes legen Sie den Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt vor. Wenn Sie diesen Bescheid noch nicht haben, können Sie andere Dokumente wie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, eine Bilanz oder den Steuerbescheid des Vorjahres vorlegen. Der fehlende Steuerbescheid muss jedoch später für die vorläufige Zahlung des Elterngeldes nachgereicht werden.
Für das Einkommen nach der Geburt Ihres Kindes legen Sie eine Prognose Ihres erwarteten Gewinns oder Verlusts vor, wie zum Beispiel eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Bestätigung von Ihrem Steuerberater.
Sie können Ihre Anträge auf Elterngeld und andere damit verbundene Leistungen gleichzeitig oder getrennt einreichen. Es wird jedoch empfohlen, dies rechtzeitig zu tun. Änderungen am Elterngeldantrag können vor Beginn der jeweiligen Monate vorgenommen werden, wobei es einige Einschränkungen für rückwirkende Änderungen gibt.
Beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohinformationen basieren und möglicherweise nicht alle möglichen Szenarien abdecken. Es ist ratsam, offizielle Quellen oder relevante Behörden für detaillierte und aktuelle Informationen zu konsultieren.
Elterngeld Berechnung – Wie viel bekomme ich und wie lange?
Das Elterngeld-Netto wird von der Elterngeldstelle auf Basis Ihres Bruttoeinkommens berechnet. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, das von Ihrem tatsächlichen Nettogehalt, das auf Ihrer Gehaltsabrechnung angegeben ist, abweichen kann. Um das Elterngeld-Netto zu berechnen, sind folgende Informationen relevant:
- Leistungen, die als Ersatz für Ihr Einkommen dienen, wie z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
- Das Elterngeld-Netto wird wie folgt berechnet:
1. Ihr Gesamtbruttoeinkommen im Bezugszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben, wird eine Pauschale für Werbungskosten, bekannt als Arbeitnehmer-Pauschbetrag, abgezogen. Dies beträgt derzeit 1.230 Euro pro Jahr oder 102,50 Euro pro Monat, was zu einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen führt.
2. Von diesem Betrag werden pauschale Steuern abgezogen.
3. Ebenfalls werden pauschale Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Das Ergebnis ist das Elterngeld-Netto mit einer maximalen Berücksichtigung von 2.770 Euro.
Für Steuerabzüge werden pauschale Abzüge für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls zutreffend) gemacht. Diese Abzüge gelten nur für den steuerpflichtigen Einkommensanteil. Wenn Sie zum Beispiel einen Minijob haben, zahlen Sie in der Regel keine Steuern auf Ihr Einkommen aus dem Minijob. Stattdessen zahlt Ihr Arbeitgeber Steuern auf dieses Einkommen. In diesem Fall werden bei der Berechnung des Elterngeldes keine Steuern abgezogen.
Für Sozialversicherungsbeiträge werden folgende Beträge von Ihrem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen abgezogen:
- 9% für Kranken- und Pflegeversicherung
- 10% für Rentenversicherung
- 2% für Arbeitslosenversicherung
Diese Abzüge gelten nur, wenn Sie zur Beitragspflicht in der jeweiligen Versicherung verpflichtet waren. Zum Beispiel werden für die Kranken- und Pflegeversicherung keine Abzüge gemacht, wenn Sie freiwillig versichert oder privat versichert sind. Die pauschalen 10% für die Rentenversicherung werden auch abgezogen, wenn Sie Beiträge zu einer beruflichen Altersvorsorge zahlen mussten.
Es sei zu beachten, dass die Dauer des Elterngeldes in den bereitgestellten Informationen nicht behandelt wird.
Unterschiede zwischen Elterngeld Plus und Basiselterngeld
Das Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes, die es Eltern ermöglicht, länger Elterngeld zu beziehen und gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten. Im Gegensatz zum Basiselterngeld, das für maximal 12 Monate gezahlt wird, kann Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate beantragt werden.Der Hauptunterschied liegt in der Dauer des Bezugszeitraums: Beim Basiselterngeld beträgt dieser maximal 12 Monate, während das Elterngeld Plus auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann.Weiterhin beträgt die Höhe des Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Basiselterngeldes. Es kann flexibel mit dem Basiselterngeld kombiniert werden, um den Bezugszeitraum zu verlängern.Um Elterngeld Plus beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören ein Wohnsitz in Deutschland, die Selbstbetreuung des Kindes nach der Geburt, das Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt und eine wöchentliche Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 32 Stunden.
Elterngeld und Elternzeit – wie funktioniert das Zusammenspiel?
Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Leistungen, die Eltern in Deutschland in Anspruch nehmen können, um sich um ihr Kind zu kümmern. Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, eine Pause von der Arbeit zu nehmen und sich voll und ganz um ihr Kind zu kümmern. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen. Elternzeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem deutschen Arbeitsvertrag beantragt werden, unabhängig von der Art des Vertrags (Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet usw.). Auch Auszubildende haben Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Studierende, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbstständige und Erwerbslose haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Wenn beide Elternteile berufstätig sind und mit dem Kind in einem Haushalt leben, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen. Elternzeit steht nur berufstätigen Müttern und Vätern zu, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen.
Elterngeld hingegen ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Eltern während der Elternzeit erhalten können. Während der Elternzeit erhalten Eltern keinen Lohn vom Arbeitgeber. Das Elterngeld dient als Ausgleich, falls sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Das Elterngeld kann von deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern, EU-Bürgerinnen und -bürgern sowie Bürgerinnen und Bürgern aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beantragt werden, die in Deutschland wohnen und arbeiten. Auch Staatsbürgerinnen und -bürger anderer Länder können Elterngeld beantragen, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben, der ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Studierende und Auszubildende erhalten kein Elterngeld.
Wenn es um das Zusammenspiel von Elterngeld und Elternzeit geht, ist es wichtig zu wissen, dass Elterngeld während der Elternzeit gezahlt wird. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem bisherigen Einkommen der Eltern und beträgt in der Regel 67% des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des ElterngeldPlus, bei dem die Zahlung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden kann, jedoch mit einem niedrigeren Prozentsatz. Das genaue Zusammenspiel von Elterngeld und Elternzeit kann individuell verschieden sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Elternzeit und dem Einkommen der Eltern.
Um weitere Informationen zur Dauer der Elternzeit, den Anmeldefristen und dem Kündigungsschutz während der Elternzeit zu erhalten, können Sie die Website familienportal.de besuchen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus.
Elterngeld bei Zwillingen / Mehrlingsgeburten – Was ist zu beachten?
Für Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen gelten besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung. Beim Elterngeld erhalten Eltern von Mehrlingen nur einmal Elterngeld, jedoch mit einem Mehrlings-Zuschlag, der sich mit der Anzahl der Mehrlinge erhöht. Bei Zwillingen beträgt der Zuschlag entweder 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus. Bei Drillingen beträgt der Zuschlag das Doppelte und bei Vierlingen das Dreifache.
Das Elterngeld wird bei verschiedenen Sozialleistungen wie Wohngeld, BAföG und einkommensabhängigen Kita-Beiträgen als Einkommen behandelt und auf die Sozialleistung angerechnet.
Die Elternzeit kann für jedes Kind genommen werden, und die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und verlängert sich nach der Geburt automatisch um weitere 4 Wochen.
- Es gibt auch verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag, wie Frühe Hilfen,
- Unterstützung für Frühgeburten
- und die Möglichkeit, eine Kur oder eine Haushaltshilfe zu beantragen.
These considerations and benefits are crucial for parents of twins or multiple births. Knowing the specific rules and support available ensures that parents can make informed decisions regarding parental leave and financial assistance. The additional support provided through the multiple birth supplement helps ease the financial burden that comes with raising multiple children at once. However, it’s important to note that the Elterngeld received may be considered as income and could potentially affect eligibility for other social benefits such as housing assistance, student grants, or income-dependent childcare fees.
Additionally, parents have the flexibility to take parental leave for each child individually. The mother’s statutory maternity leave period begins six weeks before the expected due date and automatically extends for another four weeks after giving birth. This gives parents the necessary time to care for and bond with each child. Moreover, various support services are available to assist parents in their daily lives. These include early assistance programs, support for premature births, and the possibility of applying for a medical rehab program or household help.
Elterngeld für Selbstständige – Beantragung und Voraussetzungen
Die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige ist im Vergleich zu Eltern mit nichtselbstständigen Einkünften wesentlich komplizierter und umfangreicher. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz hält für selbstständige Eltern einige Fallstricke, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten bereit. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Antragstellung von einem Experten beraten zu lassen.
Der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung bei Selbstständigen ist in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Hierbei werden alle Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit berücksichtigt, falls der Selbstständige Mischeinkünfte hat.
Während des Elterngeldbezugs dürfen selbstständige Eltern weiterhin arbeiten und verdienen, jedoch nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden. Das durch die Erwerbstätigkeit verdiente Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Es ist auch möglich, den Bezugszeitraum für das Elterngeld zu unterbrechen oder bestimmte Lebensmonate bei der Antragstellung auszusparen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Informationen eine Zusammenfassung darstellen und möglicherweise nicht alle Details abdecken. Für spezifische Fälle wird empfohlen, offizielle Quellen zu konsultieren oder professionellen Rat einzuholen.
Elterngeld und Steuern – Was muss ich beachten?
Das Elterngeld ist eine Transferzahlung vom Staat, die nach der Geburt eines Kindes gezahlt wird, um den finanziellen Ausfall eines Elternteils abzumildern. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt und ist steuerfrei.Die Höhe des Elterngelds hängt vom durchschnittlichen Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt ab, mit einem Mindestbetrag von 300 Euro und einem Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Bei Geringverdienern steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent an, während bei Nettoeinkommen über 1.200 Euro die Ersatzrate auf 65 Prozent sinkt.Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Elterngelds, und es wird empfohlen, vor der Geburt in die steuerlich günstigere Steuerklasse III zu wechseln. Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es auf alle anderen Einkommen der Familie angerechnet wird und dadurch der Steuersatz steigt.Geplante Änderungen beim Elterngeld sehen vor, dass Eltern mit hohen Einkommen zukünftig kein Anrecht mehr auf Elterngeld haben sollen. Es wird wichtig sein, diese Änderungen im Blick zu behalten und ihre Auswirkungen auf die steuerliche Situation zu beachten.