Die Fernablesung der Heizung funktioniert durch den Einsatz von fernauslesbaren Messgeräten. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden. Dies ermöglicht eine effiziente und genaue Erfassung des Energieverbrauchs in Wohnungen und Gebäuden.
Ein Unternehmen wie Techem bietet ein umfassendes Funksystem an, das aus Funkheizkostenverteilern, Funkwasserzählern und Funkwärmezählern besteht. Diese Geräte werden in den einzelnen Wohnungen installiert und erfassen kontinuierlich die Verbrauchswerte. Die erfassten Daten werden regelmäßig an einen Smart Reader im Treppenhaus gesendet. Der Smart Reader überträgt die Daten sicher verschlüsselt an das Techem Rechenzentrum, wo sie entschlüsselt und weiterverarbeitet werden.
Die Verbrauchsinformationen werden ab dem 1. Januar 2022 monatlich an die Mieterinnen und Mieter übermittelt. Dies ermöglicht den Bewohnern, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und gegebenenfalls zu optimieren. Die Vermieter erhalten die Verbrauchsinformationen ebenfalls und können sie an ihre Mieter weitergeben. Dies schafft Transparenz und fördert ein bewusstes und verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit Energie.
Insgesamt vereinfacht die Fernablesung der Heizung den Prozess der Verbrauchserfassung und bietet eine genaue und effiziente Möglichkeit, den Energieverbrauch in Wohnungen und Gebäuden zu erfassen. Durch die monatliche Übermittlung der Verbrauchsinformationen können Mieter und Vermieter ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung der Energiekosten bei, sondern auch zum Schutz unserer Umwelt.
Was ist Fernablesung der Heizung?
Die Fernablesung der Heizung bezieht sich auf die Verbrauchserfassung von Heizungs- und Warmwasserverbrauch mithilfe fernablesbarer Messgeräte. Diese Geräte ermöglichen es, die Zählerstände automatisch und drahtlos auszulesen, ohne dass dafür die Wohnungen oder Häuser betreten werden müssen.
Ab dem 01.12.2021 müssen bei der Neuinstallation von Verbrauchserfassungsgeräten für Heizung und Warmwasser nur noch fernablesbare Geräte verwendet werden. Diese neuen Geräte nutzen Funktechnik, um die Zählerstände automatisch auszulesen. Eine Fernablesbarkeit ist jedoch nicht erforderlich, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems ist, das zu dem Zeitpunkt aus nicht fernablesbaren Zählern besteht.
Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder zu einem unangemessenen Aufwand oder einer unbilligen Härte führen würde.
Die Fernablesung der Heizung bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine genaue und automatische Erfassung des Verbrauchs, was zu einer zuverlässigen Abrechnung führt. Durch die drahtlose Übertragung der Zählerstände entfällt die Notwendigkeit, die Wohnungen oder Häuser regelmäßig betreten zu müssen, was bequem und kosteneffizient ist. Darüber hinaus ermöglichen die neuen fernablesbaren Geräte eine bessere Analyse des Energieverbrauchs und eine effiziente Steuerung des Heiz- und Warmwassersystems, was zu einer besseren Energieeffizienz und somit zu Einsparungen führen kann.
Arten von Fernablesung für Heizungen
Fernablesung für Heizungen ist seit dem 1. Dezember 2021 gemäß der neuen HKVO vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Verbrauchsinformationen von Heizungsanlagen nicht mehr manuell abgelesen werden müssen, sondern automatisch erfasst und übertragen werden. Diese neue Regelung dient der vereinfachten Abrechnung und Transparenz für Mieterinnen und Mieter.
Es gibt verschiedene Arten von fernablesbarer Ausstattung für Heizungen, die ab dem 1. Dezember 2022 in Liegenschaften installiert werden müssen. Eine Möglichkeit ist das umfassende Funksystem von Techem, bestehend aus Funkheizkostenverteilern, Funkwasserzählern und Funkwärmezählern. Diese Erfassungsgeräte senden regelmäßig Verbrauchswerte an den Smart Reader im Treppenhaus und von dort sicher verschlüsselt an das Techem Rechenzentrum.
Die Verbrauchsinformationen müssen ab dem 1. Januar 2022 monatlich an Mieterinnen und Mieter bereitgestellt werden. Das ermöglicht eine genaue und zeitnahe Überwachung des Heizungsverbrauchs. Für bestehende Erfassungsgeräte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, bis dahin müssen auch diese umgerüstet werden. Techem bietet Beratung, Installation und Service für die fernablesbare Ausstattung von Liegenschaften an. Dies ermöglicht Vermieterinnen und Vermietern eine einfache und effiziente Verwaltung ihrer Heizungsanlagen.
Insgesamt ermöglicht die Fernablesung für Heizungen eine transparentere und genauere Verbrauchserfassung. Mit den verschiedenen Arten von fernablesbarer Ausstattung, wie dem Funksystem von Techem, werden die Verbrauchsinformationen automatisch erfasst und übertragen. Dadurch wird die Abrechnung erleichtert und Mieterinnen und Mieter können ihren Heizungsverbrauch besser überwachen.
Funktionsweise der Fernablesung bei Heizungen
Die Funktionsweise der Fernablesung bei Heizungen besteht darin, dass Messgeräte per Funk den Verbrauch übermitteln. Hierbei werden fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung eingesetzt. Ab dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch solche Geräte installiert werden. Für bereits existierende Erfassungsgeräte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, innerhalb derer sie umgerüstet werden müssen.
Um die Fernablesung zu ermöglichen, bietet das Unternehmen Techem ein umfassendes Funksystem an. Dieses System besteht aus Funkheizkostenverteilern, Funkwasserzählern und Funkwärmezählern. Die Verbrauchswerte werden regelmäßig an den Smart Reader im Treppenhaus gesendet. Der Smart Reader verschlüsselt die Daten automatisch und sicher und überträgt sie an das Techem Rechenzentrum. Von dort aus werden die Verbrauchsinformationen den Vermietern zur Verfügung gestellt, die sie an ihre Mieter weitergeben können.
Der Smart Reader von Techem ist batteriebetrieben und sendet die Daten über eine gesicherte Mobilfunkverbindung in die Cloud. Dadurch wird eine zuverlässige und effiziente Übertragung gewährleistet. Ab dem 1. Dezember 2022 sind Vermieter verpflichtet, monatlich Verbrauchsinformationen an ihre Mieter bereitzustellen. Techem bietet sowohl die erforderlichen Geräte als auch den entsprechenden Service an.
Vorteile der Fernablesung von Heizungen
Mit der novellierten Energieeffizienz-Richtlinie der EU wird der herkömmliche Hausbesuch des Heizungsablesers durch eine moderne Fernablesung ersetzt. Ab dem 25. Oktober 2020 werden nur noch neue Zähler und Heizkostenverteiler eingebaut, die aus der Ferne abgelesen werden können. Bis 2027 sollen flächendeckend fernablesbare Zähler die alten Geräte ablösen. Diese Umstellung bringt zahlreiche Vorteile mit sich.
1. Energieeffizienz: Durch die Fernablesung haben Mieter die Möglichkeit, ihren Verbrauch auch zwischen den Jahresabrechnungen selbst einzusehen. Gemäß der neuen Richtlinie erhalten Mieter zunächst vierteljährliche Verbrauchsinformationen, ab 2022 sogar monatliche Verbrauchsdaten. Dadurch sind Bürger besser in der Lage, ihren Energieverbrauch zu überwachen und effizienter zu gestalten. Diese Maßnahme unterstützt die Energieeffizienz-Ziele der EU und ermöglicht eine gezieltere Energieeinsparung.
2. Kosteneinsparungen: Obwohl die Umstellung auf Fernablesung erfolgt, bleiben die Kosten für das Ablesen weiterhin bei den Mietern. Diese werden von den Vermietern beauftragt, den Ablesedienst zu beauftragen. Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung dieser Kostenverteilung. Allerdings beabsichtigt das Bundeswirtschaftsministerium, festzulegen, dass nicht jeder Ablesedienst sein eigenes geschlossenes System verwenden darf. Dies erleichtert den Anbieterwechsel und fördert den Wettbewerb, was langfristig zu Kosteneinsparungen führen kann.
3. Bequemlichkeit: Durch die Fernablesung werden Mieter von den traditionellen Besuchen des Heizungsablesers befreit. Anstatt auf einen Termin warten zu müssen, können sie ihre Verbrauchsdaten jederzeit selbst einsehen. Dies bietet mehr Flexibilität und Bequemlichkeit im Umgang mit dem eigenen Energieverbrauch. Die Verfügbarkeit von regelmäßigen Verbrauchsinformationen unterstützt auch die rechtzeitige Erkennung von etwaigen Abweichungen oder Problemen in der Heizungsanlage.
Technologien für fernablesbare Heizungszähler
Die Technologie zur fernablesbaren Erfassung von Heizungsverbrauch hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und bietet zahlreiche Vorteile. Im Folgenden werden verschiedene Technologien vorgestellt, die für die Fernablesung von Heizungszählern verwendet werden.
- Funksysteme: Eine weit verbreitete Methode zur fernablesbaren Erfassung von Heizungsverbrauch ist die Verwendung von Funksystemen. Ein Beispiel dafür ist das umfassende Funksystem von Techem, das aus verschiedenen Komponenten besteht. Dazu gehören der Smart Reader im Treppenhaus und Funkerfassungsgeräte in den Wohnungen. Diese Geräte erfassen die Verbrauchswerte und übermitteln sie zentral an ein Rechenzentrum, wo sie entschlüsselt und weiterverarbeitet werden.
- M-Bus: Eine weitere Technologie, die für fernablesbare Heizungszähler genutzt wird, ist der M-Bus. Bei dieser Methode werden die Verbrauchswerte über eine Busleitung von den Zählern zu einem zentralen Datenkonzentrator übertragen. Von dort aus können die Daten ausgelesen und weiterverarbeitet werden.
- LoRaWAN: Das Low Power Wide Area Network (LoRaWAN) ist eine Funktechnologie, die für die drahtlose Kommunikation von Heizungszählern eingesetzt werden kann. Dabei werden die Verbrauchswerte über eine LoRa-Funkverbindung an ein Gateway übertragen, von wo aus sie weiterverarbeitet werden können.
- Internet of Things (IoT): Im Rahmen des Internet of Things können Heizungszähler mit entsprechenden Sensoren und Kommunikationsmodulen ausgestattet werden, um eine Fernablesung zu ermöglichen. Die Verbrauchswerte werden dabei über das Internet an eine zentrale Datenplattform übertragen und können von dort aus abgerufen und analysiert werden.
Diese verschiedenen Technologien bieten Vermietern und Energieversorgern die Möglichkeit, den Heizungsverbrauch ihrer Liegenschaften effizienter zu erfassen und zu verwalten. Sie ermöglichen eine präzise und zeitnahe Ablesung der Verbrauchswerte, was sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieter von Vorteil ist.
Sicherheit bei der fernablesung von Heizungsverbrauch – Was Sie wissen sollten
Ab dem 01.12.2021 tritt die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft und bringt neue Vorschriften zur fernablesbaren Verbrauchserfassung von Heizungsanlagen mit sich. Die Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung erfordert ab diesem Zeitpunkt den Einsatz fernablesbarer Geräte, die mithilfe von Funktechnik automatisiert ausgelesen werden können. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und Bequemlichkeit der Bewohner, da keine Wohnungen oder Häuser mehr betreten werden müssen, um die Verbrauchsdaten zu erfassen.
Um den Schutz der Verbrauchsdaten sowie die Datensicherheit zu gewährleisten, dürfen ab einem Jahr nach der Inkraftsetzung der Verordnungsnovelle nur noch fernablesbare Messgeräte eingebaut werden, die mit den Systemen anderer Anbieter kompatibel sind und sicher an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Dies gewährleistet einen zuverlässigen Datenschutz und verhindert den unbefugten Zugriff auf die Verbrauchsdaten. Darüber hinaus müssen Gebäudeeigentümer ihre Mieter ab dem 01.01.2022 monatlich über deren Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser informieren. Diese monatlichen Verbrauchsinformationen müssen neben den aktuellen Verbrauchswerten auch den Vergleich zum vorherigen Monat, zum Vorjahresmonat und zum durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte enthalten.
Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen eingehalten werden, sieht die Novelle der Heizkostenverordnung Sanktionsmöglichkeiten vor. Gebäudeeigentümer, die keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, können mit einer Kürzung ihres Abrechnungsanteils um drei Prozent bestraft werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verbraucher faire und genaue Informationen über ihren Energieverbrauch erhalten und Gebäudeeigentümer zur Einhaltung der Vorschriften motiviert werden.
Rechtliche Anforderungen für die Fernablesung von Heizungen in Deutschland
Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt am 01.12.2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu installierten Messgeräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein. Dies bedeutet, dass die Geräte mithilfe der Funktechnik automatisiert ausgelesen werden können, ohne dass die Wohnungen oder Häuser betreten werden müssen. Dies soll den Aufwand für Vermieter und Mieter reduzieren und eine genaue Verbrauchserfassung ermöglichen.
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen auch vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, entweder mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder zu einem unangemessenen Aufwand führen würde.
Ab dem 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser zu informieren. Diese Verbrauchsinformation muss den aktuellen Verbrauchswert enthalten sowie den Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat. Außerdem müssen die Angaben einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte enthalten. Zusätzlich müssen Informationen über den Brennstoffmix und die erhobenen Steuern und Abgaben bereitgestellt werden.
Für Verbraucher gibt es auch Sanktionsmöglichkeiten, falls Gebäudeeigentümer entgegen den Vorschriften keine fernablesbaren Geräte installieren oder ihrer Informationspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen. In solchen Fällen können Verbraucher ihren Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Aktivieren der fernablesbaren Heizungsablesung in einer Wohnung
Sie möchten die fernablesbare Heizungsablesung in Ihrer Wohnung aktivieren? Keine Sorge, wir zeigen Ihnen, wie es geht. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen dabei hilft.
Schritt 1: Kontaktieren Sie Ihren Serviceanbieter
Kontaktieren Sie zuerst Ihren Serviceanbieter, um die Fernablesung Ihrer Heizung zu beantragen. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten und die Wohnungsadresse an. Ihr Serviceanbieter informiert Sie über die technischen Anforderungen und die erforderlichen Unterlagen.
Schritt 2: Installation der fernablesbaren Geräte
Nachdem Sie sich mit Ihrem Serviceanbieter in Verbindung gesetzt haben, werden fernablesbare Geräte für die Heizungsablesung in Ihrer Wohnung installiert. Diese Geräte ermöglichen eine automatisierte Auslesung der Zählerwerte, ohne dass jemand Ihre Wohnung betreten muss. Die Installation sollte von einem Fachmann durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß funktioniert.
Schritt 3: Verbindung mit dem Smart-Meter-Gateway herstellen
Nach der Installation der fernablesbaren Geräte müssen Sie sicherstellen, dass diese sicher an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen sind, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Ihr Serviceanbieter sollte Sie bei diesem Schritt unterstützen und Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung sollte es Ihnen gelingen, die fernablesbare Heizungsablesung in Ihrer Wohnung zu aktivieren. Vergessen Sie nicht, dass Sie ab dem 01. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zu Ihrem Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser erhalten müssen. Diese Informationen umfassen nicht nur die aktuellen Verbrauchswerte, sondern auch Angaben zum Vergleich mit dem Vorjahresmonat und dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Halten Sie sich an die Vorschriften und nutzen Sie die Vorteile der fernablesbaren Heizungsablesung für einen effizienten Energieverbrauch in Ihrer Wohnung.
Kosten Fernablesung Heizung
Die Kosten für eine Fernablesung der Heizung können je nach den spezifischen Anforderungen variieren. Der Kaufpreis für elektronische Heizkostenverteiler liegt in der Regel zwischen 20 EUR und 40 EUR pro Gerät. Wenn Sie jedoch nur eine zeitweilige Nutzung benötigen, können Sie die Geräte auch mieten, wobei die Kosten für die Miete in der Regel etwa 5 EUR pro Jahr pro Verteiler betragen.
Neben den Anschaffungskosten müssen auch weitere Ausgaben für eine Fernablesung berücksichtigt werden. Für die Erstellung einer jährlichen Rechnung können Kosten zwischen 15 EUR und 50 EUR pro Jahr pro Benutzer anfallen, abhängig davon, ob Sie eine Selbstverrechnung oder einen externen Dienstleister beauftragen. Des Weiteren fallen Installationskosten an, die in der Regel zwischen 3 EUR und 15 EUR pro Verteiler liegen. Dabei müssen zusätzliche Kosten für Anfahrt und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Arbeiten berücksichtigt werden.
Bei der Auswahl des Systems für die Fernablesung der Heizung liegt die Entscheidung im Allgemeinen beim Vermieter, wenn dieser die Heizkostenverteiler kaufen möchte. Es gilt jedoch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, und bei Verstoß gegen dieses Prinzip entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung für den als überhöht geltenden Teil. Es ist auch zu beachten, dass die Kosten für gemietete Heizkostenverteiler auf die Mieter umgelegt werden können, der Vermieter jedoch die Vorschriften der Heizkostenverordnung einhalten und die Mieter schriftlich über die zu erwartenden Kosten informieren muss. Den Mietern steht das Recht zu, Widerspruch einzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohinformationen basieren und möglicherweise nicht alle Aspekte des Themas abdecken.