Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, einen Teil der Kosten für ihren Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen. Diese Regelung wird auch als Entfernungspauschale, Fahrtkostenpauschale oder Kilometerpauschale bezeichnet. Sie gilt für Berufspendler, die eine regelmäßige Arbeitsstelle haben und eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Die Berechnung der Pendlerpauschale erfolgt anhand der Kilometerpauschale, die ab einer bestimmten Entfernung zur Arbeitsstelle bei der Steuererklärung angegeben wird. Im Jahr 2021 beträgt die Kilometerpauschale 0,30 € pro Kilometer bis zum 20. Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,35 € pro Kilometer. Ab dem Jahr 2022 wurde der Wert rückwirkend für das gesamte Jahr auf 0,38 € ab dem 21. Kilometer erhöht. Um die Pendlerpauschale zu ermitteln, kann der Pendlerpauschale Online Rechner genutzt werden.

Wann lohnt es sich, die Pendlerpauschale abzugeben?

Es lohnt sich, eine Einkommensteuererklärung wegen der Pendlerpauschale abzugeben, wenn die Kosten für den Arbeitsweg den Betrag von 1.000 € im Jahr überschreiten. Bei der Inanspruchnahme der Pendlerpauschale ist es wichtig zu beachten, dass nur der einfache Weg zur Arbeit geltend gemacht werden kann und dass bei Fahrgemeinschaften der maximale Betrag von 4.500 Euro pro Jahr zu berücksichtigen ist. Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N aufgeführt.

Pendlerpauschale Definition und Bedingungen

Die Pendlerpauschale im österreichischen Einkommensteuerrecht dient zur pauschalen Abgeltung von Kosten für tägliche Fahrten von Pendlern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie ist ein Freibetrag, den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen können. Das Pendlerpauschale gilt als eine Form der Werbungskosten und steht für Fahrten ab einer Entfernung von zwei beziehungsweise 20 km zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu. Für Fahrten unter 20 km Entfernung gibt es den “Verkehrsabsetzbetrag”.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen: entweder kann der Arbeitgeber den Betrag monatlich in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen oder der Arbeitnehmer beantragt die Vergütung direkt beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung. Die Höhe der Pauschale wird regelmäßig an das allgemeine Preisniveau angepasst.

Es existieren zwei Arten der Pendlerpauschale, das kleine und das große Pendlerpauschale. Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, bei denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, während das große Pendlerpauschale für Arbeitnehmer gilt, bei denen dies nicht der Fall ist. Teilzeitkräfte haben spezielle Regelungen. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt als nicht zumutbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer hat Anspruch auf Pendlerpauschale in Deutschland?

Alle Berufstätigen in Deutschland haben Anspruch auf die Pendlerpauschale. Diese kann ab dem ersten Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden. Es spielt keine Rolle, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad, Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangt.

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro. Dieser Pauschalbetrag kann bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Auch Taxifahrten zählen dazu, da das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel angesehen wird. Wenn die Kosten für den Arbeitsweg die 0,30 Euro-Pauschale übersteigen, können diese Mehrkosten ebenfalls geltend gemacht werden.

Ein weiterer Vorteil der Pendlerpauschale ist die Möglichkeit, die Kosten für einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als zusätzliche Werbungskosten abzusetzen.

In Österreich können Verbraucher ebenfalls eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Es gibt die kleine und die große Pendlerpauschale, je nachdem, ob die Nutzung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist oder nicht. Der Arbeitsweg muss in der Regel an mindestens elf Tagen im Monat zurückgelegt werden, wobei Teilzeitbeschäftigte eine anteilige Pendlerpauschale erhalten können, wenn sie an wenigstens vier Tagen monatlich pendeln.

Höhe der Pendlerpauschale in Deutschland

Die Pendlerpauschale in Deutschland beträgt ab dem Jahr 2021 0,35 Euro pro Entfernungskilometer für Arbeitstage, an denen die Strecke mit dem eigenen PKW zurückgelegt wird. Diese Erhöhung gilt ab dem 21. Kilometer und wird bis einschließlich 2026 beibehalten. Ab dem Jahr 2027 wird die Pauschale wieder auf 0,30 Euro pro Kilometer festgesetzt.

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Für Geringverdiener wird im Zeitraum von 2021 bis 2026 eine Mobilitätsprämie gewährt. Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 mit den Merkzeichen “G” oder “aG” im Schwerbehindertenausweis können anstelle der Pendlerpauschale die tatsächlichen Fahrtkosten oder 0,30 Euro pro Kilometer für den Hin- und Rückweg absetzen.

Die Berechnung der Pendlerpauschale erfolgt auf Basis der Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,35 Euro pro Kilometer geltend machen. Dabei werden nur die Arbeitstage berücksichtigt, an denen sie mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren. Diese Regelung gilt bis zum Jahr 2026. Ab dem Jahr 2027 wird die Pauschale dann wieder auf 0,30 Euro pro Kilometer gesenkt.

  • Geringverdiener erhalten zusätzlich eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent der Pendlerpauschale.
  • Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 mit den Merkzeichen “G” oder “aG” im Schwerbehindertenausweis können anstelle der Pendlerpauschale die tatsächlichen Fahrtkosten oder 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen.

Insgesamt bietet die Pendlerpauschale eine finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weite Strecken mit dem eigenen PKW zur Arbeit zurücklegen müssen. Die genaue Höhe der Pauschale variiert je nach Entfernung und gilt für Arbeitstage bis einschließlich 2026. Ab dem Jahr 2027 wird die Pauschale wieder leicht gesenkt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Geringverdiener und Menschen mit Behinderungen, von weiteren Vergünstigungen und Absetzungen Gebrauch zu machen.

Absetzbare Kosten bei der Pendlerpauschale in Deutschland

Die Pendlerpauschale in Deutschland ermöglicht es Arbeitnehmern, Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsplatz von der Steuer abzusetzen. Diese Kosten können als absetzbare Ausgaben geltend gemacht werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe der Pendlerpauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für jeden vollen Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.

Ab 2021 gilt eine erhöhte Kilometerpauschale für Fernpendler und Ferndpendlerinnen. Ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Pauschale 35 Cent und ab 2022 steigt sie weiter auf 38 Cent. Für die ersten 20 Kilometer bleibt die Pauschale unverändert bei 30 Cent. Diese Erhöhung wurde aufgrund der Einführung eines CO2-Preises eingeführt, der zu höheren Spritpreisen führt.

  • Die Pendlerpauschale gilt für alle Arten der Fortbewegung zur Arbeit, einschließlich Bahnfahrten.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass die einfache Entfernungsstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz maßgeblich ist.
  • Für Arbeitstage, an denen nur eine Fahrt stattfindet, kann nur die Hälfte der Entfernungspauschale abgesetzt werden.
  • Die volle Pauschale gilt nur für Arbeitstage, an denen sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt zum Arbeitsplatz erfolgen.

Die Anzahl der Fahrten, für die die Kilometerpauschale abgesetzt werden kann, hängt von der Anzahl der tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ab. In der Regel akzeptiert das Finanzamt etwa 220 bis 230 Fahrten im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Es müssen jedoch Urlaubs- und Krankheitstage sowie Tage mit Dienstreisen, die von zuhause starten, abgezogen werden.

Für Tage im Homeoffice können in der Regel keine Fahrtkosten geltend gemacht werden. Stattdessen kann die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro (ab 2023: 6 Euro) pro Tag in Anspruch genommen werden. Ab dem Jahr 2023 können in bestimmten Fällen sowohl die Entfernungspauschale als auch die Tagespauschale für dauerhaftes Homeoffice abgezogen werden.

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Die erste Tätigkeitsstätte ist definiert als die betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. In einigen Fällen kann auch eine große, erschlossene Fläche wie ein Flughafengelände oder ein Betriebsgelände als erste Tätigkeitsstätte gelten. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 bis 4 EStG) zu beachten.

Pendlerpauschale beantragen in Deutschland: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Formulare und erforderliche Dokumente

Um die Pendlerpauschale in Deutschland beantragen zu können, können Sie folgende Schritte befolgen:

  • Zugang zum Pendlerrechner oder dem L33-Formular des Bundesministeriums für Finanzen erhalten.
  • Die notwendigen Grundinformationen angeben, wie Ihren Wohnort, Arbeitsplatz, Berechnungsdatum, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Fahrten, Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und Firmenwagen.
  • Nach der Berechnung auf “Formular drucken” klicken, Ihren Namen hinzufügen, unterschreiben und das Dokument bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Indem Sie dies tun, erhalten Sie die Pendlerpauschale monatlich auf Ihr Konto gutgeschrieben. Alternativ können Sie das Geld auch über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung unter Verwendung von FinanzOnline geltend machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Betrag der Pendlerpauschale möglicherweise nicht mit der tatsächlichen Auszahlung übereinstimmt. Der Betrag der Pendlerpauschale und die Auszahlung können sich aus zwei Gründen unterscheiden:

  • Die Pendlerpauschale und der “Pendlereuro” reduzieren nur die Einkommensteuer. Wenn Sie aufgrund eines niedrigeren Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, können die Pendlerpauschale und der Pendlereuro diese nicht weiter reduzieren.
  • Während der Pendlereuro direkt von der Einkommensteuer abgezogen wird, reduziert die Pendlerpauschale nur die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Daher kann die tatsächliche Auszahlung der Pendlerpauschale etwa 40% (ungefähre Schätzung) des berechneten Betrags betragen, wenn Sie 40% Einkommensteuer zahlen.

Sie können wählen, ob Sie die Pendlerpauschale monatlich über Ihr Gehalt oder jährlich über Ihre Steuererklärung erhalten möchten. Wenn Sie vergessen, die Pendlerpauschale zu beantragen, können Sie sie rückwirkend innerhalb von 5 Jahren über die Einkommensteuererklärung geltend machen.

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale oder den Pendlereuro haben. Dazu gehören der Besitz eines Firmenwagens, Elternzeit, ein Jobticket, das die gesamte Strecke zwischen Ihrem Wohnort und Arbeitsplatz abdeckt, oder eine zu kurze Pendelstrecke für eine Subvention. Urlaub und Krankheitstage beeinflussen die Pendlerpauschale nicht, es sei denn, sie dauern ein ganzes Jahr.

Um Ihr Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Pendlerpauschale zu berechnen, können Sie den Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen nutzen. Geben Sie alle notwendigen Grunddaten ein, und die Ergebnisseite zeigt Ihnen die Entfernung zwischen Ihrem Wohn- und Arbeitsort sowie die entsprechende Pendlerpauschale, auf die Sie Anspruch haben. Anschließend können Sie einen Brutto-Netto-Rechner verwenden, um Ihr tatsächliches Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Pendlerpauschale und der zuvor berechneten Entfernung zu ermitteln. Achten Sie darauf, die korrekte Entfernung aus dem Rechner des Bundesministeriums für Finanzen zu verwenden, da sie sich möglicherweise erheblich von der tatsächlich zurückgelegten Entfernung unterscheidet.

In Bezug auf die Frage, ob Sie weiterhin die Pendlerpauschale erhalten können, während Sie von zu Hause aus arbeiten, wird dies in den bereitgestellten Informationen nicht explizit erwähnt.

Alternativen zur Pendlerpauschale in Deutschland

Die Pendlerpauschale in Deutschland wird ab dem nächsten Jahr weitgehend abgeschafft. Arbeitnehmer können dann nur noch die Kosten für die ersten 20 Kilometer ihrer täglichen Wegstrecke steuerlich absetzen. Wer längere Wege zur Arbeit zurücklegt, kann jedoch noch 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Das Finanzministerium argumentiert, dass die bereits bestehende Werbungskostenpauschale von 920 Euro Entfernungen bis zu rund 13 Kilometer abdeckt. Steuerfachleute widersprechen jedoch dieser Ansicht und erklären, dass Pendler mit einer Entfernung von unter 13 Kilometern steuerlich gesehen ein Minus machen, wenn sie zusätzliche Werbungskosten haben.

Als Alternative zur Pendlerpauschale haben Arbeitnehmer, die weite Wege zurücklegen müssen, möglicherweise die Möglichkeit, einen Firmenwagen auszuhandeln. Mit einem Firmenwagen dürfen auch Privatfahrten unternommen werden, jedoch muss der geldwerte Vorteil pauschal versteuert werden. Eine weitere Möglichkeit, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen, besteht für Arbeitnehmer, die Kundentermine außer Haus wahrnehmen müssen. Die gefahrenen Kilometer können bei der Steuererklärung mit 0,30 Euro pro Kilometer angegeben werden.

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Pendler, deren Pendlerpauschale gekürzt wird, haben außerdem die Möglichkeit, Musterklagen einzureichen. Diese können dazu dienen, die Kürzung der Pendlerpauschale anzufechten und möglicherweise eine Änderung der Regelung zu erwirken. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte auf solche Klagen reagieren werden und ob sich die Situation für Pendler dadurch verbessern wird.

Aktuelle Regelungen zur Pendlerpauschale in Deutschland

Die aktuelle Regelung zur Pendlerpauschale in Deutschland besagt, dass seit dem 1. Januar 2022 die Pauschale ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent pro Kilometer liegt. Diese Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel wie Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike und öffentliche Verkehrsmittel des Nah- und Fernverkehrs sowie für Fahrgemeinschaften. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen gemäß dem Einkommensteuergesetz und fällt unter die Werbungskosten in der Steuererklärung.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können von der Pendlerpauschale profitieren. Im Jahr 2019 wurden schätzungsweise 11,6 Millionen Steuerzahler um insgesamt 5,1 Milliarden Euro entlastet, was einem Durchschnitt von 440 Euro pro Kopf entspricht. Die Pendlerpauschale wird anhand der Entfernung zum Arbeitsplatz und der Anzahl der Arbeitstage berechnet. Es zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, wobei die Entfernung auf ganze Kilometer abgerundet wird. Diese Regelung ist bis zum Jahr 2026 gültig.

Arbeitnehmer, die mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, haben keinen Höchstbetrag für die Pendlerpauschale. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt die Höchstgrenze der Entfernungspauschale bei 4.500 Euro pro Jahr, jedoch können nachgewiesene höhere tatsächliche Kosten in vollem Umfang angesetzt werden. Für die Berechnung der Pendlerpauschale sind keine Nachweise oder Unterlagen erforderlich, solange die ermittelte Pauschale unter 4.500 Euro liegt. Arbeitnehmer, die mehr als 230 (bei einer Fünftagewoche) bzw. 280 (bei einer Sechstagewoche) Fahrten pro Jahr angeben, müssen diese nachweisen. Die Pendlerpauschale lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die jährlich mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten haben. Eine Umfrage des ADAC zeigt, dass knapp die Hälfte der Autopendler ab 2022 von der höheren Pendlerpauschale profitieren dürfte.

Auswirkungen der Pendlerpauschale auf die Umwelt

Die Pendlerpauschale hat negative Auswirkungen auf die Umwelt, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betont. In den letzten Jahren ist sowohl das Pendelaufkommen als auch die Pendelstrecken deutlich angestiegen, was zu negativen Umwelteffekten wie Klimagase, höherem Ressourcenverbrauch, Lärm, Unfällen und Staus führt.

Der BUND argumentiert, dass die Pendlerpauschale weder ökologisch sinnvoll noch sozial gerecht ist. Stattdessen schlägt der BUND eine Pendelzulage als ökologisch und sozial gerechte Alternative vor. Diese Pendelzulage soll bedarfsgerecht und steuerfinanziert sein und die Einnahmen aus der Einführung des CO2-Preises ergänzen. Haushalte mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um trotz steigender Mobilitätskosten mobil zu bleiben.

Der BUND fordert auch eine massive Verbesserung der ÖPNV-Angebote, insbesondere im ländlichen Raum, um allen Menschen die Möglichkeit zu geben, ohne eigenes Auto mobil zu sein. Um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, ist es wichtig, dass alternative Verkehrsmittel eine realistische Option für Pendlerinnen und Pendler darstellen.

Die Auswirkungen der Pendlerpauschale auf die Umwelt sind weitreichend und bedürfen dringender Maßnahmen, um den Umweltschutz zu gewährleisten. Die Einführung einer ökologisch und sozial gerechten Pendelzulage sowie die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs sind realistische Schritte, um die negativen Folgen des Pendelns zu verringern und gleichzeitig die Mobilität für alle zu gewährleisten.

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