Vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL oder VWL, sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, die dem langfristigen Vermögensaufbau dient. Dabei kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) zukommen lassen, unabhängig von der Höhe des eigentlichen Gehalts. Diese Leistungen werden in bestimmten Anlageformen, wie einem Bausparvertrag, einem Baukredit, einem Wertpapiersparplan oder bestimmten Formen der privaten Altersvorsorge, angelegt. Das Vermögensbildungsgesetz regelt, wer grundsätzlich Anspruch auf VL hat und welche staatliche Förderung es dabei gibt.
Der Zweck der vermögenswirksamen Leistungen besteht darin, den langfristigen Vermögensaufbau der Beschäftigten zu unterstützen. Durch regelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers können die Beschäftigten ein Vermögen aufbauen und somit beispielsweise für zukünftige Anschaffungen, die private Altersvorsorge oder den Erwerb von Wohneigentum vorsorgen. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt in verschiedenen Formen, je nach individuellen Bedürfnissen und Zielen der Beschäftigten.
Die vermögenswirksamen Leistungen bieten mehrere Vorteile. Zum einen ermöglichen sie den Beschäftigten einen zusätzlichen finanziellen Vorteil, unabhängig von ihrem eigentlichen Gehalt. Die Arbeitgeberzahlungen können dabei bis zu 480 Euro im Jahr betragen, was eine erhebliche Summe zur Vermögensbildung darstellt. Zum anderen gibt es staatliche Förderungen, die den Aufbau des Vermögens zusätzlich unterstützen können. Je nach Anlageform und individuellen Voraussetzungen können staatliche Zuschüsse gewährt werden, was den langfristigen Vermögensaufbau noch attraktiver macht. Zudem bieten die verschiedenen Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen eine breite Auswahl an Möglichkeiten, um das Vermögen entsprechend den eigenen Wünschen und Zielen anzulegen.
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Möglichkeit, Vermögen aufzubauen. Sie sind speziell für diesen Zweck vorgesehen und können nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden. Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten können vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten. Die VL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, können jedoch in manchen Branchen im Tarifvertrag festgeschrieben sein.
Die VL werden direkt vom Arbeitgeber in einen bereits bestehenden Vertrag oder in einen neuen Vertrag eingezahlt. Die Optionen reichen von der laufenden Baufinanzierung über Bausparverträge und Banksparpläne bis hin zu Aktienfondssparplänen. Die Auswahl der besten Variante hängt von der individuellen Situation ab.
- Um VL zu erhalten, muss ein Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden.
- Der Arbeitgeber bestätigt dann die Einzahlung des vereinbarten Betrags in den ausgewählten Vertrag.
- Die Laufzeit der VL-Verträge beträgt in der Regel sieben Jahre, wobei sechs Jahre eingezahlt wird und das siebte Jahr ein Ruhejahr ist.
- Nach Ablauf der sieben Jahre kann frei über das angesparte Geld verfügt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen Vertrag zu beginnen, um im siebten Jahr keine Einzahlungen zu verlieren.
Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an der Vermögensbildung. Unter bestimmten Einkommensgrenzen kann eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten werden. Die genaue Höhe des zu versteuernden Einkommens ist im Steuerbescheid ersichtlich. Der Staat fördert VL-Fondssparpläne, Bausparverträge und die Tilgung einer Baufinanzierung. Bei Bausparverträgen kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragt werden.
Falls der Arbeitgeber nur geringe VL-Leistungen erbringt, besteht die Möglichkeit, die Beiträge aus eigener Tasche aufzustocken. Dies kann sich lohnen, da die staatliche Förderung prozentual auf den Gesamtbetrag berechnet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass bei VL-Produkten mit einem Mindestsparbetrag der eigene Beitrag aufgestockt werden muss, um den Vertrag abschließen zu können.
Auch ohne zusätzliche Leistungen vom Arbeitgeber können VL genutzt werden, wenn Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie besteht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch darum gebeten werden, den gewünschten Betrag vom Nettogehalt einzubehalten und in den VL-Vertrag einzuzahlen.
VL-Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig, da sie das Bruttogehalt erhöhen. Gewinne aus VL-Anlagen unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht. Es empfiehlt sich daher, einen Freistellungsauftrag bei dem VL-Anbieter einzurichten, um die Steuerbelastung zu minimieren.
Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) bieten zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer. Mit diesen Leistungen ist es möglich, Vermögen aufzubauen, ohne dabei selbst Geld sparen zu müssen. Stattdessen kommt das Geld für die VL vom Arbeitgeber. Dies ermöglicht einen einfacheren Einstieg in den Vermögensaufbau und ist besonders attraktiv für Personen, die bisher wenig finanzielle Möglichkeiten hatten, um anzulegen.
Ein weiterer Vorteil ist der risikofreie Einstieg in Wertpapiere. Durch die VL können Arbeitnehmer erste Erfahrungen mit Wertpapieren sammeln, da das Geld vom Arbeitgeber stammt. Dies ermöglicht eine niederschwellige Möglichkeit, sich mit Investitionen auseinanderzusetzen und das eigene finanzielle Wissen zu erweitern.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Diese Förderung kann dazu beitragen, dass der Vermögensaufbau schneller vorangeht und sich die Rendite erhöht. Zudem gibt es passende Anlagemöglichkeiten für nahezu jedes Sparziel, sei es der Kauf einer Immobilie, die Altersvorsorge oder die Finanzierung von Bildung. Insbesondere das Fondssparen oder die Investition in ETFs bieten gute Renditechancen und ermöglichen langfristiges Wachstum des Vermögens.
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, die im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen zu beachten sind. Zum Beispiel sind Zinsen und Kursgewinne steuerpflichtig, was die Rendite beeinflussen kann. Zudem unterliegen Anlagen in Wertpapieren kurzfristigen Wertschwankungen, was zu Unsicherheiten führen kann. Darüber hinaus können die Kosten bei vermögenswirksamen Leistungen die Rendite schmälern und bei vorzeitiger Kündigung kann der Anspruch auf Förderung verloren gehen.
Arbeitgeber profitieren auf der anderen Seite auch von vermögenswirksamen Leistungen. Sie können die Attraktivität ihres Unternehmens steigern und Fachkräfte durch die Bereitstellung von VL binden. Zudem können die Sparbeiträge als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch müssen Arbeitgeber auch die zusätzlichen Lohnkosten berücksichtigen und die Erfassung in der Lohnabrechnung bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Buchhaltung.
Investmentmöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen
Investmentmöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten Beschäftigten zusätzliche finanzielle Vorteile. VL sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die in vielen Branchen tarifrechtlich geregelt sind. Jeden Monat können Arbeitnehmer bis zu maximal 40 Euro in ihre VL investieren.
Es gibt vier klassische Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen:
- Bank- und Bausparpläne: Diese Anlageformen sind sicher, jedoch mit niedrigen Zinsen.
- Immobilienkredite: Hierbei lohnt es sich, die VL direkt in die Tilgung zu stecken.
- VL-Fondssparen: Durch Investitionen in Aktien und Wertpapiere können höhere Renditen erzielt werden, allerdings ist auch das Risiko höher.
VL-Fonds mit Aktien ermöglichen eine Partizipation an den Entwicklungen der Märkte. Doch nicht jeder Fonds ist VL-fähig. Daher sollte ein VL-fähiger Fonds mit breiter Marktbreite gewählt werden. Die Auswahl des richtigen VL-Fonds kann gemeinsam mit einem Sparkassenberater getroffen werden.
Die Höhe der VL-Beiträge variiert je nach Branche und liegt zwischen 6,65 Euro und 40 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass Teilzeitkräfte geringere Arbeitgeberanteile erhalten. Selbstständige, Rentner und freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Geringverdiener können jedoch die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Zuschüsse vom Arbeitgeber bei vermögenswirksamen Leistungen
Bei vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten. Diese Leistungen sind freiwillige Zusatzleistungen, die der Arbeitgeber erbringen kann. In einigen Branchen sind sie sogar im Tarifvertrag festgeschrieben. Die vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber in einen bestehenden oder neuen Vertrag eingezahlt, wie zum Beispiel einen Bausparvertrag, Banksparplan oder Aktienfondssparplan.
Die Verträge für vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren. Während dieser Zeit wird sechs Jahre lang monatlich eingezahlt und das siebte Jahr dient als Ruhejahr. Nach Ablauf der sieben Jahre kann der Arbeitnehmer frei über das angesparte Geld verfügen. Dabei erhält er nicht nur Unterstützung vom Arbeitgeber, sondern auch vom Staat.
Der Staat fördert die Vermögensbildung zusätzlich durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Diese Förderungen werden gewährt, wenn das Geld in einen VL-Fondssparplan, Bausparvertrag oder die Tilgung einer Baufinanzierung fließt. Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Es ist wichtig zu beachten, dass die vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig sind und somit das Bruttogehalt des Arbeitnehmers erhöhen. Außerdem sind Gewinne aus VL-Anlagen steuerpflichtig.
Insgesamt bieten vermögenswirksame Leistungen eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, Vermögen aufzubauen und vom Arbeitgeber und Staat unterstützt zu werden. Sie können dabei langfristig in unterschiedliche Anlageformen investieren und von den möglichen staatlichen Zuschüssen profitieren.
Voraussetzungen für vermögenswirksame Leistungen
Die Voraussetzungen für vermögenswirksame Leistungen sind für verschiedene Arbeitnehmergruppen wie folgt:
– Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende können grundsätzlich vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Für den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Branche und Unternehmen.
– Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro pro Monat als vermögenswirksame Leistungen bezahlen.
Falls der Arbeitgeber keine oder nur einen kleinen Teil der vermögenswirksamen Leistungen zahlt, besteht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer den Betrag selbst aufzustocken, um die staatliche Förderung zu erhalten.
– Um die staatliche Förderung zu bekommen, muss der Arbeitgeber den Betrag direkt vom Gehalt abführen.
Die vermögenswirksamen Leistungen können in einen Bausparvertrag fließen, wodurch zusätzliche staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie genutzt werden können. Es gibt allerdings bestimmte Einkommensgrenzen, die bei der Förderung nicht überschritten werden dürfen.
– Mit monatlich 40 Euro vermögenswirksamen Leistungen kann nach sieben Jahren ein Grundstein für den Erwerb einer eigenen Immobilie gelegt werden.
Bei Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen kann der LBS-Berater weiterhelfen.
Vermögenswirksame Leistungen beantragen: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden
Um “vermögenswirksame Leistungen” (VL) zu beantragen, ist keine formelle Bewerbung bei Ihrem Arbeitgeber erforderlich. Sie müssen lediglich mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, ob in Ihrem Unternehmen vermögenswirksame Leistungen angeboten werden und welcher monatliche Beitrag geleistet wird. Anschließend müssen Sie einen Sparvertrag eröffnen, in den das Geld eingezahlt wird. Als Arbeitnehmer sind Sie für die Organisation dieses Vertrags verantwortlich. Wenn Sie möchten, dass das Unternehmenssparprogramm in eine betriebliche Altersvorsorge einbezogen wird, wird der Antragsprozess vollständig vom Unternehmen abgewickelt.
Um herauszufinden, wo Sie sich für Unternehmenssparpläne bewerben können, sollten Sie als Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. In kleineren Unternehmen ist Ihr direkter Vorgesetzter Ihr Ansprechpartner, während in größeren Unternehmen oder Behörden in der Regel die Personalabteilung zuständig ist. Die Wahl des Ortes, an dem Sie Ihren Sparvertrag eröffnen können, hängt von der von Ihnen gewählten Anlageoption ab. Wenn Sie beispielsweise in einen Investmentfonds-Sparplan investieren möchten, benötigen Sie ein geeignetes Anlagekonto. Ein Bausparvertrag kann bei einer Bausparkasse abgeschlossen werden. Eine Übersicht über alle Anlageoptionen und verfügbaren Anbieter finden Sie hier.
Der “Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen” ist ein Formular, das Ihr Arbeitgeber benötigt, sobald Sie den Sparvertrag unterzeichnet haben. Dieses Formular, auch bekannt als Arbeitgeberbescheinigung, wird vom Anbieter ausgestellt, bei dem Sie Ihren Unternehmenssparplan haben. Sie müssen dieses Formular bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung einreichen. Es enthält die Überweisungsdetails des Anlagekontos. Der Arbeitgeber benötigt dieses Formular, um die monatlichen Sparbeiträge zu leisten.
Vorzeitige Auszahlung von vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind normalerweise eine langfristige Sparform, bei der das Geld über einen Zeitraum von 6 Jahren in einen Sparvertrag eingezahlt wird. Anschließend ruht das Geld für 1 Jahr. Nach insgesamt 7 Jahren ist eine reguläre Auszahlung möglich.
Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch auch eine vorzeitige Auszahlung beantragt werden. Dies kann beispielsweise bei einem Arbeitgeberwechsel, bei finanziellen Engpässen oder während der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die genauen Voraussetzungen und Auszahlungsmodalitäten können je nach Anlageform variieren.
Bei einem Bausparvertrag wird das angesparte Guthaben vollständig aufgelöst, während bei Fonds die Anteile zum aktuellen Kurs verkauft werden. Die Höhe der vorzeitigen Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der monatlichen Einzahlung, der gewählten Anlageform und möglicher staatlicher Förderungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass vermögenswirksame Leistungen staatlich gefördert werden. Im Falle einer vorzeitigen Auszahlung müssen jedoch bereits erhaltene Prämien zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Förderung trotz vorzeitiger Auszahlung behalten werden darf, zum Beispiel im Falle von Tod, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Heirat, Weiterbildung oder Selbstständigkeit.
Rolle des Staates bei vermögenswirksamen Leistungen
Die Rolle des Staates bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) besteht darin, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen dabei zu unterstützen, Vermögen aufzubauen. Der Staat gewährt hierfür zwei Formen staatlicher Förderungen: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
Um für diese Leistungen berechtigt zu sein, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: eine Mindestvertragsdauer von sieben Jahren und ein Einkommen, das bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Beträge der staatlichen Förderungen und die Einkommensgrenzen können einer Tabelle entnommen werden.
Die Arbeitnehmersparzulage kann für Sparpläne auf Aktienfonds und Bausparverträge beantragt werden, während die Wohnungsbauprämie nur für Bausparverträge gilt. Die Höhe der staatlichen Förderungen sowie die Einkommensgrenzen sind in einer Tabelle aufgeführt.
Die staatliche Förderung, die durch die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, unterliegt einer Mindestvertragsdauer von sechs Jahren plus einem Jahr Karenzzeit. Die Auszahlung erfolgt durch den Staat nach Vertragsende. Es besteht sogar die Möglichkeit, durch das Unterschreiten der Einkommensgrenzen eine dreifache staatliche Förderung zu erhalten.
Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfolgt durch Abzug von Pauschalen, steuermindernden Ausgaben und absetzbaren Kosten vom Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen.
- Die Arbeitnehmersparzulage kann jährlich mit der Einkommenssteuererklärung beantragt werden, wobei die Anlage VL des Geldinstituts der Steuererklärung beigefügt werden muss.
- Die Wohnungsbauprämie muss dagegen nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Wohnungsbauprämie wird von der Bausparkasse bearbeitet und nach dem Nachweis der Verwendung der Mittel für Wohnzwecke ausgezahlt.
Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben, darf das zu versteuernde Einkommen für Singles 35.000 Euro und für Ehepaare 70.000 Euro nicht überschreiten. Die gesparten Mittel müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Bau oder Kauf einer Immobilie oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden. Die maximale jährliche Prämie beträgt für Singles 700 Euro und für Ehepaare 1.400 Euro, mit einem Zuschuss von 10% auf die eingezahlten Beträge.