Leihmutterschaft: Definition, Ablauf und rechtliche Aspekte in Deutschland

Was ist Leihmutterschaft?Leihmutterschaft besteht im medizinischen Sinne dann, wenn die Leihmutter mit dem Kind genetisch nicht verwandt ist, das heißt, wenn sie durch künstliche Befruchtung schwanger geworden ist, zum Beispiel durch eine In-vitro-Fertilisation (IVF). Es gibt verschiedene Modelle einer Leihmutterschaft. Bei der homologen IVF stammen Eizelle und Samenzelle von den Eltern. Bei der einseitigen heterologen IVF stammen entweder die Eizelle oder die Samenzelle von einer fremden Spenderin bzw. einem fremden Spender. Bei der beidseitigen heterologen IVF stammen sowohl Ei- als auch Samenzelle von Fremdspendern.

Ablauf der LeihmutterschaftDer Ablauf einer Leihmutterschaft beinhaltet die Übertragung des befruchteten Embryos in die Gebärmutter der Leihmutter. Dies erfolgt normalerweise durch eine In-vitro-Fertilisation (IVF), bei der die Eizelle der genetischen Mutter mit dem Sperma des genetischen Vaters befruchtet wird. Der entstandene Embryo wird dann in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen. Die Leihmutter trägt das Kind für die genetischen Eltern aus und gibt es nach der Geburt an diese ab.

Rechtliche Aspekte in DeutschlandIn Deutschland ist Leihmutterschaft gesetzlich verboten. Gemäß dem Embryonenschutzgesetz ist es untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau durchzuführen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Dies schließt auch die Vermittlung von Leihmüttern ein. Verstöße gegen diese Gesetze können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Daher ist es für Paare, die sich eine Leihmutterschaft wünschen, in Deutschland nicht möglich, diesen Weg zu gehen.

Wie funktioniert Leihmutterschaft?

Leihmutterschaft ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich verboten. Sowohl die Vermittlung als auch die medizinische Begleitung einer Leihmutter sind untersagt. Das Embryonenschutzgesetz regelt dies und sieht sogar Freiheitsstrafen für Ärzte vor, die bei einer Leihmutterschaft helfen. In anderen Ländern wie den USA oder Indien gibt es jedoch Agenturen, die Leihmütter vermitteln.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind zur Welt, das genetisch nicht mit ihr verwandt ist. Die genetischen Eltern schließen vorher einen Vertrag mit der Leihmutter ab. Eine befruchtete Eizelle wird der Leihmutter eingepflanzt, um die Schwangerschaft zu ermöglichen. Es wird empfohlen, keine Eizelle der Leihmutter zu verwenden, um eine zu starke Bindung zwischen Leihmutter und Kind zu vermeiden.

Die ethischen Fragen und psychischen Langzeitfolgen für Leihmütter und Kinder sind noch nicht umfassend erforscht. Kritiker bemängeln, dass bei einer Leihmutterschaft nicht das Wohl des Kindes, sondern die Abwicklung eines Rechtsgeschäftes im Vordergrund steht. Befürworter sehen in der Leihmutterschaft eine Möglichkeit für Paare mit gesundheitlichen Problemen, genetisch verwandte Kinder zu bekommen. Seriöse Agenturen nehmen nur Frauen als potenzielle Leihmütter auf, die bereits mindestens ein gesundes Kind geboren haben, und ermöglichen eine Bindung zwischen Leihmutter und genetischen Eltern während der Schwangerschaft.

Gesetzliche Lage von Leihmutterschaft in Deutschland

Die gesetzliche Lage von Leihmutterschaft in Deutschland ist eindeutig. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG) ist es strafbar, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau durchzuführen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Dies betrifft die sogenannte Ersatzmutter. Ebenso ist die Ersatzmuttervermittlung nach § 13c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) in Deutschland untersagt. Personen, die eine Ersatzmuttervermittlung betreiben oder einen Vermögensvorteil daraus erhalten, machen sich gemäß § 14b Abs. 1 und 2 AdVermiG strafbar.

Leihmütter und die intendierten Eltern machen sich in der Regel nicht strafbar nach dem Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 ESchG) und dem Adoptionsvermittlungsgesetz (§ 14b Abs. 3 AdVermiG). Die Strafbarkeit entsteht nur, wenn die Leihmutter ihr Kind einem Dritten unter grober Vernachlässigung ihrer Fürsorge- oder Erziehungspflicht auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt handelt. Gleiches gilt für die intendierten Eltern, wenn sie das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen und dafür ein Entgelt gewähren, sofern die Mutter das Kind unter grober Vernachlässigung ihrer Fürsorge- oder Erziehungspflicht überlassen hat.

Leihmütter, die in Deutschland leben, können in der Regel keine eigene Eizelle austragen, sondern tragen eine befruchtete Eizelle einer anderen Frau aus. Aufgrund des Embryonenschutzgesetzes ist dies in Deutschland jedoch nicht möglich. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Frau sich bereit erklärt, ihr Kind einem schwulen Paar auf Dauer zu überlassen, wenn sie sich überfordert fühlt und davon ausgeht, dass das Kind bei dem schwulen Paar gut aufgehoben sein wird. Dies wird in der Regel nicht strafbar gemäß § 236 StGB.

Wenn das Kind biologisch von einem der beiden Männer abstammt, kann der biologische Vater seine Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter schon vor der Geburt anerkennen. Der Partner kann dann nach der Geburt des Kindes im Wege der Stiefkindadoption zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Alternativ kann der biologische Vater das Kind mit Zustimmung der Mutter nach der Geburt adoptieren, und der Partner kann das Kind anschließend im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Die Zustimmung der Mutter ist in beiden Fällen erforderlich. Wenn das Kind biologisch nicht von einem der beiden Männer abstammt, sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Anerkennung der Elternschaft komplexer und sollten im Einzelfall geprüft werden.

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Voraussetzungen für Leihmutterschaft in Deutschland

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG) ist es strafbar, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau durchzuführen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter). Auch die Vermittlung einer Ersatzmutter ist untersagt (§ 13c Adoptionsvermittlungsgesetz).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Strafbarkeit nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz voraussetzt, dass die Leihmutter ihr Kind einem Dritten in grober Vernachlässigung ihrer Fürsorge- oder Erziehungspflicht auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt handelt. Die intendierten Eltern machen sich strafbar, wenn sie das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen und dafür ein Entgelt gewähren, sofern die Mutter das Kind unter grober Vernachlässigung ihrer Pflicht übergeben hat. Die grobe Pflichtverletzung setzt voraus, dass die Tat objektiv und subjektiv schwer wiegt.

Es ist zu beachten, dass Leihmutterschaft im Ausland nicht unter die deutsche Strafvorschrift § 236 StGB fällt. In Deutschland dürfen Ärzte jedoch nicht das befruchtete Ei einer anderen Frau einpflanzen. Es gibt jedoch spezielle Regelungen für Fälle, in denen eine Frau sich bereit erklärt, ihr Kind einem schwulen Paar auf Dauer zu überlassen. Der biologische Vater kann seine Vaterschaft anerkennen und sein Partner kann im Wege der Stiefkindadoption zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der biologische Vater das Kind nach der Geburt adoptiert und der Partner anschließend die Stiefkindadoption durchführt.

Risiken und Herausforderungen bei Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft ist ein kontroverses Thema, das viele potenzielle Risiken und Herausforderungen mit sich bringt. Sowohl physische und emotionale Aspekte als auch rechtliche Fragen sind Teil dieser Debatte.

Physische Risiken: Sowohl die Leihmutter als auch die beabsichtigten Eltern können physischen Risiken ausgesetzt sein. Bei einer traditionellen Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter ihr eigenes Ei trägt, kann dies zu gesundheitlichen Komplikationen für die Leihmutter führen. Bei einer gestationalen Leihmutterschaft hingegen können potenzielle Risiken mit der In-vitro-Fertilisation und der Implantation des Embryos verbunden sein.

Emotionale Herausforderungen: Die Leihmutterschaft kann emotional sehr belastend sein, sowohl für die Leihmutter als auch für die beabsichtigten Eltern. Die Leihmutter muss möglicherweise mit dem Verlust des Kindes umgehen, während die beabsichtigten Eltern möglicherweise mit dem Gefühl der Trennung oder Unsicherheit kämpfen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten während des gesamten Prozesses angemessen unterstützt und begleitet werden.

Rechtliche Aspekte: In Deutschland ist die Leihmutterschaft nicht direkt und allgemein verboten, sondern wird durch juristische Hürden eingeschränkt. Das Embryonenschutzgesetz kriminalisiert bestimmte medizinische Eingriffe, die für die gestationale Leihmutterschaft notwendig sind. Ärzte, die an Leihmutterschaftsbehandlungen im Ausland teilnehmen und diese in Deutschland unterstützen, können rechtliche Probleme bekommen. Es ist wichtig, die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    Weitere Herausforderungen der Leihmutterschaft sind:

  • Diskussionen über ethische und moralische Fragen im Zusammenhang mit kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft.
  • Die Möglichkeit von Konflikten über die Sorgerechtsrechte des Kindes.
  • Die finanziellen Kosten, die mit der Leihmutterschaft verbunden sein können.

Diese Punkte verdeutlichen, dass die Leihmutterschaft eine komplexe Angelegenheit ist, bei der es wichtig ist, sowohl die potenziellen Risiken als auch die Herausforderungen zu berücksichtigen. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten umfassend informiert sind und angemessene Unterstützung erhalten, um die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können.

Rechtliche Anerkennung von Leihmutterschaft

Die rechtliche Anerkennung von Leihmutterschaft in Deutschland ist nicht möglich. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG) ist es illegal, künstliche Befruchtung durchzuführen oder ein menschliches Embryo auf eine Frau zu übertragen, die bereit ist, ihr Kind dauerhaft anderen (der Leihmutter) zu überlassen. Es handelt sich um eine strafbare Handlung.

Die Leihmutter und die beabsichtigten Eltern selbst sind jedoch gemäß dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) und dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) nicht strafrechtlich haftbar. Sie können nicht wegen Menschenhandels bestraft werden, es sei denn, es besteht eine grobe Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie eine finanzielle Gegenleistung.

Die rechtliche Frage der Anerkennung von Leihmutterschaft hängt auch davon ab, ob das Wohl des Kindes bei den biologischen Eltern oder den beabsichtigten Eltern am ehesten gefährdet wäre und ob die beabsichtigten Eltern in der Lage sind, die beste Fürsorge für das Kind zu bieten. Die “große Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht” spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Wenn das Wohl des Kindes bei den beabsichtigten Eltern besser gewährleistet ist, greift dieser Straftatbestand nicht.

  • Leihmutterschaft im Ausland fällt nicht unter den Paragraf 236 des Strafgesetzbuchs (StGB), da es sich nicht um ein ausländisches Delikt mit besonderem Inlandsbezug handelt.
  • In Fällen, in denen die Leihmutter in Deutschland ansässig ist, ist es aufgrund des gesetzlichen Verbots gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG nicht möglich, ihre eigenen Eizellen zu tragen. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Frau bereit ist, ihr Kind einem gleichgeschlechtlichen Paar dauerhaft zu überlassen, da sie sich überfordert fühlt und glaubt, dass das Kind vom Paar gut versorgt wird. Dies ist in der Regel nicht strafbar gemäß § 236 StGB.
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Dies sind einige wichtige Informationen zu den rechtlichen Implikationen und Konsequenzen von Leihmutterschaft, einschließlich elterlicher Rechte, Staatsbürgerschaft und internationaler Anerkennung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den bereitgestellten Angaben basieren und möglicherweise nicht den aktuellsten rechtlichen Entwicklungen entsprechen. Es wird immer empfohlen, sich bei konkreten Fällen oder aktuellen Informationen mit einem Rechtsbeistand zu beraten.

Alternative Familienplanungsmethoden in Deutschland

Alternative Familienplanungsmethoden in Deutschland umfassen die sogenannten natürlichen Methoden der Familienplanung. Diese Methoden wurden in den 1960er Jahren von dem Arzt Josef Rötzer entwickelt. Sie basieren auf der Beobachtung bestimmter Körperzeichen, um die fruchtbaren und unfruchtbaren Tage im Zyklus einer Frau zu erkennen.

Eine der natürlichen Methoden ist die symptothermale Methode. Bei dieser Methode werden verschiedene Körperzeichen berücksichtigt, wie zum Beispiel die morgendliche Aufwachtemperatur, der Gebärmutterschleim und der Zustand des Gebärmutterhalses. Durch die Beobachtung dieser Zeichen können die fruchtbaren Tage auf etwa zwölf bis vierzehn Tage pro Zyklus eingegrenzt werden.

Die natürlichen Methoden der Familienplanung fördern den partnerschaftlichen Umgang mit der Verhütung. Die Beteiligung und das Verantwortungsbewusstsein des Partners sind hierbei besonders wichtig. An den fruchtbaren Tagen muss ein Verhütungsmittel, wie zum Beispiel ein Kondom, verwendet werden, um eine Empfängnis auszuschließen.

Die natürlichen Methoden der Familienplanung bieten die Möglichkeit, den eigenen Körper und seine Zeichen sowie die eigene Fruchtbarkeit besser wahrzunehmen und mehr Sicherheit im Umgang mit dem eigenen Zyklus zu erwerben. Viele Paare nutzen diese Methoden, um gezielt ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Es ist jedoch wichtig, Geduld zu haben, da es meist mehrere Zyklen dauert, bis sich eine Schwangerschaft einstellt.

  • Malteser Arbeitsgruppe NFP
  • Schweizer Sympto Therm Foundation
  • INER e. V. (Institut für Natürliche Empfängnisregelung Prof. Dr. med. Josef Rötzer e. V.)

Für die Anwendung der symptothermalen Methode ist etwas Übung erforderlich. Paare sollten etwa drei Menstruationszyklen einplanen, um sich intensiv mit der Methode auseinandersetzen zu können. Beratungsstellen für Schwangerschaftsberatung können ausführlich über die symptothermale Methode informieren und bieten oft auch entsprechende Kurse an. Interessierte Frauen und Paare können weitere Informationen bei der Malteser Arbeitsgruppe NFP, der Schweizer Sympto Therm Foundation und dem INER e. V. erhalten.

Öffentliche Meinung zu Leihmutterschaft in Deutschland

Die öffentliche Meinung zur Leihmutterschaft in Deutschland ist stark gespalten. Es gibt sowohl Befürworter als auch Gegner der Legalisierung von Leihmutterschaft. Nach 30 Jahren des Verbots in Deutschland wird eine Änderung des Denkens als notwendig erachtet.

Leihmutterschaft wird als Ersatz für die Unfähigkeit einer Frau, ein Kind zu gebären, definiert, indem eine andere Frau das gewünschte Kind austrägt und es dann den beabsichtigten Eltern zur Adoption übergibt. Es gibt zwei Arten von Leihmutterschaft: traditionelle und gestational. Bei der traditionellen Leihmutterschaft wird das Ei der Leihmutter befruchtet, während bei der gestationalen Leihmutterschaft das Ei der beabsichtigten Mutter außerhalb ihres Körpers befruchtet und dann in die Leihmutter eingesetzt wird.

Es gibt auch zwei Formen der Leihmutterschaft basierend auf ethischer Bewertung: kommerzielle und altruistische Leihmutterschaft. Bei der kommerziellen Leihmutterschaft erfolgt eine Bezahlung, die über die Erstattung von Ausgaben hinausgeht, während bei der altruistischen Leihmutterschaft keine Bezahlung oder nur eine minimale Erstattung erfolgt.

  • Die rechtliche Lage in Deutschland besagt, dass Leihmutterschaft nicht direkt und allgemein verboten ist, jedoch durch rechtliche Hindernisse erschwert wird.
  • Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) kriminalisiert bestimmte Eingriffe, die für die gestationale Leihmutterschaft notwendig sind und zielt hauptsächlich auf Ärzte und Wissenschaftler als Täter ab.
  • Deutsche Ärzte, die an Leihmutterschaftsbehandlungen im Ausland teilnehmen, die in Deutschland verboten sind, können für Beihilfe und Anstiftung zur Tat haftbar gemacht werden.
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Es wird geschlussfolgert, dass ein umfassendes strafrechtliches Verbot von Leihmutterschaft nicht mit dem Recht der beabsichtigten Eltern auf reproduktive Freiheit vereinbar ist und möglicherweise nicht die effektivste Lösung ist, um die beteiligten Parteien zu schützen.

Länder mit legaler Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft ist ein kontroverses Thema in vielen Ländern weltweit. Während einige Länder die Leihmutterschaft verbieten oder streng regulieren, haben andere Länder Gesetze, die diese Praxis erlauben und regulieren. Deutschland gehört zu den Ländern, die die Leihmutterschaft verbieten. Daher suchen viele deutsche Paare, die aufgrund von Unfruchtbarkeit oder anderen medizinischen Gründen Schwierigkeiten haben, eigene Kinder zu bekommen, nach alternativen Lösungen im Ausland.

Eines der Länder, in denen die Leihmutterschaft legal ist, ist Georgien. Seit 1997 ist die Leihmutterschaft in Georgien gesetzlich erlaubt. Das kommerzielle Format der Leihmutterschaft ist in diesem Land legal. Das bedeutet, dass Paare, die eine Leihmutter suchen, dies in Georgien tun können, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Ein weiteres Land mit legaler Leihmutterschaft ist Indien. Allerdings ist die Leihmutterschaft hier auf indische Bürger beschränkt, und Ausländer dürfen die Dienste der indischen Leihmütter nicht in Anspruch nehmen. Dies ist eine Einschränkung, die in Deutschland nicht existiert, da die Leihmutterschaft als Ganzes illegal ist.

  • Kasachstan ist ein weiteres Land, das die Leihmutterschaft erlaubt und zur Behandlung von Unfruchtbarkeit einsetzt. Die kasachische Regierung stellt jährlich Geld für IVF-Programme zur Verfügung. Die elterlichen Rechte auf das Neugeborene gehören dem Ehepaar, es sei denn, sie verzichten darauf oder einer der Elternteile ist verstorben.
  • In Kanada ist die Leihmutterschaft ebenfalls legal, jedoch nicht kommerziell mit Gewinnzweck. Die Leihmütter dürfen nicht für ihre Dienste bezahlt werden. Nur kostenlose Leihmutterschaft ist im Land erlaubt. Die Leihmütter haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für Kleidung, Fahrten und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit nach der Geburt.
  • Die USA haben keine einheitliche Gesetzgebung zur Leihmutterschaft. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Gesetze. In einigen Bundesstaaten ist Leihmutterschaft strengstens verboten, während in anderen praktisch keine Einschränkungen bestehen. Die gesetzestreuesten Staaten in Bezug auf Leihmutterschaft sind Florida und Kalifornien.

Es ist wichtig zu beachten, dass Deutschland eine andere Position zur Leihmutterschaft einnimmt als die oben genannten Länder. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland illegal und wird nicht reguliert. Daher sind viele deutsche Paare gezwungen, ihre Hoffnungen im Ausland zu setzen und in Länder zu reisen, in denen die Leihmutterschaft legal ist, um ihre Familien zu gründen.

Leihmutter finden in Deutschland

In Deutschland ist die Leihmutterschaft gesetzlich verboten. Das bedeutet, dass Leihmütter für ihre Dienstleistungen kein Geld nehmen dürfen und Werbung für sie zu machen ebenfalls verboten ist. Daher gestaltet sich die Suche nach einer Leihmutter in Deutschland sehr schwierig, insbesondere wenn man auf eine persönliche Bekanntschaft angewiesen ist. Es gibt jedoch eine Alternative. Man kann sich an eine Agentur wenden, die im Ausland tätig ist, wo die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist.

Eine solche Agentur ist VittoriaVita, die in der Ukraine aktiv ist. VittoriaVita sucht selbst nach Frauen, die bereit sind, als Leihmütter für fruchtlose Paare zu fungieren. Dabei führt die Agentur eine strenge medizinische und psychologische Auswahl der Kandidatinnen durch und überwacht den Gesundheitszustand der Leihmutter während der Schwangerschaft. Die Kriterien zur Auswahl der Leihmütter können von Agentur zu Agentur variieren. Bei VittoriaVita müssen die Kandidatinnen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der ukrainischen Gesetzgebung festgelegt sind.

Wenn man sich für eine Leihmutterschaft im Ausland entscheidet, sollten jedoch auch die rechtlichen Aspekte beachtet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Informationen in Bezug auf die Leihmutterschaft in Deutschland und die Aktivitäten von VittoriaVita auf der Grundlage der bereitgestellten Rohdaten abgeleitet wurden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen und sich über die Gesetze und Bestimmungen im jeweiligen Land zu informieren, um sicherzustellen, dass man die Leihmutterschaft auf legalem Wege durchführt.

  • Eine Leihmutter in Deutschland zu finden, ist aufgrund des Verbots der kommerziellen Leihmutterschaft und der Werbung dafür sehr schwierig.
  • Eine Alternative besteht darin, sich an eine Agentur im Ausland zu wenden, wie z.B. VittoriaVita in der Ukraine, die nach geeigneten Leihmüttern sucht.
  • Bei der Suche nach einer Leihmutter im Ausland sollten auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, da die Gesetze von Land zu Land unterschiedlich sind.

Dieser Artikel bietet eine Einführung in das Thema der Leihmutterschaft in Deutschland und gibt erste Informationen über Agenturen und rechtliche Überlegungen. Im nächsten Abschnitt werden wir uns genauer mit den Voraussetzungen und dem Prozess der Leihmutterschaft befassen.

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