Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zu zahlen?

Wer in Rente geht, fragt sich oft, wie viel Rente er oder sie erhalten kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Rentenfreibetrag, dem Grundfreibetrag und der Rentenhöhe. Ein wichtiger Faktor ist der Rentenfreibetrag, der den Teil der Rente beschreibt, der steuerfrei bleibt.

Der Rentenfreibetrag und die Steuerpflicht für Rentner

Der Rentenfreibetrag wird jedes Jahr neu berechnet und hängt davon ab, in welchem Jahr man in Rente geht. Für das Jahr 2021 beträgt der Rentenfreibetrag 17.520 Euro für Neurentner. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2021 in Rente gehen, bis zu einem Betrag von 17.520 Euro keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.

Der Grundfreibetrag und die Steuerpflicht für Rentner

Ob Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen, hängt nicht nur vom Rentenfreibetrag ab, sondern auch vom Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem man als Steuerpflichtiger keine Einkommensteuer zahlen muss. Im Jahr 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete.

Die Berechnung des Rentenfreibetrags und der zu versteuernden Rente

Um zu wissen, wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zahlen zu müssen, muss man den Rentenfreibetrag und den zu versteuernden Teil der Rente berechnen. Die zu versteuernde Rente ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bruttorente und dem Rentenfreibetrag. Liegt die zu versteuernde Rente unterhalb des Grundfreibetrags, muss der Rentner keine Steuern auf seine Rente zahlen.

Wie kann ich meinen Rentenfreibetrag berechnen und Steuern vermeiden?

Die Besteuerung der Rente ist für viele Rentner ein heikles Thema. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Altersrente immer weiter an, was bedeutet, dass mehr und mehr Rentner Steuern zahlen müssen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

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Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag bietet eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Er wird auf Basis eines persönlichen Prozentsatzes aus einer amtlichen Tabelle berechnet und bleibt bis zum Tod des Rentners gleich. Einmal errechnet, kann er jedes Jahr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Rentenbesteuerung

Nicht alle Rentner müssen tatsächlich Steuern zahlen. Es gibt einen Steuergrundfreibetrag für Ledige und Verheiratete, der jedes Jahr vom Staat angepasst wird. Auch können Rentner ihre Krankenkassenbeiträge sowie ein paar andere Posten in der Steuererklärung als Ausgabe angeben und so von der Steuer absetzen.

Rentenerhöhung

Es ist wichtig zu wissen, dass jeder Rentner mit jeder normalen Rentenerhöhung rechnerisch mehr Steuern zahlen muss. Der ganz persönliche Rentenfreibetrag ist bis zum Tod festgeschrieben, womöglich für mehr als 30 oder gar 40 Jahre.

Steuern

Grundsätzlich muss für die Rente Steuern gezahlt werden, aber nicht tatsächlich Steuern in Euro und Cent. Der Staat erhebt eine Einkommensteuer, die aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet wird. Der Fiskus ist für die Erhebung der Steuern zuständig. Es ist wichtig zu wissen, dass man sich oft erst viele Jahre nach Rentenbeginn wieder ums Thema Steuern kümmern muss.

Rentenbesteuerung: Wie viel Steuern muss ich zahlen, wenn ich neben der Rente noch andere Einkünfte habe?

Die Rentenbesteuerung ist ein komplexes Thema, das für viele Rentner und zukünftige Rentner von Bedeutung ist. Grundsätzlich sind Renten einkommens- und lohnsteuerpflichtig. Seit 2005 gilt die “nachgelagerte Besteuerung”, bei der alles, was für die Altersvorsorge aufgewendet wird, zunehmend steuerfrei wird, aber später die Renteneinkünfte besteuert werden. Diese Regelung betrifft alle Rentenarten, einschließlich der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

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Nachgelagerte Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Steuerlast auf die Rentner verschoben wird. Der steuerpflichtige Teil der Rente erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozentpunkte für die Neurentner. Für Rentner, die ihre Rente im Jahr 2020 beginnen, bedeutet dies, dass bereits 80 Prozent ihrer Bruttorente steuerpflichtig sind. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 oder später müssen Rentner ihre gesamte Rente versteuern.

Rentenbeginn und Rentenfreibetrag

Das Finanzamt ermittelt einen “Rentenfreibetrag” für alle Rentner, die bis zum Jahr 2039 erstmals Rente bekommen. Dieser Freibetrag stellt den Teil der Rente dar, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der für die Folgejahre unverändert bleibt, auch wenn die Rente durch Rentenerhöhungen steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein

Die Höhe der Steuern bei Renteneinkünften hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa dem Rentenbeginn, Rentenanpassungen oder der Beitragsbemessungsgrenze. Es kann oft ratsam sein, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren, um die eigene Steuersituation besser einschätzen zu können.

Altersvorsorge und Öffnungsklausel

Die Rentenbesteuerung ist eng mit der Altersvorsorge verknüpft. Wer privat vorsorgt, kann von einer Öffnungsklausel profitieren. Diese erlaubt es, bis zu vier Prozent des Renteneintrags steuerfrei zu erhalten. Bei einem Vorwegabzug können bis zu 23.712 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden.

Im Juli 2022 stiegen die Renten im Osten um 6,12 Prozent und im Westen um 5,35 Prozent. Diese Rentenerhöhung führt dazu, dass mehr Rentnerinnen und Rentner als im Vorjahr Steuern zahlen müssen. Insgesamt müssen bereits rund sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen, durch die aktuelle Rentenerhöhung kommen weitere 106.000 hinzu. Für jeden neuen Rentenjahrgang bleibt weniger von der Rente steuerfrei.

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Manche Seniorin profitiert jedoch von der Erhöhung des Grundfreibetrags, der bis zu einem bestimmten Betrag das Einkommen steuerfrei hält. Rückwirkend wurde der Grundfreibetrag um weitere 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Dadurch müssen manche Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr anders als 2021 keine Steuern zahlen.

Die derzeitigen Regeln zur Besteuerung von Altersrenten sind umstritten, da es zu einer doppelten Besteuerung kommen kann: Bei der gesetzlichen Rente werden sowohl die Rente als auch die Beiträge während des Berufslebens besteuert. Das Bundesverfassungsgericht muss in zwei Musterfällen prüfen, wann genau diese doppelte Besteuerung verboten ist. Bis zur Klärung durch das Verfassungsgericht bleiben die Steuerbescheide von Rentnern in diesem Punkt jedoch offen.

Beim Ermitteln der steuerpflichtigen Renteneinkünfte zieht das Finanzamt den Rentenfreibetrag ab. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, müssen Steuern gezahlt werden. Vom steuerpflichtigen Teil der Rente werden zudem die Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen sowie pauschal 102 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgaben.

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