Was ist das Meister-BAföG?

Das Meister-BAföG ist eine staatliche Förderung, die seit 25 Jahren existiert. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Handwerker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Betriebswirten oder staatlich geprüften Erziehern fortbilden möchten. Anders als beim normalen BAföG, gibt es beim Meister-BAföG keine Altersgrenze, jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Das Meister-BAföG hat das Ziel, Anreize zur Weiterbildung zu schaffen und Existenzgründungen zu unterstützen. Es ermöglicht den Teilnehmern, ihre beruflichen Qualifikationen weiterzuentwickeln und somit ihre Karrierechancen zu verbessern. Die Förderung erfolgt teilweise als Zuschuss, also als nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung, und teilweise als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Eine weitere Besonderheit des Meister-BAföGs ist, dass es verschiedene Fort- und Weiterbildungen gibt, die damit gefördert werden können. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungen zum Bankfachwirt, Zahntechnikermeister, Softwareentwickler, Bäckermeister, Erzieher, Techniker, Controller, Fachkrankenpfleger und Programmierer. Auch Fernlehrgänge und mediengestützte Lehrgänge können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Deutsche Staatsbürger, EU-Bürger und andere Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können Meister-BAföG beantragen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wer kann Meister-BAföG beantragen?

Meister-BAföG, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG oder Techniker-BAföG, dient der finanziellen Unterstützung von Fachkräften bei ihrer Weiterbildung. Um einen Aufstiegs-BAföG Antrag zu stellen, muss man lediglich eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung vorweisen können. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Förderung. Seit dem 01.08.2016 wird das Meister-BAföG offiziell als Aufstiegs-BAföG bezeichnet. Die Fördersätze wurden erhöht, vor allem zugunsten von Familien. Sogar Absolventen eines Bachelorstudiums haben die Möglichkeit, durch das Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG gefördert zu werden.

Mit Meister-BAföG können verschiedene Zielgruppen unterstützt werden. Zum einen können Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, diesen Förderungsanspruch nutzen, um eine Meisterprüfung abzulegen. Zum anderen können auch Fachkräfte, die eine berufliche Fortbildung oder Weiterbildung außerhalb einer Meisterprüfung anstreben, Meister-BAföG beantragen.

Das Aufstiegs-BAföG bietet also sowohl für Auszubildende als auch für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation finanzielle Unterstützung. Diese Förderung ist unabhängig vom Alter und kann auch von Personen in Anspruch genommen werden, die bereits einen Bachelorabschluss haben.

Insgesamt ermöglicht das Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG verschiedenen Personengruppen die Finanzierung ihrer Weiterbildung. Durch diese Förderung wird die Möglichkeit geschaffen, Qualifikationen zu erlangen, die zur beruflichen Aufstiegschance beitragen können.

Die Höhe des Meister-BAföG

Das Meister-BAföG bietet großzügige finanzielle Unterstützung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Ab dem 01. August 2020 beträgt die Förderung bis zu 15.000 Euro. Dabei werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt, während der Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten wird.

Für das Meisterprüfungsprojekt können bis zur Hälfte der Materialkosten und maximal 2.000 Euro gefördert werden. Auch hier werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt. Zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten kann bei Vollzeitmaßnahmen ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag beträgt für Alleinstehende 963 Euro.

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Für Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende erhöht sich dieser Betrag um 235 Euro. Es gibt auch eine zusätzliche Unterstützung für Kinder. Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöhen den monatlichen Betrag um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende, die Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten zusätzlich einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind.

Der Einkommensfreibetrag beträgt 330 Euro und erhöht sich für Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende um 805 Euro. Das Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet, wobei dieser Freibetrag sich bei Verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden um 2.300 Euro erhöht. Das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners ist anrechnungsfrei.

Welche Kosten werden vom Meister-BAföG abgedeckt?

Mit dem Meister-BAföG werden verschiedene Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Einkommens- und vermögensunabhängig können Zuschüsse beantragt werden, die bis zu den tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch maximal 15.000 Euro, betragen. Seit dem 01. August 2020 werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt, während für den Restbetrag ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW angeboten wird.
  • Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt: Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, jedoch maximal 2.000 Euro, zu erhalten. Auch hier werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt, während der Restbetrag über ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW finanziert werden kann.
  • Unterhaltsbeitrag: Neben der Förderung der Fortbildungskosten kann bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Die Unterhaltsförderung hängt vom Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners ab. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt, sodass sie nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Kinderbetreuungszuschuss: Alleinerziehende, die Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen pauschalen monatlichen Zuschuss von 150 Euro je Kind für die Kinderbetreuung. Dieser Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den vorliegenden Rohdaten basieren und spezifische Details oder Bedingungen möglicherweise nicht berücksichtigt wurden.

Voraussetzungen für Meister-BAföG

Meister-BAföG, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG, ist ein Förderprogramm für Personen, die sich weiterqualifizieren möchten. Die wichtigste Voraussetzung für eine Meister-BAföG-Antragstellung ist, dass der Bewerber bereits eine abgeschlossene Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besitzt. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, um förderfähig zu sein. Es gibt jedoch keine Altersbegrenzung für die Aufnahme von Meister-BAföG.Das Meister-BAföG ist ein personalisiertes Förderprogramm, das die individuelle Situation des Antragstellers berücksichtigt. Die Höhe der Förderung hängt von den persönlichen Umständen ab und kann mithilfe eines BAföG-Rechners berechnet werden. Alle Kosten, die für die Vorbereitung der Fortbildungsmaßnahmen notwendig sind, können gefördert werden. Hierbei liegt der maximal förderfähige Betrag bei 15.000 €.Die Förderung für Meister-BAföG besteht zu 50% aus einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Der verbleibende Betrag kann durch einen zinsgünstigen Kredit finanziert werden. Zusätzlich können die Kosten für das Prüfungsstück oder Meisterstück, das für die praktische Prüfung erforderlich ist, mit bis zu 2.000 € gefördert werden. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zur Lebenshaltungskosten beantragt werden. Die Höhe variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder.Es gibt bestimmte Einkommens- und Vermögensfreibeträge, die bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt werden. Diese sind im AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die genannten Zahlen in den Informationen variieren können und von den individuellen Umständen abhängen.

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Vorteile des Meister-BAföG: Finanzielle Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung

Das Aufstiegs-BAföG, auch als Meister-BAföG bekannt, bietet zahlreiche Vorteile für die Finanzierung einer Fortbildung. Es stellt nicht-rückzahlbare Zuschüsse bereit und ermöglicht es, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen. Diese Förderung umfasst sowohl Unterstützung bei Prüfungs- und Lehrgangsgebühren als auch finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen.

Für die Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können unabhängig vom Einkommen und Vermögen Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Kosten beantragt werden, bis zu einem maximalen Betrag von 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt, während für den verbleibenden Teil der Fördersumme ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW angeboten wird.

Darüber hinaus können auch Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gefördert werden. Hierbei werden bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und maximal 2.000 Euro als Zuschuss gewährt, während der Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen angeboten wird.

Ein weiterer Vorteil des Meister-BAföG besteht darin, dass bei einer Vollzeitmaßnahme neben der Förderung der Fortbildungskosten auch ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden kann. Die Unterhaltsförderung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie gegebenenfalls nach dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Mit dem Meister-BAföG erhalten Menschen die Möglichkeit, berufliche Weiterbildung zu finanzieren und ihre Karrierechancen zu verbessern. Es reduziert die Abhängigkeit von anderen Einkommensquellen und ermöglicht es, sich voll und ganz auf die Fortbildung zu konzentrieren. Dadurch können sich neue berufliche Perspektiven eröffnen und langfristig eine bessere berufliche Position erreicht werden.

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Dauer der Zahlung von Meister-BAföG

Die Dauer der Zahlung von Meister-BAföG hängt von der Art der durchgeführten Ausbildung ab. Meister-BAföG, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG (AFBG), bietet finanzielle Unterstützung für Personen, die an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen teilnehmen. Dieses Programm unterstützt Vollzeitmaßnahmen durch eine finanzielle Beteiligung an den Ausbildungskosten sowie einen bedarfsgerechten Beitrag zum Lebensunterhalt des Teilnehmers. Die Unterstützung für Vollzeitmaßnahmen erfolgt in Form eines Zuschusses und eines zinsgünstigen Darlehens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden und beträgt maximal drei Jahre. Eine Vollzeitmaßnahme erfordert mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an vier Arbeitstagen. Es ist zu beachten, dass die genaue Dauer der Zahlung von Meister-BAföG in den bereitgestellten Informationen nicht angegeben ist. Um eine fortlaufende Unterstützung zu gewährleisten, muss eine qualifizierende Maßnahme eine Mindestdauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben und innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt auch Vorbereitungsmaßnahmen von öffentlichen und privaten Anbietern in Vollzeit- und Teilzeitformaten, die auf öffentlich-rechtliche Aufstiegsfortbildungsprüfungen gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder äquivalente Qualifikationen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die gewünschte berufliche Qualifikation muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder einer beruflichen Schulqualifikation liegen. Bei Bedarf kann das Aufstiegs-BAföG auch Vorbereitungsmaßnahmen für Aufstiegsfortbildungsqualifikationen unterstützen, die Zugang zu Prüfungen durch Qualifikationen ermöglichen, die nicht auf einer Erstausbildung basieren (z. B. für Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufserfahrung), was häufig bei schulischen Ausbildungen im sozialen Bereich der Fall ist.

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten neben Meister-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeit neben dem Meister-BAföG. Es fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Die Förderung erstreckt sich auf Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit.

Um förderfähig zu sein, muss der angestrebte berufliche Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Eine abgeschlossene Erstausbildung ist in der Regel Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden. Die Förderung ist an zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden. Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, während die zweite und dritte Stufe mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten müssen. Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

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