Bei Jobverlust bietet das Arbeitslosengeld (ALG) eine soziale Absicherung. Es handelt sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die das Einkommen ersetzt. Arbeitslosengeld I wird unabhängig von Ihrer persönlichen finanziellen Situation gezahlt.
Was versteht man unter einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
In einigen Fällen wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt, weil eine Sperrzeit verhängt wurde. Diese ist eine Art Strafe, weil der Arbeitnehmer durch sein Verhalten den Jobverlust selbst verschuldet hat. Für gewöhnlich ist die Sperrzeit auf 12 Wochen begrenzt, in einigen schwereren Fällen kann sie jedoch auch bis zu 12 Monate betragen. Eine Sperrzeit kann auch verhängt werden, wenn sich der Arbeitslose z.B. weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgeschlagen hat.
Hinzuverdienst
Arbeitslose dürfen etwas dazuverdienen, jedoch müssen sie das Nebeneinkommen der Agentur für Arbeit melden und die Arbeitszeit darf nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich betragen. Das Arbeitslosengeld und der Hinzuverdienst werden addiert. Allerdings wird bei einem hohen Hinzuverdienst das Arbeitslosengeld gekürzt. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Hinzuverdienstmöglichkeiten es gibt und wie sie sich auf das Arbeitslosengeld auswirken.
Arbeitslosengeld und weitere Sozialleistungen
Beim Bezug anderer Sozialleistungen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ganz oder teilweise. Dazu gehören Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld sowie eine volle Altersrente. Bezieher von Arbeitslosengeld I können jedoch Wohngeld zusätzlich beantragen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat auf das Arbeitslosengeld I keinen Einfluss.
Arbeitslosengeld beantragen: Voraussetzungen und Ablauf
Wenn Sie durch eine Kündigung arbeitslos werden, können Sie möglicherweise Arbeitslosengeld beantragen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II.
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und soll helfen, die Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken, wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Voraussetzungen sind, dass Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Anspruch auf ALG 1 haben. Die Höhe und Anspruchsdauer hängen von Ihrem Alter, der Dauer der vorherigen Beschäftigung sowie dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ab. Normalerweise erhalten Sie 67 % des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate.
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherung, die nur bei entsprechendem Bedarf gewährt wird, wenn Sie keinen Anspruch auf ALG 1 (mehr) haben. Sie können beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen. Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab.
Voraussetzungen und Ablauf des Beantragungsprozesses
Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Melden Sie sich zunächst online, telefonisch oder persönlich arbeitssuchend, sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren. Beantragen Sie zugleich Arbeitslosengeld I, wenn Sie aufgrund Ihrer Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung darauf Anspruch haben. Sie müssen aktiv das Arbeitslosengeld beantragen und die erforderlichen Formulare ausfüllen und einreichen. Dabei müssen Sie nachweisen, ob und wie lange Sie gearbeitet haben, Ihren Verdienst und das Abführen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung belegen und weitere Informationen bereitstellen. Sie können Arbeitslosengeld auch online über die eServices der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn die Bearbeitung zu lange dauert, können Sie einen Vorschuss beantragen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu sichern.
Agentur für Arbeit und Jobcenter
Die Agentur für Arbeit ist zuständig für die Beantragung von Arbeitslosengeld I, während das Jobcenter die zuständige Stelle für Arbeitslosengeld II ist. Um ALG 1, ALG 2, Hartz IV oder das Bürgergeld zu beantragen, müssen Sie sich an die entsprechende Stelle wenden.
Arbeitslosengeld Höhe berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ermittlung des Anspruchs basierend auf dem Netto-Entgelt und den aktuellen Bemessungsgrenzen
Wenn Sie arbeitslos geworden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom Bemessungsentgelt ab, das in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosmeldung verdient wurde. Hierbei handelt es sich um das Brutto-Arbeitsentgelt, das noch um Beiträge zur Sozialversicherung bereinigt wird. Auch das Leistungsentgelt, also das Netto-Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, spielt eine Rolle bei der Berechnung.
Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie eine Anwartschaftszeit erfüllen. Diese beträgt in der Regel 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung. Dabei zählen auch Zeiten der Kindererziehung oder des Krankengeldbezugs sowie des Wehrdienstes. Bei häufiger befristeter Beschäftigung kann eine verkürzte Anwartschaftszeit gelten.
Die Dauer, in der Sie Arbeitslosengeld erhalten können, wird als Anspruchsdauer bezeichnet. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und Ihrem Alter. Wenn Sie selbstständig waren, können Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich arbeitslos melden. Dies kann persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Die Agentur für Arbeit bietet außerdem einen Arbeitslosenservice an, über den Sie Hilfe bei der Jobsuche und Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld erhalten. Der Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht eine individuelle Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Letztendlich ist die Versicherungspflicht ein wichtiger Faktor. Sie betrifft die Pflicht von Arbeitnehmern, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Ob und wie lange Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt also von verschiedenen Faktoren ab und kann individuell berechnet werden.
Arbeitslosengeld: Wie lange wird es gezahlt und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Arbeitslosigkeit kann jeden unvorhergesehen treffen und in einer schwierigen finanziellen Situation führen. Das Arbeitslosengeld kann in dieser Zeit eine wichtige Unterstützung sein, um die laufenden Kosten zu decken. Doch wie lange wird das Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs hängt von zwei Faktoren ab:
- Der Dauer der Beschäftigung vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer
- Dem Alter, in dem man arbeitslos wird
Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld – danach ist Schluss. Wer 50 Jahre oder älter ist und länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Arbeitslosengeld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten?
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man:
- sich an die Agentur für Arbeit wenden
- sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden
- sich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden, wenn man weniger als drei Monate vorher von seinem Jobverlust erfahren hat
- sich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG beantragen nach dem letzten Arbeitstag
Die Behörde prüft den Antrag und bescheinigt, wie viel Geld man bekommt und wie lange.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man:
- mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet haben
- von seinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben
Die zwölf Monate müssen nicht zusammenhängend gearbeitet worden sein, mehrere Beschäftigungen können zusammengezählt werden.
Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld – danach ist Schluss. Wer 50 Jahre oder älter ist und länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Arbeitslosengeld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld. Minijobber haben keinen Anspruch auf ALG, wenn sie arbeitslos werden.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Man bekommt aus der Arbeitslosenversicherung etwa 60 Prozent seines bisherigen Nettogehalts oder 67 Prozent, falls man Kinder hat.
Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kann man die Höhe des Arbeitslosengelds vorab ausrechnen. Dazu gibt man nur das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ein, die Lohnsteuerklasse und ob man oder der Ehe- oder Lebenspartner Kindergeld bekommt.