Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, müssen Sie die Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck beachten. Die EU-Richtlinie für Handgepäck gilt für alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union und der Schweiz abgehen.
Mengenbeschränkungen
Flüssigkeiten oder Gegenstände mit vergleichbarer Konsistenz, wie Cremes und Gels, dürfen nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Behältnisse müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter eingepackt sein.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der EU-Richtlinie für Handgepäck. Medikamente, Babynahrung oder auch Spezialnahrung, die während der Reise im Flugzeug benötigt werden, sind von der Flüssigkeitenregelung ausgenommen. Dies bedeutet, dass Sie diese Artikel in größeren Mengen als 100 ml im Handgepäck mitführen können.
Duty-Free-Einkäufe
Getränke, die in Duty-Free-Shops nach der Bordkartenkontrolle gekauft wurden, sind von der Flüssigkeitenregelung ausgenommen. Sie können also auch größere Mengen an Flüssigkeit im Handgepäck mitführen, wenn Sie diese im Duty-Free-Shop gekauft haben.
- Merken Sie sich diese wichtigen Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
- Maximal 100 ml Behältnisse im durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter
- Medikamente, Babynahrung und Spezialnahrung sind von der Regelung ausgenommen
- Duty-Free-Einkäufe nach der Bordkartenkontrolle sind von der Regelung ausgenommen
Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich vor Ihrer Abreise noch einmal bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Handgepäck Flüssigkeiten: Welche Produkte gelten als Flüssigkeiten und welche nicht
Reisende müssen beim Handgepäckbeschränkungen beachten. Flüssigkeiten, Gelen und Aerosole dürfen nur begrenzt mitgenommen werden, um die Sicherheit an Bord von Flugzeugen zu gewährleisten. Diese Einschränkungen wurden nach einem vereitelten terroristischen Anschlag im Jahr 2006 eingeführt.
Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Es gibt vier Kategorien von Flüssigkeiten, die unterschiedlich behandelt werden müssen. Flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung dürfen uneingeschränkt mitgenommen werden. Duty-free-Flüssigkeiten in speziellen, nicht beschädigten und nicht geöffneten versiegelten Sicherheitsbeuteln sind in begrenzten Mengen erlaubt. Flüssigkeiten bis zu 100 ml in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel im Gesamtvolumen von höchstens 1 Liter sind erlaubt. Andere Flüssigkeiten sind zur Mitnahme im Handgepäck nicht zugelassen und werden an der Luftsicherheitskontrolle zurückgewiesen.
Mengenbeschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Es gibt keine Mengenbeschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Duty-free-Beuteln sowie von Medikamenten und Spezialnahrungsmitteln im Handgepäck. Medikamente und Spezialnahrung müssen jedoch für die Dauer der Reise benötigt werden. Weitere Mengenbeschränkungen können aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Gefahrengutvorschriften, zollrechtliche Bestimmungen) gelten.
Luftsicherheitskontrolle am Flughafen
An der Kontrollstelle am Flughafen müssen alle Flüssigkeiten aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Werden Flüssigkeiten im Handgepäck belassen oder vergessen, müssen diese gesondert kontrolliert werden. Duty-free-Einkäufe, Medikamente und Spezialnahrungsmittel werden kontrolliert und dürfen nur in begrenzter Menge mitgenommen werden.
Ungefährlichkeit von Flüssigkeiten
Fluggäste dürfen nur Flüssigkeiten mitnehmen, deren Ungefährlichkeit zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Bei Zweifel an der Sicherheit darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgeführt werden.
Handgepäck Flüssigkeiten: Welche Arten von Behältern sind erlaubt?
Wenn Sie sich auf eine Flugreise vorbereiten, sollten Sie vor allem bei Flüssigkeiten im Handgepäck darauf achten, die EU-Richtlinien zu beachten. Dazu gehören unter anderem Regelungen für erlaubte Behälter sowie Ausnahmen der Richtlinien bei Babynahrung oder Desinfektionsmitteln.
Laut EU-Richtlinie dürfen nur Flüssigkeiten in Behältern unter 100 ml an Bord des Flugzeuges mitgenommen werden. Hierzu zählen neben Getränken auch Sprays wie Deo, Gels wie Zahnpasta und Cremes. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, der max. 1 Liter Fassungsvermögen aufweist.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Babynahrung im Handgepäck darf über 100 ml fassen und muss nicht in den Flüssigkeitsbeutel. Erwachsene, die mit einem Baby oder einem Kleinkind fliegen, dürfen genügend Babynahrung für die Dauer des Fluges mitnehmen. Dabei darf das Kind aber nicht älter als 2 Jahre sein und muss auch wirklich mitfliegen.
Für Desinfektionsmittel gelten spezielle Regelungen. Desinfektionsmittel basieren in der Regel auf den desinfizierenden Eigenschaften von Alkohol. Mit Alkohol-Anteilen von über 70 % gelten Desinfektionsmittel als leicht entzündlich und dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Handdesinfektionsmittel dürfen jedoch in einem Flüssigkeitsbeutel transportiert werden.
Flüssige und gelartige Produkte dürfen im Handgepäck nur in kleinen Behältern von max. 100 ml Fassungsvermögen transportiert werden. Es gibt keine Grenze für die Anzahl der Behälter. Allerdings muss sich der Plastikbeutel einfach verschließen lassen können.
Zur Orientierung und Vereinfachung bietet es sich an, spezielle Handgepäckbeutel zu nutzen, die den EU-Richtlinien entsprechen. So gibt es beispielsweise spezielle 1L-Flug-Kulturbeutel mit oder ohne kleine Behälter und auch an vielen Flughäfen gibt es spezielle Automaten mit Einweg-Plastikbeuteln.
Handgepäck Flüssigkeiten: Welche Gegenstände zählen als Flüssigkeiten und welche nicht
Beim Ein- und Aussteigen ins Flugzeug gibt es Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese Regelungen wurden aufgrund von Sicherheitsbedenken eingeführt. Um sicherzustellen, dass Flüssigkeiten in ausreichender Menge erlaubt sind, musst du dich an die vorgegebenen Mengenbeschränkungen halten.
Egal, ob du deinen Flug von einem Flughafen in der Europäischen Union oder von anderswo aus antrittst: Diese Einschränkungen gelten immer. Im Handgepäck darf pro Fluggast maximal ein durchsichtiger, wieder verschließbarer Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter mitgenommen werden.
Duty-free-Flüssigkeiten dürfen in dem durchsichtigen, verschließbaren Beutel transportiert werden. Allerdings müssen diese Flüssigkeiten beim Kauf am Flughafen oder an Bord des Flugzeugs in einem speziellen Sicherheitsbeutel versiegelt werden. Der Beleg muss zusätzlich aufbewahrt werden, um ihn vor der Sicherheitsüberprüfung vorlegen zu können.
Wenn du Medikamente oder Spezialnahrung im Handgepäck mitnehmen möchtest, musst du einen Nachweis über den Bedarf mitbringen. Ein Attest oder ein Rezept reichen für diesen Zweck aus. Wenn es sich um flüssige Medikamente handelt, müssen diese in dem durchsichtigen, verschließbaren Beutel transportiert werden.
Andere Flüssigkeiten, die weder Duty-free-Flüssigkeiten noch Medikamente oder Spezialnahrung sind, müssen im aufzugebenden Gepäck transportiert werden. Das gilt insbesondere für Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml. Diese Regelung schließt jedoch nicht aus, dass sie im aufzugebenden Gepäck untergebracht werden können, sofern keine anderen Bestimmungen wie die Gefahrgutvorschriften dagegen sprechen.