Das Kindergeld wird ab Januar 2023 erhöht. Die Regierung der Ampel-Koalition hat beschlossen, das Kindergeld einheitlich auf 250 Euro monatlich anzuheben. Dies bedeutet eine Erhöhung von 31 Euro für die ersten beiden Kinder im Vergleich zu früher. Auch das dritte Kind erhält nun 250 Euro. Familien mit Kindern erhalten somit mehr finanzielle Unterstützung, um den Aufwand für ihre Kinder zu bewältigen. Die Erhöhung des Kindergeldes ist eine Maßnahme zur besseren Unterstützung von Familien und zur Förderung der Geburtenrate.
Kindergrundsicherung
Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung das Kindergeld ersetzen. Die Kindergrundsicherung definiert einen festen Betrag, welcher unabhängig vom Einkommen der Eltern an alle Kinder ausgezahlt wird. Mit der Kindergrundsicherung soll vermieden werden, dass Familien in Situationen geraten, in denen das Kindergeld nicht ausreicht und staatliche Unterstützung benötigt wird. Die Einführung der Kindergrundsicherung ist somit eine Maßnahme zur Armutsbekämpfung in Deutschland.
Kinderzuschlag
Familien, die ein geringes oder mittleres Einkommen haben, können seit Januar 2023 zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag ist nach dem Wohngeldprinzip gestaffelt und kann bis zu 250 Euro pro Kind betragen. Der Kinderzuschlag soll dazu beitragen, dass Familien mit niedrigem Einkommen finanziell entlastet werden und ihre Kinder gut versorgt sind. Mit dem Kinderzuschlag soll verhindert werden, dass Familien staatliche Unterstützung benötigen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll ab 2023 von 10.348 Euro auf 10.633 Euro steigen. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem kein Einkommensteuer gezahlt werden muss. Mit dem Anstieg des Grundfreibetrags wird das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, welche ein niedriges Einkommen haben, entlastet. Der Anstieg des Grundfreibetrags ist eine Maßnahme zur Verbesserung der finanziellen Situation von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit geringem Einkommen.
Kindergeld 2023: Wer hat Anspruch und wie beantrage ich es?
Seit dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch ausgezahlt. Es spielt keine Rolle mehr, in welcher Reihenfolge die Kinder geboren wurden. Ein sogenanntes “Zählkind” beeinflusst den Kindergeldanspruch nicht mehr.
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen alle Kinder im Haushalt leben. Wenn ein Kind nicht bei Ihnen lebt, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind. Wenn Sie jedoch Geschwister haben, für die Sie Kindergeld beantragen können, wird es “Zählkind” genannt. Wenn Sie ein oder mehrere Zählkinder bei der Beantragung angeben, erhalten Sie unter Umständen mehr Kindergeld als wenn Sie sie nicht nennen.
Ein Beispiel: Wenn Sie ein Kind aus einer früheren Beziehung haben und das Kindergeld für dieses Kind Ihr ehemaliger Lebensgefährte erhält, können Sie es beim Antrag für Ihre anderen Kinder als Zählkind angeben. Dadurch zählen diese als zweites und drittes Kind und das Kindergeld für die beiden Kinder fällt höher aus.
Wie beantragen Sie Kindergeld? Informationen zur Beantragung des Kindergeldes werden nicht explizit im Text genannt. In Deutschland ist die Familienkasse der Ansprechpartner für das Kindergeld. Sie können das Kindergeld schriftlich oder online beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Dazu gehört zum Beispiel eine Geburtsurkunde des Kindes. Alternativ können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe stellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie Anspruch auf Kindergeld haben, wenn das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt. Wenn Sie Geschwister haben, für die Sie Kindergeld beantragen können, kann es sich lohnen, ein Zählkind anzugeben. Die Beantragung des Kindergeldes erfolgt bei der Familienkasse schriftlich oder online. Achten Sie darauf, alle notwendigen Dokumente beizufügen oder sich beraten zu lassen.
Kindergeld 2023: Wer hat Anspruch und wie beantrage ich es
Eltern, die Kinder haben, erhalten finanzielle Unterstützung durch das Kindergeld. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und steht Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie bestimmten ausländischen Staatsangehörigkeiten zu. Der Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn man in Deutschland wohnt und gewisse Voraussetzungen erfüllt. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die Höhe des Kindergelds einheitlich 250 Euro pro Kind.
Anspruch auf Kindergeld
Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommen Kindergeld für ihre Kinder, solange sie in Deutschland wohnen. Auch mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit kann man Kindergeld erhalten, wenn man in Deutschland lebt und gewisse Voraussetzungen erfüllt.
Beantragung von Kindergeld
Das Kindergeld kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Hierfür benötigt man die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes. Seit Mai 2022 kann das Kindergeld auch vollständig digital beantragt werden. Der Antrag kann online ausgefüllt und vorab verschlüsselt an die Familienkasse übermittelt werden. Alternativ kann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und per Post versendet werden.
Rückwirkende Zahlung von Kindergeld
Die Familienkasse zahlt nur sechs Monate rückwirkend Kindergeld aus – ab Eingang des Antrags. Hat die Familienkasse im Bescheid das Kindergeld über den Sechs-Monats-Zeitraum hinaus rückwirkend festgesetzt, muss sie das Geld auch für den gesamten Zeitraum auszahlen.
Ausbildung und Studium
Eltern können auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium Kindergeld erhalten, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür benötigt man einen entsprechenden Ausbildungsnachweis von der Schule oder Hochschule.
Kindergeld 2023: Wie wirkt sich die Erhöhung auf Familien mit hohem Einkommen aus?
Ab 2023 wird die Höhe des Kindergeldes für jedes Kind einheitlich auf 250 Euro pro Monat angehoben, unabhängig von Anzahl oder Alter der Kinder. Für Familien mit hohem Einkommen kann diese Änderung jedoch aufgrund der steigenden Steuerfreiheit zu geringeren Unterstützungszahlungen führen. Denn je höher das Einkommen, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden und desto mehr Steuerfreiheit wird gewährt. Daher kann sich die Erhöhung des Kindergeldes bei Familien mit hohem Einkommen durch den steuerlichen Effekt insgesamt verringern, insbesondere bei Familien mit nur einem Kind oder bei kinderlosen Ehepaaren.
Das Kindergeld beträgt seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Diese Änderung löst die bisherige Staffelung ab, bei der es mehr Geld gab, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben. Die Einheitsregelung wird die Berechnung des Kindergeldes für Familien vereinfachen, da sich die Beträge nun für jedes Kind einheitlich gestalten und nicht mehr von Kind zu Kind unterschiedlich sind.
Die genaue Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2023 lässt sich nicht in einem genauen Wert beziffern. Für das erste und zweite Kind sind es jedoch jeweils 31 Euro mehr im Monat und für das dritte Kind gibt es 25 Euro zusätzlich. Ab dem vierten Kind bleibt die Höhe unverändert, also bei 250 Euro pro Monat. Insgesamt sollen mit dieser Reform Familien mit geringem Einkommen stärker unterstützt und der bürokratische Aufwand reduziert werden.
Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt. Wenn das Kind jedoch nicht im Haushalt des kindergeldberechtigten Elternteils lebt, hat gegebenenfalls der andere Elternteil Anspruch auf das Kindergeld. Es gibt also keine doppelten Zahlungen. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei Pflegekindern oder bei Kindern, die im Ausland leben. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Ansprüche auf das Kindergeld bestehen.
Mit dem sogenannten KiZ-Lotsen können Familien berechnen, ob sie neben dem Kindergeld Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben. Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien, die trotz Arbeitseinkommen ihren eigenen Bedarf und den ihrer Kinder nicht decken können. Hierfür gibt es eine Obergrenze, welche in Abhängigkeit von Anzahl und Alter der Kinder sowie Einkommen und Vermögen der Familie berechnet wird. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse der Agentur für Arbeit können Familien schnell und einfach einen vorläufigen Kinderzuschlag berechnen. Gegebenenfalls muss jedoch noch ein formeller Antrag auf den Kinderzuschlag gestellt werden.