Wie viel Kindergeld bekommt man?

Kindergeld ist eine finanzielle Hilfe für Eltern, die ihre Kinder großziehen. Sie können Kindergeld für ihre eigenen, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder erhalten. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld monatlich 250 € pro Kind. Dieses Geld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Bei Schülern, Studierenden und Freiwilligendiensten gibt es jedoch längere Ausnahmen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eltern haben gemäß Einkommensteuergesetz Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für ausländische Staatsangehörige aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ausländer aus Drittstaaten. Es ist jedoch zu beachten, dass immer nur eine Person anspruchsberechtigt ist. Wenn die Eltern getrennt leben, ist in der Regel der Elternteil anspruchsberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Wie lange kann man Kindergeld beziehen?

Das Kindergeld kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Bei Schülern, Studierenden und Freiwilligendiensten gibt es jedoch längere Ausnahmen. Wenn das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat und eine Arbeit aufgenommen hat, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Eine Berufsausbildung oder ein Studium gelten als abgeschlossen, wenn das Kind danach einen Beruf ausüben kann und eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt hat. Wenn das Kind nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums eine weitere Ausbildung macht, eine Ausbildungsplatzsuche durchführt oder einen Freiwilligendienst absolviert, darf es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um Anspruch auf Kindergeld zu haben.

  • Kindergeld kann während einer Übergangszeit oder Zwangspause von bis zu vier Monaten gezahlt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn eine Lücke entsteht.
  • Die beantragte Rückzahlung des Kindergeldes wird nur für 6 Monate rückwirkend ausgezahlt, auch wenn der Anspruch schon länger besteht.

Kindergeld kann in Papierform oder online bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Kindergeld Antrag: Wie beantrage ich Kindergeld und welche Unterlagen benötige ich?

Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür benötigen Sie einige wichtige Unterlagen.

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Nachweise:

Um zu belegen, dass das Kind die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt, sind bestimmte Nachweise erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Praktikumsbestätigung oder eine Schulbescheinigung. Welche Nachweise in Ihrem speziellen Fall benötigt werden, erfahren Sie im Antragsformular oder bei Ihrer zuständigen Familienkasse.

Steuerliche Identifikationsnummer:

Im Regelfall wird für Kinder unter 18 Jahren nur die steuerliche Identifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes benötigt. Wenn Sie bereits einen Kindergeldantrag gestellt haben, müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes nicht noch einmal angeben.

Ausländische Geburtsurkunde:

Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde oder dort lebt, müssen Sie eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde als Nachweis vorlegen. Sollte Ihnen diese Urkunde nicht vorliegen, können Sie alternativ andere amtliche Dokumente als Nachweis nutzen, die die Geburt des Kindes bescheinigen.

Zusätzliche Belege:

Wenn Ihr Kind älter als 18 Jahre ist oder im Ausland geboren wurde oder dort lebt, können zusätzliche Belege erforderlich sein, um zu belegen, dass das Kind noch einen Anspruch auf Kindergeld hat. Hierzu können zum Beispiel Nachweise über die Schulausbildung, die Berufsausbildung oder die Arbeitslosigkeit des Kindes gehören. Diese Belege müssen im Einzelfall von der Familienkasse angefordert werden.

Kindergeld: welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Anspruch zu haben?

Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. In erster Linie muss das Kind in Deutschland leben oder sich in einer Ausbildung befinden. Außerdem darf das Kind nicht älter als 25 Jahre sein und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder in einer Arbeitslosigkeit befinden. Auch für Kinder im Freiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst besteht ein Anspruch auf Kindergeld.

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Zählkinder

Bis zum 31. Dezember 2022 wurde das Kindergeld für Geschwisterkinder anders berechnet, wenn eines der Kinder nicht im Haushalt lebt. In diesem Fall wurde das Kindergeld für die Geschwisterkinder mit dem sogenannten “Zählkind” berechnet. Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch sein, unabhängig davon, ob sie im Haushalt leben oder nicht.

Beispiel: Wenn Frau Müller ein Kind aus einer früheren Beziehung hat und für dieses Kind kein Kindergeld bezieht, kann sie es dennoch beim Antrag für andere Kinder als Zählkind angeben. Dadurch kann das Kindergeld für die anderen Kinder höher ausfallen.

Wenn eine Person ein Zählkind angeben kann, ihr Partner oder ihre Partnerin jedoch nicht, sollte sie dennoch das Kindergeld beantragen, um den höchstmöglichen Betrag zu erhalten.

  • Zusammenfassung: Der Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder, die in Deutschland leben oder sich in einer Ausbildung befinden, nicht älter als 25 Jahre sind und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder in einer Arbeitslosigkeit befinden. Für Kinder im Freiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld. Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch sein.

Kindergeld: Wie beantrage ich die Nachzahlung und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das deutsche Kindergeld wird von der Familienkasse festgesetzt und bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Es gibt jedoch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr des Kindes weiter gezahlt wird. Dazu gehört, dass die Einkünfte des Kindes den Betrag von 7.680,00 Euro/Jahr nicht übersteigen dürfen.

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Die Berechnung der Einkünfte des Kindes ergibt sich aus den Einnahmen des Kindes abzüglich der Werbungskosten des Kindes. Hierbei müssen verschiedene Arten von Einnahmen und Werbungskosten berücksichtigt werden. Beispielsweise gehören Ausbildungsvergütungen, Jobs als studentische Hilfskräfte oder Ferienjobber, aber auch Unterstützungen wie Bafög oder Stipendien dazu. Werbungskosten können beispielsweise Fahrtkosten, Fachliteratur oder Arbeitsmittel sein. Ein Steuerberater kann hierbei weiterhelfen.

Um die Nachzahlung des Kindergeldes zu beantragen, liegen entsprechende Formulare bei den zuständigen Familienkassen aus. Ein Einspruch gegen die Ablehnung der Festsetzung des Kindergeldes ist auch möglich. Hierbei gilt § 32 des Einkommensteuergesetzes, welche regelt, ob Kindergeld gewährt wird oder nicht. Es gibt jedoch eine abweichende Regelung für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Beamte.

Wer Fragen zum Thema Kindergeld hat, kann sich auch an einen Steuerberater wenden. Dieser kann bei der Berechnung der Einkünfte des Kindes und bei der Nachzahlung des Kindergeldes weiterhelfen.

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