Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld besteht normalerweise erst nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen und hängt auch von Ihrer Krankenversicherung ab. Um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu verlieren, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach dem Arztbesuch bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Krankengeld für Begleitpersonen
Seit dem 1. November 2022 haben auch Angehörige, die während eines Krankenhausaufenthalts aus medizinischen Gründen eine Begleitperson benötigen, Anspruch auf Krankengeld. Allerdings muss der Arzt bei der Einweisung ins Krankenhaus bescheinigen, dass eine Begleitperson notwendig ist. Sofern Sie diese Bestätigung haben, wird Ihnen das Krankengeld während des Krankenhausaufenthalts gezahlt.
Kein Krankengeld für Familienversicherte
Ehegatten und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld. Pflichtversicherte Praktikanten, Studenten und Empfänger von Arbeitslosengeld II sind ebenfalls ausgeschlossen.
Krankengeld für Selbstständige
Selbstständige müssen sich in der Regel selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Im Krankheitsfall sind sie dennoch abgesichert und können Krankengeld beantragen, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld normalerweise erst nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen besteht. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den Anspruch auf Krankengeld zu verkürzen, indem zum Beispiel ein höherer Krankenkassentarif gewählt wird.
Krankschreibung
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, müssen Sie sich krankschreiben lassen. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt normalerweise ab dem Tag, an dem Sie arbeitsunfähig sind. Es ist wichtig, dass Sie den Arzt darüber informieren, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Beachten Sie, dass der Arzt Sie in der Regel spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der Krankheit erneut krankschreiben muss.
Krankengeld Höhe Abhängig von Arbeitsvertrag
Die Höhe des Krankengeldes wird von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers insbesondere dann gezahlt, wenn er über sechs Wochen hinaus aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. Die Höhe des Krankengeldes liegt bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet.
Bezieht der beschäftigungslose Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld, gestalten sich seine Pflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit ähnlich wie bei einem Beschäftigten. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit spielt hier eine entscheidende Rolle, denn bei einer Krankheit von mehr als sechs Wochen kommt die Krankenversicherung für das Krankengeld auf. Wird die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt, zu dem das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, kann ein nachgehender Anspruch auf Krankengeld für den Arbeitnehmer bestehen. Dieser Anspruch dient allerdings nur der Überbrückung von höchstens einem Monat zwischen zwei Beschäftigungen.
Die Höhe des Krankengeldes hängt auch vom Arbeitsvertrag ab: Ist im Arbeitsvertrag ein höheres Krankengeld vereinbart, so wird dieses auch ausgezahlt. Ist im Arbeitsvertrag jedoch kein Krankengeld vereinbart, gilt der gesetzliche Krankengeldanspruch.
In den ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) der Arbeitsunfähigkeit wird die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber übernommen. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt. Demnach muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit vorlegen und erhält dann bis zu sechs Wochen weiter Leistungen. Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass der Krankengeldanspruch bestehen bleibt, sofern er sich nahtlos an das Arbeitsverhältnis anschließt. Es darf demnach kein Tag zwischen Ende der Beschäftigung und Anfang der Krankengeldzahlungen liegen, der nicht von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gedeckt ist.
Krankengeld beantragen: Wie funktioniert das und welche Unterlagen benötigt man?
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld. Um dieses zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch
Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein und mindestens sechs Monate lang Beiträge gezahlt haben. Außerdem müssen Sie sich ärztlich behandeln lassen und arbeitsunfähig sein. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt bescheinigt werden.
Unterlagen für den Krankengeldantrag
Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres Arztes einreichen. Diese Bescheinigung muss Angaben wie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Diagnose enthalten.
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit müssen Sie außerdem eine Bescheinigung vom Arbeitgeber einreichen, aus der hervorgeht, seit wann Sie arbeitsunfähig sind und wie hoch Ihr Arbeitsentgelt ist. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorlegen, aus der hervorgeht, wie hoch Ihr Einkommen vor der Krankheit war.
Höhe und Dauer des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, maximal jedoch 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden in die Berechnung einbezogen.
Krankengeld wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren gezahlt. Wenn Sie nach dieser Zeit noch immer arbeitsunfähig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Das bedeutet, dass Ärzte die AU-Bescheinigung nur noch elektronisch an die Krankenkassen übermitteln dürfen. Dies soll den Prozess der Beantragung von Krankengeld beschleunigen und vereinfachen.
Krankengeld: Wie wird die Höhe berechnet und welche Faktoren beeinflussen sie?
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die Versicherten bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall ersetzt. Aber wie wird die Höhe des Krankengeldes berechnet und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
Regelmäßiges Bruttoeinkommen und Nettoarbeitsentgelt
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich zunächst nach dem regelmäßigen Bruttoeinkommen, das der Versicherte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat. Dabei gibt es jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Bruttoeinkommen berücksichtigt wird. Zudem wird das Nettoarbeitsentgelt herangezogen, das der Versicherte in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
Um ein möglichst genaues Bild des Verdienstausfalles zu erhalten, werden auch eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Berechnung einbezogen. Dabei ist allerdings die Art der Zahlung und ihre zeitliche Verteilung entscheidend.
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Die aktuelle monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Krankengeldes. Alles, was bei den Bruttobeträgen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist entsprechend nicht beitragspflichtig und muss nicht berücksichtigt werden, wenn man das Krankengeld berechnen möchte.
Kostenloser Krankengeldrechner
Um die Höhe des Krankengeldes zu ermitteln, kann man einen kostenlosen Krankengeldrechner verwenden. Mit diesem gibt man sein monatliches Bruttogehalt, sein monatliches Nettoeinkommen und mögliche Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (in brutto) an. Der Rechner berücksichtigt dabei alle relevanten Faktoren und gibt eine Schätzung des Krankengeldes aus.
Fazit: Die Höhe des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das regelmäßige Bruttoeinkommen, das Nettoarbeitsentgelt und mögliche Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Auch die aktuelle monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung spielt eine Rolle. Wer die Höhe seines Krankengeldes berechnen möchte, kann einen kostenlosen Krankengeldrechner verwenden.