Deutschland hat seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 insgesamt 16 Bundesländer. Die fünf sogenannten „Neuen Länder“ sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die restlichen 11 Bundesländer waren Teil der Bundesrepublik Deutschland vor 1990.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist der drittgrößte Flächenstaat in Deutschland und Exportland Nummer eins in der Bundesrepublik. Das Land hat eine Bevölkerung von 11,1 Millionen Menschen und die Landeshauptstadt ist Stuttgart. Mit einer Größe von 35.751 Quadratkilometern, einem Bruttoinlandsprodukt von 524.325 Millionen Euro (Platz 3) und einem BIP pro Kopf von 42.290 Euro (Platz 4) ist Baden-Württemberg ein wichtiger Standort für Wissenschaft und Forschung. Zusätzlich hat das Land die meisten Sonnenstunden aller Bundesländer im Jahr.
Bayern
Bayern ist das größte Bundesland in Deutschland und hat eine Bevölkerung von 13,1 Millionen Menschen. Die Landeshauptstadt ist München. Mit einer Größe von 70.552 Quadratkilometern, einem Bruttoinlandsprodukt von 632.897 Millionen Euro (Platz 2) und einem BIP pro Kopf von 48.323 Euro (Platz 3) ist Bayern der wichtigste Wirtschaftsstandort Deutschlands. Das Land hat auch die geringste Arbeitslosenquote in Deutschland mit 4,1 Prozent (Stand: August 2020). Weißwurst und Weißbier gehören zu den typischen bayrischen Spezialitäten.
Bremen
Bremen ist eines der kleinsten Bundesländer in Deutschland mit einer Bevölkerung von 0,7 Millionen Menschen. Seit 1947 besteht der Stadtstaat aus zwei Städten, Bremen und dem etwa 60 Kilometer nördlich gelegenen Bremerhaven. Die Größe beträgt 419 Quadratkilometer, das Bruttoinlandsprodukt liegt bei 33.623 Millionen Euro (Platz 16) und das BIP pro Kopf bei 49.215 Euro (Platz 2). Der Stadtstaat hat drei Sitze im Bundesrat.
Brandenburg
Das Bundesland Brandenburg umgibt die pulsierende Metropole Berlin. Das Land hat eine Bevölkerung von 2,5 Millionen Menschen und die Landeshauptstadt ist Potsdam. Mit einer Größe von 29.486 Quadratkilometern, einem Bruttoinlandsprodukt von 74.330 Millionen Euro (Platz 11) und einem BIP pro Kopf von 29.541 Euro (Platz 14) ist Brandenburg ein wichtiger Standort für die nachhaltige Erdwärmenutzung (Geothermie). Interessanterweise steht das Brandenburger Tor in Berlin, welches wiederum komplett von Brandenburg umschlossen wird.
Bundesländer in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat seit der Wiedervereinigung 1990 16 Bundesländer, die fünf „Neuen Länder“ sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bezeichnungen wie Freistaat bei Bayern, Sachsen oder Thüringen oder Freie und Hansestadt bei Hamburg beziehungsweise Freie Hansestadt bei Bremen haben historische Gründe und keine rechtliche Bedeutung im föderalen Staat.
Wie unterscheiden sich die politischen Rechte der Bundesländer in Deutschland voneinander
Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht. Die politische Macht in Deutschland wird zwischen dem Gesamtstaat und den Bundesländern aufgeteilt. Die politischen Rechte der Bundesländer unterscheiden sich voneinander, da jedes Bundesland über eine eigene Verfassung und eigene Gesetze verfügt.
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz geregelt. Die Bundesländer haben unter anderem die Zuständigkeit für die Organisation der Polizei und die Schulpolitik. Jedes Bundesland kann auch eigene Regelungen in Bereichen wie dem öffentlichen Dienst und dem Gesundheitswesen treffen.
Die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern wird als Föderalismus bezeichnet. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort “foedus”, das “Bündnis” oder “Staatsvertrag” bedeutet. Die einzelnen Bundesländer haben innerhalb dieser Föderation eine relativ große Autonomie, während der Bund über die wichtigen Bereiche wie etwa die Außenpolitik und das Militär entscheidet.
Die politischen Vertreter der Bundesländer bilden den Bundesrat, der an der Gesetzgebung auf Bundesebene beteiligt ist. Dabei können die Länder über den Bundesrat Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen und eigene Interessen vertreten. Jedes Bundesland entsendet hierbei eine bestimmte Anzahl an Vertretern, die je nach Art des Gesetzes unterschiedlich abstimmen dürfen.
Innerhalb der Bundesländer gibt es auch Unterschiede in den politischen Rechten. So ist beispielsweise in Nordrhein-Westfalen das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahren gesenkt worden, während es in anderen Bundesländern erst ab 18 Jahren möglich ist, an den Wahlen teilzunehmen. Auch bei Fragen wie der Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen oder der Gewährung von Asyl gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede in den politischen Positionen und Rechten.
Geschichte der Entstehung und Entwicklung der 16 Länder in Deutschland
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die Idee einer föderalen Struktur fand in den drei Westzonen großen Anklang, weshalb dort Länder mit demokratisch gewählten Landesregierungen gegründet wurden. Anders sah es in der sowjetischen Besatzungszone aus, in der es zunächst auch fünf Länder gab. Doch schon 1952 wurden diese in Bezirke aufgeteilt, die zentral aus der Hauptstadt Ostberlin regiert wurden. Erst im Vorfeld der Vereinigung 1990 wurden die fünf Länder durch Beschluss der DDR-Volkskammer neu gegründet.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 gegründet und setzte sich aus den Ländern zusammen, die damit ihren eigenen Anteil an der Entstehung des Staates hatten. Es existierte jedoch eine Unterscheidung zwischen den “Ländern” und den “Bundesländern”, da der Bund erst nach den Ländern und durch sie kam. Noch heute ist diese Unterscheidung in der offiziellen Bezeichnung der Landesregierungen vorhanden.
In West- und Ostdeutschland entwickelten sich die Länder nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich. Während in den Westzonen eine föderale Struktur mit demokratischen Landesregierungen geschaffen wurde, gab es in der sowjetischen Besatzungszone eine zentralistische Organisation der Bezirke. Erst nach 1990 und der Wiedervereinigung kamen die ehemaligen DDR-Länder wieder in den Genuss einer föderalen Struktur.
Insgesamt gibt es in Deutschland 16 Bundesländer, die alle unterschiedliche Geschichte und Entwicklungsgeschwindigkeiten aufweisen. Jedes Land hat eine eigene Landesregierung und einen eigenen Ministerpräsidenten. Es existiert auch eine Unterscheidung zwischen den Landesmeistern und den Bundestiteln in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise dem Fußball.
Die Landesgrenzen haben im Laufe der Geschichte mehrfach Veränderungen erfahren. Vor allem in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gab es große Verschiebungen. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehörten vor dem Zweiten Weltkrieg zum Deutschen Reich und wurden später erst als Länder neu gegründet.
Bundesländer Deutschland: Unterschiede zwischen politischen Rechten und Einfluss auf Regierungsführung
In Deutschland sind alle Bundesländer gleichberechtigt und bilden zusammen einen demokratischen und sozialen Bundesstaat. Einige Bundesländer, wie Bayern, Sachsen und Thüringen, nennen sich “Freistaat”. Die politische Macht in Deutschland ist zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den Bundesländern aufgeteilt. Dieses System, genannt “Föderalismus”, soll grundsätzlich eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Ebenen ermöglichen, anstatt sie gegeneinander zu stellen.
Die Bundesländer sind über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Dies bedeutet, dass die politische Vertretung der Bundesländer eine wichtige Rolle bei der Gesetzgebung des Bundes spielt. Gemäß Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes bildet die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes einen Grundbestand unserer staatlichen Ordnung.
Wenn es um die politischen Rechte der Länder geht, werden diese nicht explizit erwähnt. Es gibt jedoch Unterschiede in den politischen Ausrichtungen der verschiedenen Bundesländer. So haben beispielsweise manche Länder wie Bayern eine konservativere Ausrichtung als andere Länder wie Berlin. Diese Unterschiede können die politische Landschaft des Bundes beeinflussen.
Die politischen Rechte der Bundesländer haben auch einen Einfluss auf die Regierungsführung. Da die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind, können sie ihre Interessen und Ansichten einbringen. Dies bedeutet, dass die Regierungsführung des Bundes auch von den politischen Rechten der Länder beeinflusst werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die politischen Rechte der Bundeländer in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des föderalen Systems sind. Die politischen Rechte der verschiedenen Länder können Unterschiede in der politischen Ausrichtung hervorrufen und beeinflussen somit auch die Regierungsführung des Bundes.